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wird das Blindengeld mit Pflegestufe verrechnet?
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Manu76
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BeitragVerfasst am: 24.08.2010, 18:36    Titel: wird das Blindengeld mit Pflegestufe verrechnet? Antworten mit Zitat

Hallo, guten Abend,

stimmt es dass das Pflegegeld bei dem Blindengeld angerechnet wird? Muss ich die Pflegestufe dem Versorgungsamt melden? Wir warten nunmehr schon 4 monate auf den Schwerbehindertenausweis- Blindengeld

Hoffe jemand kann mir helfen von euch und Auskunft geben
Danke euch
lg
manu
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ju+ju
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BeitragVerfasst am: 24.08.2010, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Manu,
ja, das ist richtig: Je höher die Pflegestufe, desto geringer das Blindengeld.
Julian hat PS 2 und bekommt das verringerte Blindengeld, das sind ca. 80 €.
So ist es zumindest hier in Ba-Wü. Blindengeld ist ja Landessache, muss also nicht überall gleich sein.
LG Jule

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J. *1/08 nach 30 SSW, schwere Alloimmunthrombozytopenie --> ausgedehnte Gehirnblutungen (pränatal)
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aber: hüpft flott auf den Knien, macht erste Schrittchen, liebt den KiGa, Rollifahren und Schwimmen und ist glücklich in seiner eigenen kleinen Welt Very Happy
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Manu76
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BeitragVerfasst am: 24.08.2010, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jule,
danke für deine Antwort... kriegt julian "nur" 80 Euro Blindengeld?????
Also muss ich das dem Versorgungsamt melden,oder?
lg Manu

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InesSi
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BeitragVerfasst am: 24.08.2010, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das hat jedes Land anders geregelt. Wir, in Sachsen, bekommen 77€.

Bei Google habe ich gefunden:
Sachsen: Gesetz über die Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (Landesblindengeldgesetz – LBlindG). Dort ist auch nachlesbar, was sich womit verrechnet o angerechnet wird.

Ich gehe davon aus, dass Du auch etwas für Dein Land findest.

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ju+ju
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BeitragVerfasst am: 24.08.2010, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Manu,

entschuldige bitte, ich muss mich korrigieren, es sind 118 €. Hab nochmal nachgeschaut.

Ich hab mal für dich gesucht. Bad Aibling liegt in Bayern, richtig? Dann schau mal hier: http://www.zbfs.bayern.de/bayblindg/index.html

LG Jule

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Manu76
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BeitragVerfasst am: 24.08.2010, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Jule,
danke danke für deinen Link der hat mir sehr geholfen
wünsch euch alles liebe
manu

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ju+ju
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BeitragVerfasst am: 24.08.2010, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Gern geschehen!
Euch auch alles Gute,
LG Jule

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Steffi@Lilly
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BeitragVerfasst am: 01.09.2010, 21:22    Titel: Blindengeld ist nicht gleich NTA Antworten mit Zitat

Hallo, wir kommen auch aus Sachsen. Und ich muss da meine Vorrednerin aus Sachsen korrigieren. Die 77 Euro, die wir in Sachsen bekommen, sind der Nachteilsausgleich für schwerstbehinderte Kinder (also 100% GdB). Das gibt es glaub ich nur in Sachsen. Zusätzlich kann man das Blindengeld erhalten, welches aber sowohl mit der Pflegestufe als, meines Wissens nach, auch mit diesem Nachteilsausgleich verrechnet wird. Jedes Land hat da halt so seine Regleungen. Wir bekommen jedenfalls PS 2 und den NTA in Höhe von 77 euro. Und momentan beantragen wir Blindengeld. Mal schaun, wie es ausgeht.
Gruß Steffi

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Steffi (31) und Kay (36) mit Lilly (07.12.2007, Charge Syndrom, Aderhaut-/Netzhautkolobom bds., ein Ohr taub, ein Ohr stark schwerhörig entwicklungsverzögert, Ösophagusatresie - Magensonde, Herzfehler, Mikrozephales, Balkenhypoplasie, Kleinhirnhypoplasie, Fehlbildung der Gleichgewichtsorgane)
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 02.09.2010, 09:17    Titel: Re: Blindengeld ist nicht gleich NTA Antworten mit Zitat

Steffi@Lilly hat folgendes geschrieben:
Zusätzlich kann man das Blindengeld erhalten, welches aber sowohl mit der Pflegestufe als, meines Wissens nach, auch mit diesem Nachteilsausgleich verrechnet wird.


Hallo Steffi,

da muß ich dich wiederum berichtigen Wink

Im Gesetz heißt es dazu:

"Bei schwerstbehinderten Kindern entstehen mehrere Ansprüche, wenn Blindheit oder hochgradige Sehschwäche oder Gehörlosigkeit gegeben ist und weitere Behinderungen vorliegen, die für sich allein einen Grad der Behinderung von 100 ergeben."

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
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Steffi@Lilly
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BeitragVerfasst am: 02.09.2010, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael - ist es nicht dass, was ich gesagt hatte? Es gibt mehrere parallele Ansprüche. Also sowohl Blindengeld, wie Nachteilsausgleich (und eben zusätzlich noch das Pflegegeld) Alles wird dann miteinander verrechnet.
Wir warten gerade auf die Rückmeldung zu unserem Blindengeld Antrag. Wir werden es wohl (hoffentlich) genehmigt bekommen. Aber die Höhe des Betrages ist mir völlig schleierhaft.
Gruß
Steffi

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