ich habe heute von der KK gehört,dass wir die Pflegestufe 3 bekommen
Danke Miachael für die guten Vorgaben
LG Sandra,die sich sehr freut _________________ Jamie geb.97 unbekanntes Syndrom,Cerebralparese,Herzfehler,Epilepsie,luxierte Hüfte,seit 2011 Diabetes und Haley Marion geb08 gesund Meine Galerie Mit Mama im Herzen!!! Wir lieben und vermissen Dich!
hat ja lang genug gedauert Denk dran, dass die Beratungstermine dann vierteljährlich fällig sind
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Ich habe nun desöfteren gelesen, dass im Einstufungsbescheid schon ein Termin für eine angedachte Wiederbegutachtung genannt wurde. Bei uns steht da gar nichts von drin. Heißt dass, dass die vorerst nicht mehr kommen und erst wenn ich eine Höherstufung haben möchte? Oder melden die sich irgendwann "aus heiterem Himmel" an?
Euch allen vielen Dank für alle Tipps und Infos! Die Pflegefibel war echt Gold wert!
der empfohlene Termin für die Wiederholungsbegutachtung steht idR im Gutachten des MDK.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Hallo Michael,
ich habe mal wieder meine Grußformel vergessen - sorry
Kann ich das Gutachten auch anfordern, wenn ich keinen Widerspruch einlege? Oder hab ich da nur Anspruch drauf, wenn ich gegen den Bescheid vorgehe?
Vielen Dank schon mal für die Info!
Liebe Grüße
Nicole _________________ Grüße von Nicole (*72) und Tim (*09), diverse Hirnfehlbildungen und seit Febr. 2010 West-Syndrom (leider seit Mai 2011 nicht mehr anfallsfrei mit auffälligem EEG) - kann nicht sprechen, nicht laufen, nicht sitzen, nicht krabbeln - ABER unser Li-La-Launebär - Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiss wie Wolken schmecken -
Danke für die Info, das werde ich dann mal tun! Es interessiert mich nämlich, wann die nächste Begutachtung stattfinden soll.
LG
Nicole _________________ Grüße von Nicole (*72) und Tim (*09), diverse Hirnfehlbildungen und seit Febr. 2010 West-Syndrom (leider seit Mai 2011 nicht mehr anfallsfrei mit auffälligem EEG) - kann nicht sprechen, nicht laufen, nicht sitzen, nicht krabbeln - ABER unser Li-La-Launebär - Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiss wie Wolken schmecken -
Ich habe mal eine Frage bezüglich der Beurteilung zur Pflegestufe im Bereich "Gehen". Wenn ich das richtig verstanden habe müsste ich für alle zu verrichtenden Tätigkeiten Zeit veranscjhlagen, also zum Windelwechseln bringen und wieder zurück, genauso zum Essen usw.
Jetzt habe ich gerade das Gutachten des MDK vorliegen, wonach bei meiner 2 jährigen Tochter in dem Bereich kein Mehraufwand besteht. Wenn ich mir die Liste mit den Zietvorgaben für gesunde Kinder anschaue, bedeutet das ich nicht mehr als 8 Minuten dazu benötige. Ich habe aber im Pflegetagebuch 35 Minuten angegeben. Ich hatte so ca. 70 mal, die ich sie von einem zum anderen Ort bringe. Oder wirkt es sich hier aus, dass sie krabbeln kann und sich so alleine bewegen kann? Ich versteh das nicht so wirklich und wäre dankbar für eure Meinungen.
Beim Gehen werden die Wege zum Wickeln, zum Essen, zur Toilette und zurück berücksichtigt. Ab 1½ Jahren ist ein Kind zwar gehfähig, es benötigt aber weiterhin eine Anleitung zum zielgerichteten Gehen zu den Verrichtungen. Der höchste Bedarf beim Gehen wird im Alter von 18 Monaten angegeben (12 Minuten, durchscnittliche Wohnsituation). Im Alter von 2 Jahren sind es noch 8 Minuten. Heißt also, ein gesundes Kind hat soweit gehen gelernt, dass es auch kurze Strecken allein zurücklegen kann.
Ist dies bei Ayleen jedoch nicht der Fall, gilt dann zumindest der höhere Bedarf von 12 Minuten weiter, so dass 4 Minuten Mehrbedarf anzunehmen sind. Natürlich auch mehr, wenn krankheitsbedingt die Verrichtungen der Grundpflege häufiger durchgeführt werden müssen bzw. auch, wenn für das Gehen Hilfsmittel eingesetzt werden müssen (Rollstuhl Therapiestuhl etc.)
Krabbeln ist keine dem Gehen adäquate Fortbewegung und kann deshalb nicht als Ersatzhandlung gewertet werden.
70 mal >Gehen scheint mir allerdings recht hoch gegriffen. Kannst du das eventuell erläutern?
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Danke für deine schnelle Antwort. Zählen dabei eigentlich die Wege zu allen Verrichtungen der Grundpflege?
Mein Problem im moment ist, dass ich keine Ahnung habe, wieviel zeit ich für die einzelnen Wege anrechnen muss.
Ayleenkann noch nicht selbstständig laufen, aber sie läuft an der Hand. Das bedeutet sie hat auf jeden Fall einen Mehraufwand auch wenn es vielleicht nur die 4 Minuten sind. Jedoch bin ich davon überzeugt, dass es mehr ist. Wenn ich alle Verrichtungen der Grundpflege mitrechne, bin ich ca. bei 60 mal.
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