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Pflegefibel - Pflegegeld/Infos/Tagebuch
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Daniela1974
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BeitragVerfasst am: 22.01.2012, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael ,
Danke für Deine sofortige Antwort .

zu 1. : aber für Die Rentenanteile wäre es wichtig oder ? Ich möchte schon gern weiter Beiträge eingezahlt bekommen .

Soll ich lieber warten ?


zu 2 : Kann mich der MDK mit so niedrigen Zeiten für einzelne Verrichtungen abspeisen ?


lg Dani

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Papa , Mama und Sonnenschein Colin 2/08 , Epilepsie seit Geburt ,muskuläre Hypotonie ,glob.Entwicklungsverzögert ,extr.Knick-Senkfüße (trägt jetzt Ringorthesen ), orofaziale Dysfunktion , keine aktive Sprache
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 23.01.2012, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dani,

für die Rentenbeiträge mußt du ja tatsächlich auch die Pflege in dem notwendigen Umfang leisten. Der MDK muß ja bei der Begutachtung erfassen, wer die Pflegeperson/en sind. Normalerweise bist du das ja und das kannst du auch so angeben.
Fällst du wegen Krankheit teilweise als Pflegeperson aus, mußt du das pflichtgemäß sowieso der Pflegekasse mitteilen, da dir dann die Rentenbeiträge für diesen Zeitraum nicht mehr bzw. nicht im vollen Umfang zustehen.

Der MDK gibt eine gutachterliche Meinung ab. Nach dieser Empfehlung gestaltet die Pflegekasse idR. ihren Bescheid. Dagegen kann man argumentieren bzw. auch alle Rechtsmittel nutzen. Im Zweifel muß der MDK dann seine niedrigen Zeiten begründen.

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
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Daniela1974
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BeitragVerfasst am: 24.01.2012, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ,
das wußte ich so nicht und werde morgen bei der Pflegekasse anrufen . Soll schon alles seine Richtigkeit haben !

Danke für Deine stetige Hilfe . Nächsten Donnerstag kommt der MDK - hatte heute den Brief im Kasten .

Ganz liebe Grüße
Dani

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ardnas
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BeitragVerfasst am: 06.02.2012, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe gehört, dass die Zeiten im Stehtrainer für die Pflegestufe anerkannt werden. Leider finde ich nichts dazu im Internet. Kann mir jemand sagen, ob die Infomation richtig ist und ob es irgendwo etwas schriftliches dafür gibt.

Außerdem wollte ich wissen, ob der MDK die genauen Arbeitszeiten erfragen kann oder reicht es, wenn ich die Stunden angebe.

Morgen kommt der MDK, ich hoffe, es liest noch jemand.

LG Sandra

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Sandra mit C. (2008) Z. n. West-Syndrom, Entwicklungsretardierung in allen Bereichen
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kati543
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BeitragVerfasst am: 10.02.2012, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
uns droht ja nun die Wiederholungsbegutachtung. Die Kasse hat sich schon gemeldet und ich warte nur noch auf den Anruf der Gutachterin. Also sitze ich über dem Tagebuch...
Eine Frage an die Spezialisten: Wenn ich meinen (4-jährigen) Sohn, der eigentlich laufen kann, tragen bzw. hochnehmen muß, weil er mal wieder einen Wutanfall hat (bzw. ein "Abwehrverhalten mit Behinderung bei der Übernahme" zeigt Wink ), kann ich das nun bei Stehen&Gehen eintragen? Er ist unter anderem Autist. Es handelt sich also um "behinderungsbedingte Wutanfälle".

LG
Katrin

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O. (Frühkindlicher Autismus (HFA), gl. Entwicklungsst., Ptosis, Hypotonie, Vd. auditive Wahrnehmungsst., Vd. Valproatembryopathie)
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 10.02.2012, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kati,

in dem Umfang, wie die "Wutanfälle" einen Hilfebedarf erfordern.


"Das Gehen beschränkt sich nicht allein auf die körperliche Fähigkeit zur eigenständigen Fortbewegung. Vielmehr umfasst es auch die Fähigkeit zum Vernunft geleiteten zielgerichteten Gehen (z. B. bei desorientierten Personen). "

LG Michael

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ardnas
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BeitragVerfasst am: 11.02.2012, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,
kannst du zu meinem Post noch was schreiben. Der MDK-Termin hat sich verschoben. Ich lag die mit Magen-Darm flach.
LG Sandra

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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 11.02.2012, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sandra,

klar! Smile

Die Nutzung des Stehtrainers ist nicht zu berücksichtigen, da Therapien keine Pflegeverrichtungen sind.

Für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit des Kindes spielt die Pflegeperson keinerlei Rolle.
Für die Beurteilung der Versicherungspflicht der Pflegeperson ist zunächst nur maßgeblich, welchen Umfang die Erwerbsarbeit pro Woche hat. Das Gesetz schreibt aber vor, dass die Pflegeperson den Umfang der tatsächlichen Pflegeleistung darzulegen und auf Verlangen glaubhaft zu machen hat.
Insofern mußt du auf konkrete Nachfrage zu den Arbeitszeiten wahrheitsgemäße Angaben machen.

LG Michael

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ardnas
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BeitragVerfasst am: 11.02.2012, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Danke.

Die Information mit dem Stehtrainer hat mir die Beratungsstelle für behinderte Menschen von der Caritas gegeben. Dann werde ich nochmal nachfragen, woher die die Information haben.

LG Sandra

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Sandra mit C. (2008) Z. n. West-Syndrom, Entwicklungsretardierung in allen Bereichen
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BeitragVerfasst am: 15.02.2012, 18:00    Titel: Hab da mal ne Frage... Antworten mit Zitat

wir haben jetzt für Jonna die Einstufung in Pflegestufe beantragt. Jetzt will ich gerne ein Pflegetagebuch erstellen, habe dieses hier downgeloaded und hab jetzt ne Frage.
Was heißt eigentlich: U VÜ TÜ B und A?
Daraus kann ich mir leider keinen Reim machen.
Kannst du mir da hoffentlich antwort darauf geben?
Liebe Grüße von
Yvonne mit JOnna
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