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Pflegefibel - Pflegegeld/Infos/Tagebuch
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LuziundHexe
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BeitragVerfasst am: 29.07.2010, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

So !!! Habe nun Widerspruch eingelegt und gleich auch die Unterlagen zur Begründung angefordert. Werde mir noch ein paar Info-Blätter über die TSC zurechtlegen wenn der MDK nochmal kommen sollte um auch diese seltene Krankheit in betracht zu ziehen. Desweiteren gebe ich den KG (Krankengymn.) Besuch mit an. Ich glaube nach lesen der Pflegefiebel bin ich gerüstet für einen neuen Versuch. Wink

Danke Michael
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InaK7
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BeitragVerfasst am: 29.07.2010, 11:39    Titel: Verhinderungspflege/Fahrtkosten Antworten mit Zitat

hallo michael,

wenn für die verhinderungspflege fahrtkosten an einen verwandten (oma) erstattet werden, sind die dann on top oder werden die vom "Budget" quasi abgezogen? weißt du was ich meine?

lg ina

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Mama `71 und Papa `71 mit Singmaus 12/06, Wolf Hirschhorn Syndrom geb. 1.505 g + 40 cm - aktuell 01/11: 8800 g , Fieberkrämpfe, luxierte Hüften, extrem entwicklungsverzögert aber fast immer gut drauf ;o)
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 29.07.2010, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ina,

Fahrtkosten sind on top. Insgesamt darf aber der Betrag von 1510€ pro Jahr nicht überschritten werden.

Bsp.: Pflegestufe II

Betrag für die Pflegeleistungen: 430€
Zusätzlich für Fahrtkosten, Verdienstausfall: 1080€
(jeweils für Verwandte und Verschwägerte des Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad)

die zweite Grenze der Verhinderungspflege ist der Zeitraum (28 Tage pro Jahr) Eine Anrechnung erfolgt aber nur für Tage mit ganztägiger Ersatzpflege (8 Stunden und darüber)

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
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LuziundHexe
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BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,

haben heute vom Versorgungsamt den SBA bekommen mit einem GdB von 60 %, kann ich den bei der Begründung und dem neuen MDK Termin angeben um vielleicht ein paar Min. mehr zu erhalten um in Pflegestufe I zu kommen ??

Welche Vorteile hat unsere Tochter und wir dadurch.

Danke schon mal im Voraus
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 30.07.2010, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo LuziundHexe,

sind da irgendwelche Merkzeichen auf dem SBA oder "nur" der GdB?

LG Michael

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LuziundHexe
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BeitragVerfasst am: 02.08.2010, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ist zur Zeit nur der GdB, aber heute gehen wir nochmal persönlich hin. Um Merkzeichen "B" und die Herzrythmusstörungen anzugeben.

Drück mir mal die Daumen

MfG


Das "B" möchten wir versuchen zu bekommen da meine Frau immer mit der Kleinen zum Doc muss und ins Krankenhaus und zur KG. Und das immer mit dem Bus.
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 02.08.2010, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo LuziundHexe,

ok, also der SBA hat keinen direkten Einfluß auf die Feststellung des Hilfebedarfes, er wird als Fremdbefund aber zur Kenntnis genommen. Aussagekräftiger als der Ausweis ist der Bescheid dazu, weil dort die Funktionsstörungen genannt sind, die bewertet wurden.

Bei Kinder wird ohnehin vorausgesetzt, dass eine Begleitung zum Arzt oder zur Therapie erforderlich ist, ob mit oder ohne Merkzeichen "B"

Ein vorhandenes Merkzeichen "H" währe ein Hinweis auf erheblichen Hilfebedarf im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Trotzdem überzeugt sich der Gutachter persönlich von diesem Hilfebedarf. Anders beim SBA - dort wird ja oft nach Aktenlage anhand von med. Diagnostik entschieden. Es ist also eher umgekehrt. Wenn eine Pflegestufe vorliegt, sollte das den SBA "befördern", das währe logischer.

LG Michael

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BeitragVerfasst am: 02.08.2010, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ihr Lieben,

sitze gerade wieder mal über mein Pflegetagebuch und bei mir hackts an einer Stelle. Letzte Jahr hab ichs auch wunderbar gekonnt aber nur häng ich.

Also Pflegefibel Seite 61, da muss ich ja alles zusammenzählen und den Mehrbedarf abziehen. Aber ich komm nicht drauf wie hoch der Mehrbedarf ist.
Also ich habe Summe Grundpflege 487 und mein Sohn ist 5. Muss ich wieder 82 abziehen??? Vielen Dank für Eure Hilfe.

Liebe Grüße

Steffi Rolling Eyes

_________________
Liebe Grüße von Steffi

Anna-Selena *29.9.00 40 ssw.
Niklas *21.05.05 25. ssw linksseitige Hemi.
Fenja *21.05.05 25. ssw Hibbelmaus
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InaK7
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BeitragVerfasst am: 02.08.2010, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

hallo steffi,

also wenn mich nicht alles täuscht, ist der mehrbedarf deine pflegezeit die du brauchst, abzgl. der zeiten für "gesunde" kinder (also wahrscheinlich die 82) . das ist dann dein mehrbedarf.

lg ina

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LuziundHexe
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BeitragVerfasst am: 05.08.2010, 07:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo gestern kam die Bestätigung des Widerspruchs von Pflegekasse, in dem MDK Bescheid war fast gar nichts berücksichtigt bis auf 2x Windeln wechseln wegen Kot und ein paar kleinigkeiten. Deshalb kommen die nur auf 14 min. Gestern kamen wir schon auf 1260 min pro Tag lt. Pflegetagebuch wie kann man sich das erklären? Nagut 3 Std. Doktor und Apotheke gestern gewesen, das fällt natürlich ins Gewicht.

bitte um Antwort ob das sein kann??
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