nein, die Ansprüche nach dem Blindengeldgesetz werden nicht verrechnet. Also der NT wird nicht mit dem Blindengeld verrechnet. Verrechnet wird nur das Blindengeld mit dem Pflegegeld.
Bei Pflegestufe 2 werden 33,3 Prozent des Pflegegeldes auf das Blindengeld von 333€ angerechnet. 333€ minus (430€ mal 33,3 %) = 333€ minus 143,19€ = 189,81€ Blindengeld.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Hallo Michael - na das war doch jetzt mal aufschlussreich. Herzlichen Dank dafür!!
Grüße
Steffi _________________ Steffi (31) und Kay (36) mit Lilly (07.12.2007, Charge Syndrom, Aderhaut-/Netzhautkolobom bds., ein Ohr taub, ein Ohr stark schwerhörig entwicklungsverzögert, Ösophagusatresie - Magensonde, Herzfehler, Mikrozephales, Balkenhypoplasie, Kleinhirnhypoplasie, Fehlbildung der Gleichgewichtsorgane)
unter welche bedingungen gibt es denn blindengeld denn bei uns ist das etwas schwierig das unser sohn zwar organisch gesunde augen hat aber durch die hirnblutungen wird das was er sieht nicht verarbeitet und kommt nicht so im gehirn an
er nimmt zwar war wenn es hell und dunkel ist aber von sehen kann doch da eigentlich keine rede sein
also er realisiert nicht was er da sieht _________________ Anika und Lucas (11.06.2007) Gehirnblutungen durch Sauerstoffmangel unter der Geburt, hyperton,Wahrnehmungsstörungen, schwer einstellbare Epilepsie, ICP, PS3,PEG, Skoliose und Tetra-Spastik
und unser zweiter Sohn Domenik (02.08.2010)
Warte auch schon seit Monaten auf den SBA und Blindengeld...
LG Jana _________________ Jana (*77)und René (*73) mit Amelie (*2002) voller Power und Energie, Josephine (*2009) kleiner Kämpfer mit pontocerebellärer Hypoplasie, Epilepsie, BNS, Ataxie, Tachypnoe, Apnoe, rezidivierende Aspirationen, CPAP Beatmung, pes equinovarus (Klumpfüßchen), PEG , seit April'11 PEJ http://www.REHAkids.de/phpBB2/album.....ersonal.php?user_id=33186
Verfasst am: 02.09.2010, 19:23 Titel: Re: Blindengeld ist nicht gleich NTA
Steffi@Lilly hat folgendes geschrieben:
Hallo, wir kommen auch aus Sachsen. Und ich muss da meine Vorrednerin aus Sachsen korrigieren.
Gruß Steffi
Aha, wieder etwas dazugelernt _________________ Ines (*73) Eineiige Zwillinge Pia (* 05/2006 in der 37.SSW, Sauerstoffmangel durch Thrombose in der 25.SSW) Jana (+25.SSW) Meine Galerie
Für Blindenhilfe braucht man Bl Merkzeichen im SBA falls dein Sohn es nicht hat wurde ich es schnellstens beantragen es steht ihm nach deine Beschreibung auf jeden Fall zu.
Wie sieht es mit dem Sehnerv deines Sohnes aus?
Bin etwas stutzig geworden als du schriebst das er auf hell und dunkel reagiert. Meine Tochter hatte auch eine große Hirnblutung am 2. LT erlitten, durch den Hirndruck und lange Beatmung ist der Sehnerv zerstört worden.
Keiner kann uns genau sagen wie viel sie sieht da sie sich selber nicht genug ausdrücken kann oder sie es nicht deutlich erkennen kann.
Laut Ärzte durfte sie hell und dunkel gut unterscheiden, nur Umrisse oder verschwommen sehen. Sie kann das was in der Nähe ist gezielt greifen alles was weiter weg ist sieht sie nicht!
Wir kämpfen bereits seit Lilly's Geburt um Blindengeld und sind schon durch mehrere Widersprüche mit dem SBA und nun mit dem Blindengeld. Unsere Tochter wurde mit großflächigen Aderhaut-Netzhautkolobomen geboren und sieht nur sehr starke Kontraste und Licht / Hell und Dunkel. Das zweite Auge ist fast völlig blind. Das Problem für die Anterkennung des Merkzeichens Bl und damit die Grundlage für die Gewährung von Bl-Geld, ist die Anerkennung bzw. Beschreibung der genauen Sehstörung / Sehbehiinderung durch einen Arzt. Erst jetzt mit knapp 3 Jahren hat uns eine Ärztin schwarz auf Weiß geschrieben, dass Lilly nur so und so viel Prozent Sehleistung hat und damit Bl-Geld Anwärter ist. Ohne Zahlen, die schwarz auf weiß auf Papier stehen, bekommst Du in Richtung Bl-Geld keine Cent. Da kann man noch so ausführlich beschreiben, wie wenig das Kiind sieht, wie eingeschränkt es ist usw. Das interessiert keinen. (Uns haben sie in der Ablehnung auf unseren letzten Antrag sogar geschrieben, dass unser Kinid lediglich leicht sehbehindert ist und ganz normal am sozialen Leben teilhaben kann) Nur die reinen Zahlen interessieren. Und da Sehtests mit so kleinen Kindern eher schwierig sind, bekommt kaum eines Bl-Geld. Die brauchen die Sehleistung in Prozent, um das Kind als hochgradig sehbehindert (1/20) oder blind (1/50) einschätzen zu können.
Liebe Experten berichtigt mich.
Leider ein sehr trauriges Feld.....
LG Steffi _________________ Steffi (31) und Kay (36) mit Lilly (07.12.2007, Charge Syndrom, Aderhaut-/Netzhautkolobom bds., ein Ohr taub, ein Ohr stark schwerhörig entwicklungsverzögert, Ösophagusatresie - Magensonde, Herzfehler, Mikrozephales, Balkenhypoplasie, Kleinhirnhypoplasie, Fehlbildung der Gleichgewichtsorgane)
@Yvonne: Bin gerade etwas erstaunt, Google sagte aber, dass Bayern ein höheres Blindengeld zahlt als Sachsen.
Wir bekommen hier in Sachsen 125€ Blindengeld, PS 3 wurde verrechnet.
Zusätzlich gibt es noch den Nachteilsausgleich von mtl. 77€ für schwerstbehinderte Kinder, den zahlt Bayern nicht. Wir haben lange dort gewohnt, bekamen in der Zeit kein Blindengeld genehmigt, gekämpft haben wir lange drum.
LG
Anja _________________ Anja mit Benjamin 03/97- schwere Mehrfachbehinderung wahrscheinlich durch 6- fach-Impfung, Muskelhypotonie,Wahrnehmungsstörungen/aut. Züge, Epilepsie, Skoliose, Button- Martin 02/92 und Laurin 05/09
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben. Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen. Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum posten Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen