Schönen Gruß
Thomas _________________ Unsere Vorstellung? -> hier klicken
Jan-Paul (10/01), schwer mehrfachbehindert ohne Diagnose, Tim-Henrik (03/05), Lea-Kristin (01/11)
REHAkids - Das Forum für besondere Kinder
was ich immer noch nicht verstehe ist wie sich die hauswirtschaftlichen Versorgung berechnet.
MichaelK hat folgendes geschrieben:
Bei kranken oder behinderten Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr gilt
der Zeitbedarf für die hauswirtschaftliche Versorgung als erfüllt, wenn neben
den Übrigen in § 15 Abs. 1 SGB XI genannten Voraussetzungen der
Pflegestufen I bis III ein über dem eines gesunden gleichaltrigen Kindes
liegender hauswirtschaftlicher Versorgungsbedarf z. B. beim Kochen, Spülen,
Wechseln oder Waschen der Wäsche bzw. Kleidung nachgewiesen ist.
Warum werden denn die pauschalen 60 Minuten nicht immer angerechnet sondern nur dazu verwendet um die Zeit, die zwischen der Grundpflege und der zum Erreichen der Pflegestufe notwendigen Mindestzeit ggf. fehlenden Minuten aufzufüllen?
Konkret:
Laut dem ersten Gutachten (das zweite ist noch nicht hier angekommen) wurde ein anrechenbarer Zeitbedarf für die Grundpflege von 196 Minuten ermittelt. Für die hausw. Versorgung wurden Null Minuten angerchnet.
Schönen Gruß
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Jan-Paul (10/01), schwer mehrfachbehindert ohne Diagnose, Tim-Henrik (03/05), Lea-Kristin (01/11)
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weil es halt so im SGB 11 steht.
Ist doch egal Thomas. Wenn ihr die Grundpflegezeit erfüllt, wird automatisch soviel Zeit für die hauswirtschaftliche Versorgung aufgefüllt, dass die Pflegestufe erfüllt ist. Voraussetzung: Es ist überhaupt ein Mehrbedarf im Bereich der hausw. Versorgung nachgewiesen. Darüber hatten wir schon gesprochen.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
es ist nicht egal.
Wenn die 60 Minuten immer angerechnet würden, käme Sabine auf mehr als 21 Stunden Pflege pro Woche und somit auf einen höheren Rentenbeitrag.
Naja. Ich warte jetzt erst mal auf das zweite Gutachten. Wir haben schon bescheid, dass gegenüber dem Erstgutachten ein Mehrbeadarf von 20 Minuten ermittelt wurden (was ein schlechter Witz ist, denn beim ersten Gutachten wurde die Pflege, die im Kiga geleistet wird gar nicht berücksichtigt). Damit bleibt es nun nach wie vor bei der PS 2.
Leider können wir nun nur noch klagen... mal sehen, was in dem Gutachten steht, dann sehen wir weiter...
Schönen Gruß
Thomas _________________ Unsere Vorstellung? -> hier klicken
Jan-Paul (10/01), schwer mehrfachbehindert ohne Diagnose, Tim-Henrik (03/05), Lea-Kristin (01/11)
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Hallo Thomas,
so gesehn hast du schon Recht. Für PS 3 reicht die Grundpflegezeit nicht.
PS 2 habt ihr schon alleine mit der Grundpflege erfüllt, deshalb wird auch nichts aufgefüllt. Das geht dann nur über den Einzelnachweis. Die 28 - Stunden - Stufe für die Rentenbeiträge haben die ja für PS 2 garnich vorgesehn. Das wird hart werden. Obwohl mit 20 Minuten mehr aus dem Widerspruch bräuchtet ihr dann ja nur 24 Minuten Hauswirtschaft bis zur 28 Stunden - Schallmauer. Müßte eigentlich zu machen sein.
Klagen ist natürlich immer sone Sache. Es gibt da irgendwie noch ne Art Schlichtungsstelle. Genaueres weiss ich da aber leider nicht. Guckst du hier vielleicht?.... http://www.pkv-ombudsmann.de/
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
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(Martin Luther King)
bei uns ist es genau so. Kein Mehraufwand in der hauswirtschaftlichen Versorgung, daher keine Pflegestufe 3. Widerspruch habe ich eingelegt. Ergebnis teile ich mit.
unser Pflegedienst war am Freitag zum Nachweis über einen Beratungseinsatz nach §37 abs.3 sgb XI bei uns.
Der Pflegedienst hat eine Höherstufung auf PS 2 empfohlen, wegen 24 Std. Betreuung (Weglauftendenz).
Nun zu meiner Frage, kannst du mir sagen wie es mit den Pflegezeiten für ein geistig behindertes, phsychisch Krankes, 17 j. Kind ist.... es wird nirgends im www geschrieben.
Da ja meine Tochter auch Entwicklungsverzögert (ca. 7. j.) ist, kann ich mir nicht vorstellen, das Sie wie ein Erwachsener in den Pflegezeiten gerechnet werden!
Grüssle conny _________________ Wenn Reden Silber und Schweigen Gold ist,
dann ist Zuhören Platin...
Andrzej Majewski
Der Pflegedienst hat eine Höherstufung auf PS 2 empfohlen, wegen 24 Std. Betreuung (Weglauftendenz).
Hallo Conny,
da habt ihr ja schon eine schöne Empfehlung für die Höherstufung!
Nun zu meiner Frage, kannst du mir sagen wie es mit den Pflegezeiten für ein geistig behindertes, phsychisch Krankes, 17 j. Kind ist.... es wird nirgends im www geschrieben.
Nein Conny, das kann ich dir leider nicht sagen, in jedem einzelnen Fall ist das ja anders, deshalb ist auch die oberste Devise: "Es zählt allein der individuelle Hilfebedarf", egal welche Zeitkorridore in irgendwelchen Verwaltungsvorschriften stehen. Das sind alles nur Richtwerte. Du mußt selbst deinen Zeitbedarf für die Hilfen bei den einzelnen Verrichtungen ermitteln.
Für die besonderen Aspekte bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit psychisch kranker Menschen gibt es aber extra Richtlinien, kannst du alles nachlesen beim MDK/MDS.
Da ja meine Tochter auch Entwicklungsverzögert (ca. 7. j.) ist, kann ich mir nicht vorstellen, das Sie wie ein Erwachsener in den Pflegezeiten gerechnet werden!
Ich nehme an, du meinst die Zeitkorridore, die der MDK für die einzelnen Pflegeverrichtungen nennt. Diese Zeitwerte gelten für die vollständige Übernahme der jeweiligen Verrichtung durch eine Laienpflegekraft. Es wird nicht zwischen Kindern und Erwachsenen unterschieden, dass macht auch keinen Sinn, weil andere Aspekte viel wichtiger sind, als das Alter.
Und auch hier wieder die oben schon erwähnte oberste Devise.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
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