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Pflegefibel - Pflegegeld/Infos/Tagebuch
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claudia C.
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BeitragVerfasst am: 25.07.2010, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,
bin grad wieder dabei, ein neues Pflegetagebuch für die Gutachterin am Di zu schreiben! Ich überarbeite dabei grad das Tagebuch vom Jahr 2009 und füge Änderungen hinzu! Jetzt bin ich mir unschlüssig, wo ich das Toilettentraining, das wir seit März 2010 machen, hinschreiben kann! Gehört es zum Wickeln dazugerechnet?
Danke für deine schnelle Antwort

Claudia

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Claudia und Toni mit Tochter Laura, geb. 2000 und Nina, geb. 2005 seit dem Sauerstoffmangel während der Geburt schwere Tetraparese, Schluckstörung, Strabismus, Refluxproblematik...
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 25.07.2010, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Claudia,

Das Toilettentraining ist "aktivierende Pflege". Gewissermaßen eine Sonderform der Hilfeleistung. Der Aufwand ist zeitlich zu berücksichtigen und muß individuell festgestellt werden.
Im Rahmen der aktivierenden Pflege kann die Anleitung und teilweise Übernahme einen höheren Zeitbedarf beanspruchen als die vollständige Übernahme, abhängig von der konkreten Situation.
Auch dabei ist speziell zu beachten, dass als Hilfebedarf nur berücksichtigt wird, was die Pflegeperson zeitlich und örtlich bindet. Anleitung und Beaufsichtigung muß also in unmittelbarer Nähe (im gleichen Raum) erforderlich sein und die Intensität muß hoch sein, so dass die Pflegeperson dabei keiner anderen sinnvollen Tätigkeit nachgehen kann. Einfache Aufforderungen und eine "Kontrollbereitschaft" reichen nicht aus.

Stichworte für eine Erläuterung/Beschreibung der Hilfeleistung (bei Hilfeform= Anleitung):

kleinschrittig erklären und demonstrieren,
auffordern und motivieren zur selbständigen Durchführung,
abschnittsweise Erledigungskontrolle und Korrektur,
Untertützung durch Bereitlegen von Verbrauchsmaterial etc

Dokumentieren kannst du als seperate Unterverrichtung zur Blasen und Darmentleerung - "aktivierendes Toilettentraining"

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
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claudia C.
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BeitragVerfasst am: 25.07.2010, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Michael,
Nina kann "aktiv" leider nichts tun beim Toilettentraining! Ich halte ihren Körper, der auf einem Kinder-Reha-Toilettensitz plaziert werden muß! Leider kann sie nicht mal wegen der starken einschießenden Spastik mit den Gurten gehalten werden: eine Hand von mir hält die linke Schulter von Nina, die andere Hand das Becken, dabei knie ich vor dem Klo. Dabei muß sie ablenkt werden durch Erzählen bzw. singen. Wie du siehst, sehr aufwendig! Hin und wieder gibt sie etwas Urin ab!

Danke
Claudia

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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 25.07.2010, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Claudia ,

dann sind ja die Voraussetzungen für die Anerkennung gut. Die Erläuterung war nur als Zusatzinfo gedacht.
Bei uns hier läuft der Vorgang ganz ähnlich ab, nur dass Lars vorher gespült wird und er kann einigermaßen ruhig auf dem Toilettenstuhl sitzen. Ich kenne aber die Spastik auch ganz gut durch eine "Freundin" von Lars aus seinem ehemaligen Kiga Wink

LG Michael

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xSandyx
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BeitragVerfasst am: 26.07.2010, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

hallo, danke für die antwort. also denke ich mal, wäre es in meinem fall besser, noch eine begründung nachzureichen?

weil in dem schreiben stand nur drinne, das sie den widerspruch erhalten haben, und es an den MDK weiterleiten, der dieses prüft, und sich ggf. bei mir dann meldet.

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Guten Tag

1. Kind: w/gesund 04/97
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 26.07.2010, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

xSandyx hat folgendes geschrieben:
hallo, danke für die antwort. also denke ich mal, wäre es in meinem fall besser, noch eine begründung nachzureichen?


Hallo Sandy,

ja Smile

LG Michael

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BeitragVerfasst am: 27.07.2010, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
erstmal muss ich gestehen, dass ich jetzt nicht den kompletten Thread gelesen habe, sondern gerade mal mit der Fibel angefangen habe.

Das Tagebuch brauchen wir doch erst für dem Medizinischen Dienst, oder?
Den Antrag schicke ich doch einfach so weg, oder?

Irgendwie finde ich das Antragsverfahren ganz schön abschreckend...
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Sandra

P.S.: Es kommen bestimmt demnächst noch mehr Fragen

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BeitragVerfasst am: 28.07.2010, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sandra,

im Rahmen des Antrages reicht es völlig aus, der PK mitzuteilen, dass ein Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtsch. Versorgung besteht.

LG Michael

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BeitragVerfasst am: 28.07.2010, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ihr Lieben,

stimmt es,das bei einem knapp 2 Jährigen(KISS,Neurodermitis,Asthma)das inhalieren und die Medigabe nicht angerechnet wird.Der MDK sagt,das zählt zur Medikamentengabe und wird nicht angerechnet,auch wenn dieses Nachts geschehen muss.

LG Sandra

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Jamie geb.97 unbekanntes Syndrom,Cerebralparese,Herzfehler,Epilepsie,luxierte Hüfte,seit 2011 Diabetes und Haley Marion geb08 gesund
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BeitragVerfasst am: 28.07.2010, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sandra,

Krankenpflege ist grundsätzlich keine Pflege im Sinne des Gesetzes. Nur ausnahmsweise dann, wenn sie zur gesetzlichen Pflege unmittelbar notwendig ist.

Dazu bitte in der Fibel den Abschnitt "Behandlungspflege" auf Seite 26ff lesen.

LG Michael

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