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Zuzahlung bei Volljährigkeit
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helene.drilling
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Anmeldedatum: 28.10.2008
Beiträge: 640

BeitragVerfasst am: 29.07.2010, 12:21    Titel: Zuzahlung bei Volljährigkeit Antworten mit Zitat

Hallo,
Hallo,


es kann sein das hierzu schon mal geschrieben wurde. Würde mich trotzdem über genaue Antworten freuen.

Ich habe jetzt für die Zwillinge so viel zu regeln. Gestern war jemand vom
Pflegedienst da, aber leider haben diese Mitarbeiter nicht die Zeit alle Fragen im Einzelnen zu beantworten. So viele Informationen. Es ist nicht besser eher schlimmer geworden. Ich weiß bald gar nicht mehr wo ich anfangen soll.
Ich habe hier schon viel gelesen. Aber es ist doch eine Menge und da fällt es nicht leicht man fühlt sich von der Flut erschlagen die man jetzt regeln muss. Ist alleine gar nicht machbar. Einiges habe ich hier schon gelesen
was jetzt auf mich zukommt.
Erst sagt man ja wir haben noch Zeit. Doch jetzt ist es bald soweit und
ehrlich gesagt fühle ich mich überfordert.

Anette hat mir ja schon Informationen gegeben zu (Betreuung, Grundsicherung, Kindergeld)

aber es fehlen mir noch die ein oder andere Information.

Deswegen nochmal die Bitte mir zu helfen.

Wie sieht es aus bei Volljährigkeit im Zusammenhang von Zuzahlung
aus?
Kann man sich davon befreien lassen für das behinderte Kind was Volljährig ist bzw. wird?

Wie kann ich mich davon befreien lassen?

Gibt es da spezielle Formulare?
Bei der KK oder auch Online
bei der KK?

- welche Kriterien sind wichtig

- ist das Einkommensabhängig ( Gehalt? Kindergeld? Pflegegeld?)

- welche Gelder werden mit eingerechnet (auch das Einkommen von gesunden Kindern)

1. Rezepten für Therapien ( Beträge sind wohl nicht ohne)

2. Bei Verordnungen für Ergänzung/Sondennahrung
wollen nämlich ab Oktober pro Monat 10 Euro Eigenanteil

3. Bei Verordnungen für Hilfsmittel jeglicher Art

4. Rezepte für Medikamente

5. Wie sieht es aus bei der Windelversorgung?

Es sind viele Fragen aber ohne Antworten kann ich es nicht erledigen.

Danke an alle die sich die Zeit nehmen mir zu helfen.

LG Helene

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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 29.07.2010, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Helene,

hier in dem Dokument sind eigentlich alle Zuzahlungen bei der GKV und die Befreiungsmöglichkeiten ganz gut erläutert: http://www.bmg.bund.de/cln_178/Shar.....rmationen-Zuzahlungen.pdf

LG Michael

_________________
Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 29.07.2010, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Helene!

Ich habe letzte Woche einen Anruf von der Hauswirtschafterin von Ulis Wohngruppe bekommen, wo es genau darum ging. Sie fragte mich, ob ich schon die Befreiung von er Zuzahlung beantragt hätte. Hatte ich nicht, es war mir nicht bewusst, dass das geht, das er einkommensmäßig jetzt mit 18 nicht bei uns reinzählt. Und er selber hat ja bis auf minimal Sparbuchzinsen, von denen 75% ohnehin das Jugendamt kassiert, kein eigenes Einkommen.
Sie sagte, sie würde bei der KK die zu leistende Zuzahlung bezahlen im Voraus und für den Rest des Jahres bekäme Uli dann ein Kärtchen, auf dem steht, dass er zuzahlungsbefreit ist.

Wie hoch diese Vorauszahlung jetzt genau ist und auf welcher Rechtsgrundlage das erfolgt, weiß ich jetzt nicht genau, da müsste ich recherchieren.

Ich nehme mal an,dass es der gleiche Satz ist wie bei Grundsicherung. Und deine Zwillinge sind ja vermutlich auch als chronisch krank anerkannt, oder? Dann würde sich er Satz halbieren.

Ob in Eurem Fall das Kindergeld auch als Einkommen zählt, weiß ich nicht, unser Kindergeld bekommen wir ja nicht, das geht ans Jugendamt.

Da Du ohnehin Grundsicherung beantragen willst, müssten dann ja auch die dafür geltenden Zuzahlungsregelungen bei der KK gelten.
Damit kennen sich andere User hier besser aus.

Frage doch da mal nach, die sind per Gesetz verpflichtet, Dich zu beraten.

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....topic.php?p=517916#517916

Liebe Grüße

Annette

_________________
Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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ilona1961
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BeitragVerfasst am: 29.07.2010, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Helene,

ich habe auch für unsere Tochter Rebecca in diesem Jahr einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der AOK gestellt.

Rebecca erhält Grundsicherung nach SGB XII und für Sie beträgt der Eigenanteil € 43,08( bei chronisch Kranken) 1 % vom Einkommen, darüber hinaus ist Sie von Zuzahlungen befreit. Rezeptfreie Medikamente muss man voll bezahlen.

Hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben.

lg. Ilona
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helene.drilling
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Beiträge: 640

BeitragVerfasst am: 29.07.2010, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

man muss doch eine Menge lesen und beachten. Ich war gerade auf der Seite unserer Krankenkasse.
Die Anträge für Zuzahlungsbefreiung kann man Online stellen. Es gibt doch das eine
oder andere auf der KK-Seite was für uns wichtige wäre.

Was ich nicht wusste ist folgendes
Die Barmer GEK übernimmt die Kosten für Fahrten zu stationären Kranken- oder Rehabilitationsbehandlungen sowie für Krankentransporte und Rettungsfahrten. Auch Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung werden in medizinischen Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung erstattet. Sie finden hier Blanko-Anträge zur Erstattung von Fahrtkosten.


Vielleicht bekommt man ja noch mehr Anregungen.

LG Helene
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Sinale
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Beiträge: 4282

BeitragVerfasst am: 29.07.2010, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Helene,
Zitat:
Die Barmer GEK übernimmt die Kosten für Fahrten zu stationären Kranken- oder Rehabilitationsbehandlungen sowie für Krankentransporte und Rettungsfahrten. Auch Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung werden in medizinischen Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung erstattet....


Dies muß jede GKV im Bedarfsfall tun, denn es ist Gesetz, siehe hier:

http://www.g-ba.de/downloads/62-492.....htransport-2004-12-21.pdf

LG
Sinale

_________________
Viele Grüße
Sinale

Diagnose: Tetraspastik
Rollstuhlnutzerin
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Isigirl
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BeitragVerfasst am: 01.08.2010, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

ich beantrage schon immer meine Befreiung der gesetzlichen Zuzahlungen am Jahresende für das Folgejahr und bezahle meine "Zeche" auf einmal. Ohne müsste ich schon alleine im Quartal für Physiotherapie über 100 EUR Zuzahlung leisten.

_________________
Liebe Grüße Kerstin Very Happy
* 1985 ICP einer beinbetonten Tetraspastik
Rollifahrerin und von Beruf Justizfachwirtin
Nebenher Studentin zur Tierheilpraktikerin
Fachübungsleiterin einer Rollisportgruppe
(SBA mit GdB 100 und MZ G, B, aG und H)
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helene.drilling
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Beiträge: 640

BeitragVerfasst am: 12.09.2010, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin leider in Verzögerung mit den Anträgen die man stellen muss wenn die Kinder 18 Jahre werden und behindert sind.

Ich habe mir den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung chronisch Kranker von der KK ausgedruckt.
Welche Unterlagen bzw. Angaben muss ich machen? Brauche ich vom KiA eine Bescheinigung das die Zwillinge chronisch krank sind? Gibt es dafür spezielle Formulare? Oder reicht es wenn ich dem Antrag Kopien vom SBA bei lege?

Da ich einen Antrag auf Grundsicherung stellen will muss ich damit warten bis der bewilligt ist und kann dann erst den Befreiungsantrag bei der KK stellen?

LG Helene
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 12.09.2010, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Helene!

Die beiden haben doch sicher mindestens PS 2? Dann brauchst du nicht unbedingt einen Nachweis, bei uns hat das die KK telefonisch im PC eingetragen, die wollen keinen Nachweis. Es ist auch ja auch der KK ersichtlich, dass Deine Zwillinge in Dauerbehandlung sind, die zahlt das ja schließlich.

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....topic.php?p=899029#899029
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....topic.php?p=931045#931045

Du kanst da einfach mal anrufen und fragen, die sind ohnehin zur Aufklärung, Beratung und Auskunft verpflichtet!

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....topic.php?p=517916#517916

Zitat:
Da ich einen Antrag auf Grundsicherung stellen will muss ich damit warten bis der bewilligt ist und kann dann erst den Befreiungsantrag bei der KK stellen?


Nein, Du musst nicht warten. Die Art und Höhe des Einkommen ist für die Anerkennung nicht relevant, nur später für die Höhe der leistenden Zuzahlung.
Es müssen nur die Voraussetzungen im erste Link erfüllt werden und Uli hat sie alle erfüllt, obwohl er körperlich gesund ist, da wird das bei Euch erst Recht der Fall sein.

Du hättest die beiden schon von viel eher an als chronisch krank anerkennen lassen können, dann hättet Ihr jedes Jahr nur 1% Zuzahlung leisten müssen (das gilt für die gesamte Familie, unabhängig davon, ob die Kinder selber zuzahlen).

Liebe Grüße

Annette

_________________
Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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elkezwissler
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Wohnort: Pfullingen

BeitragVerfasst am: 02.01.2012, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

hallo.
meine kk hat mir jetzt gesagt, wenn der adrian familienversichert ist, gilt als einkommen nicht nur die grundsicherung, sondern das einkommen aller familienversicherter personen.
ich habe jetzt schon gehört, dass trotz familienversicherung, die 1% nur von der grundsicherung gilt.
was stimmt denn jetzt

lg elke

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Adrian, 7.4.93, MPSII: Anja, 5.2.85; Peter, 22.5.87; Alexander, 12.5.88 und Kristina, 23.8.90
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