Verfasst am: 14.08.2010, 22:17 Titel: Nutzung des Behinderten-Parkausweises in der Schweiz
Hallo zusammen,
ich habe heute eine Frage an die Schweizer unter euch.
Wir wohnen in Deutschland und haben für unseren behinderten Sohn den Behindertenparkausweis, der ja europaweit Gültigkeit hat.
Nun waren wir einen Tag in der Schweiz. Da wir nur sehr wenige Behindertenparkplätze gesehen haben (die leider alle besetzt waren), haben wir uns gefragt, welche "Rechte" wir in der Schweiz mit dem Behindertenparkausweis haben.
In Deutschland ist es z. B. erlaubt, kostenlos auf den Parkplätzen zu parken, auf denen man normalerweise zahlen muss.
Wie ist das in der Schweiz?
Gibt es eine Beschränkung in der Parkdauer, wenn man den Ausweis nutzt?
Gibt es Regelungen für Parkhäuser?
Für Antworten wären wir dankbar - für den nächsten Ausflug in die Schweiz!
Der blaue Parkausweis mit dem Rollstuhlsymbol wird in ganz Deutschland, in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und außerdem in folgenden Staaten anerkannt: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Island, Japan, Kanada, Republik Korea, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Russland, Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine, USA und Weißrussland.
Anmeldedatum: 30.08.2006 Beiträge: 32
Wohnort: Schweiz, über dem Bodensee
Verfasst am: 01.02.2011, 23:01 Titel:
hallo Elisabeth
mit dem Rollstuhlausweis in der Schweiz musst kannst du die Parkzeit um 4Stunden überziehen, ohne dass du gebüsst wirst. Ich habe jeweils das minimum bezahlt.Bei speziell markierten Behindertenparkplätzen muss man oft nichts zahlen,
Auch in blauen Zonen darfst du 4 Std überziehen.
Ebensfalls darfst du parken, wo es nicht erlaubt ist, z.B. in blauen Zonen ausserhalb der blauen Parkfelder. Auch in einem Parkverbot, nicht aber in einem Halteverbot.
Es gilt natürlich, wichtige Regeln einzuhalten, wie eine Mindestabstand zu Kreuzungen und Zebrastreifen einzuhalten ( den weiss ich nicht, 5 oder 10 m?) und niemand zu gefährden.
Neu ist, dass du gleichzeitig mit dem BEhindertenausweis die blaue Zonescheiben hinter die Scheibe legen musst mit eingestellter Ankunftszeit.
WIr haben keine Behindertenausweis mehr, Roman ist zum Glück zum Fussgänger geworden.
Viele Grüsse _________________ viele Grüsse aus der Schweiz
Andrea mit Sonnenschein Roman 5/2000, Trisomie 21 (Down-Syndrom) Innenohrschwerhörigkeit (Hörgeräte erst seit 2008),Visusminderung, schwerer geistiger Behinderung,Hypotonie und schwerer Sprechdyspraxie. Er verständigt sich mit Gebärden, Worten und elektr. Kommunikationshilfe
Andrea, was sind die "blauen Zonen"? So etwas habe ich nicht bewußt gesehen (wir waren u. a. in Zürich).
Wenn ich das nun richtig verstanden habe, muss ich auf jeden Fall zahlen, darf aber das Auto über die bezahlte Zeit hinaus stehenlassen?
Wir hatten letztlich einen ausgewiesenen Behindertenparkplatz gefunden....
Danke nochmals!
Liebe Grüße,
Elisabeth _________________ Sohn *2002, Adenylosuccinat-Lyase-Mangel
Andrea, was sind die "blauen Zonen"? So etwas habe ich nicht bewußt gesehen (wir waren u. a. in Zürich).
Hallo Elisabeth,
in der Schweiz gibt es verschiedenfarbige Zonen, wo verschiedene Regelungen gelten. Steht aber meist auch an den Schildern dran. "Blaue Zone" sind 1,5 Stunden mit Parkscheibe.
Hier eine Übersicht.
Wie gut, dass ich da gerade danach gesucht hab - hab dabei festgestellt, dass unsere alte Schweizer Parkscheibe, die auch die Endzeit anzeigt, gar nicht mehr verwendet werden darf . Ich hab die immer hingelegt, mich aber für die Endzeit halt nicht auf die angezeigte Zeit verlassen, sondern aufs Schild geschaut... gut zu wissen, dass ich in Zukunft auch in der Schweiz die deutsche Parkscheibe auslegen sollte. _________________ Liebe Grüße, Elke
(E03, F32.2, V.a. F45.9, Epilepsie kann weder bestätigt noch sicher ausgeschlossen werden)
Ich habe Mathe und Bio studiert (Lehramt Gym), werde allerdings nun doch - erstmal? - nicht Lehrerin... aber ich interessiere mich auch weiterhin sehr für Förderschulen auf der einen und Integration und Inklusion auf der anderen Seite.
Anmeldedatum: 30.08.2006 Beiträge: 32
Wohnort: Schweiz, über dem Bodensee
Verfasst am: 02.02.2011, 22:31 Titel:
hallo Elisabeth
die blaue Zone erkennst du oftmals auch an blau markierten Parkplätzen. Wie Elke gesagt hat, muss dann jeder Autofahrer die Parkscheibe hinlegen.
Es gibt aber auch ganze Ortsteile, wo die blaue Zone gilt, das wird dann nur Anfangs und Ende der Zone markiert ,auch mit Hinweisschild.
Zu Sicherheit beim Parken mal einen Blick hinter die Scheiben der anderen Autos werfen, dann siehst du auch, ob die Parkkarte verlangt wird.
Da sie aber eh neu mit dem Behindertenausweis obligatorisch ist, musst du sie immer hinlegen- egal,ob blaue Zone oder nicht.
Wo markierte numerierte Parkfelder sind mit einem Parkomat, wo du zahlen musst und die Parkplatznummer eintippen musst, fehlt oft die Nummer des Behindertenparkplatzes, das heisst, du musst dann nichts zahlen.
Ich wünsch euch wieder schöne Ferien in der Schweiz, wo seid ihr jeweils?
Liebe Grüsse _________________ viele Grüsse aus der Schweiz
Andrea mit Sonnenschein Roman 5/2000, Trisomie 21 (Down-Syndrom) Innenohrschwerhörigkeit (Hörgeräte erst seit 2008),Visusminderung, schwerer geistiger Behinderung,Hypotonie und schwerer Sprechdyspraxie. Er verständigt sich mit Gebärden, Worten und elektr. Kommunikationshilfe
danke auch für deine Antwort! Jetzt machen wir hoffentlich nichts mehr falsch...
Wir machen leider keinen Urlaub mehr direkt in der Schweiz, wir fahren immer in den Schwarzwald. Von dort aus machen wir aber Ausflüge in die Schweiz. Im letzten Jahr waren wir in Zürich - ich wollte schon immer die Chagall-Fenster sehen!
Früher war ich öfter in der Schweiz unterwegs, an verschiedenen Orten. Es war einfach wunderschön. Leider sind wir jetzt mit unserem erkrankten Kind nicht mehr so flexibel, da sind Urlaub und Ausflüge schon Luxus.
Liebe Grüße,
Elisabeth _________________ Sohn *2002, Adenylosuccinat-Lyase-Mangel
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben. Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen. Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen