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Verfasst am: 24.08.2010, 18:36 Titel: wird das Blindengeld mit Pflegestufe verrechnet?
Hallo, guten Abend,
stimmt es dass das Pflegegeld bei dem Blindengeld angerechnet wird? Muss ich die Pflegestufe dem Versorgungsamt melden? Wir warten nunmehr schon 4 monate auf den Schwerbehindertenausweis- Blindengeld
Hoffe jemand kann mir helfen von euch und Auskunft geben
Danke euch
lg
manu
Hallo Manu,
ja, das ist richtig: Je höher die Pflegestufe, desto geringer das Blindengeld.
Julian hat PS 2 und bekommt das verringerte Blindengeld, das sind ca. 80 €.
So ist es zumindest hier in Ba-Wü. Blindengeld ist ja Landessache, muss also nicht überall gleich sein.
LG Jule _________________ J. *1/08 nach 30 SSW, schwere Alloimmunthrombozytopenie --> ausgedehnte Gehirnblutungen (pränatal)
Z.n. BNS-Epi mit weiterhin pathologischem EEG, globale Entwicklungsstörung, blind, keine Sprache
aber: hüpft flott auf den Knien, macht erste Schrittchen, liebt den KiGa, Rollifahren und Schwimmen und ist glücklich in seiner eigenen kleinen Welt
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Verfasst am: 24.08.2010, 18:50 Titel:
Hallo Jule,
danke für deine Antwort... kriegt julian "nur" 80 Euro Blindengeld?????
Also muss ich das dem Versorgungsamt melden,oder?
lg Manu _________________ Manu und Erich mit unseren kleinen süüüüßen Schätzen
-Fabian, 2 Jahre alt, gesund,
-Florian 17 Monate mit Sehbehinderung, hypoplastischen Balken, Polymikrogyrie, massiver Entwicklungsverzögerung, hypotoner Muskeltonus, Z.n. Sagittalnahsynostosen-OP 2010, GDB 100%
Das hat jedes Land anders geregelt. Wir, in Sachsen, bekommen 77€.
Bei Google habe ich gefunden:
Sachsen: Gesetz über die Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (Landesblindengeldgesetz – LBlindG). Dort ist auch nachlesbar, was sich womit verrechnet o angerechnet wird.
Ich gehe davon aus, dass Du auch etwas für Dein Land findest. _________________ Ines (*73) Eineiige Zwillinge Pia (* 05/2006 in der 37.SSW, Sauerstoffmangel durch Thrombose in der 25.SSW) Jana (+25.SSW) Meine Galerie
LG Jule _________________ J. *1/08 nach 30 SSW, schwere Alloimmunthrombozytopenie --> ausgedehnte Gehirnblutungen (pränatal)
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aber: hüpft flott auf den Knien, macht erste Schrittchen, liebt den KiGa, Rollifahren und Schwimmen und ist glücklich in seiner eigenen kleinen Welt
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Verfasst am: 24.08.2010, 20:06 Titel:
Liebe Jule,
danke danke für deinen Link der hat mir sehr geholfen
wünsch euch alles liebe
manu _________________ Manu und Erich mit unseren kleinen süüüüßen Schätzen
-Fabian, 2 Jahre alt, gesund,
-Florian 17 Monate mit Sehbehinderung, hypoplastischen Balken, Polymikrogyrie, massiver Entwicklungsverzögerung, hypotoner Muskeltonus, Z.n. Sagittalnahsynostosen-OP 2010, GDB 100%
Gern geschehen!
Euch auch alles Gute,
LG Jule _________________ J. *1/08 nach 30 SSW, schwere Alloimmunthrombozytopenie --> ausgedehnte Gehirnblutungen (pränatal)
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Verfasst am: 01.09.2010, 21:22 Titel: Blindengeld ist nicht gleich NTA
Hallo, wir kommen auch aus Sachsen. Und ich muss da meine Vorrednerin aus Sachsen korrigieren. Die 77 Euro, die wir in Sachsen bekommen, sind der Nachteilsausgleich für schwerstbehinderte Kinder (also 100% GdB). Das gibt es glaub ich nur in Sachsen. Zusätzlich kann man das Blindengeld erhalten, welches aber sowohl mit der Pflegestufe als, meines Wissens nach, auch mit diesem Nachteilsausgleich verrechnet wird. Jedes Land hat da halt so seine Regleungen. Wir bekommen jedenfalls PS 2 und den NTA in Höhe von 77 euro. Und momentan beantragen wir Blindengeld. Mal schaun, wie es ausgeht.
Gruß Steffi _________________ Steffi (31) und Kay (36) mit Lilly (07.12.2007, Charge Syndrom, Aderhaut-/Netzhautkolobom bds., ein Ohr taub, ein Ohr stark schwerhörig entwicklungsverzögert, Ösophagusatresie - Magensonde, Herzfehler, Mikrozephales, Balkenhypoplasie, Kleinhirnhypoplasie, Fehlbildung der Gleichgewichtsorgane)
Verfasst am: 02.09.2010, 09:17 Titel: Re: Blindengeld ist nicht gleich NTA
Steffi@Lilly hat folgendes geschrieben:
Zusätzlich kann man das Blindengeld erhalten, welches aber sowohl mit der Pflegestufe als, meines Wissens nach, auch mit diesem Nachteilsausgleich verrechnet wird.
Hallo Steffi,
da muß ich dich wiederum berichtigen
Im Gesetz heißt es dazu:
"Bei schwerstbehinderten Kindern entstehen mehrere Ansprüche, wenn Blindheit oder hochgradige Sehschwäche oder Gehörlosigkeit gegeben ist und weitere Behinderungen vorliegen, die für sich allein einen Grad der Behinderung von 100 ergeben."
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Hallo Michael - ist es nicht dass, was ich gesagt hatte? Es gibt mehrere parallele Ansprüche. Also sowohl Blindengeld, wie Nachteilsausgleich (und eben zusätzlich noch das Pflegegeld) Alles wird dann miteinander verrechnet.
Wir warten gerade auf die Rückmeldung zu unserem Blindengeld Antrag. Wir werden es wohl (hoffentlich) genehmigt bekommen. Aber die Höhe des Betrages ist mir völlig schleierhaft.
Gruß
Steffi _________________ Steffi (31) und Kay (36) mit Lilly (07.12.2007, Charge Syndrom, Aderhaut-/Netzhautkolobom bds., ein Ohr taub, ein Ohr stark schwerhörig entwicklungsverzögert, Ösophagusatresie - Magensonde, Herzfehler, Mikrozephales, Balkenhypoplasie, Kleinhirnhypoplasie, Fehlbildung der Gleichgewichtsorgane)
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