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Pflegefibel - Pflegegeld/Infos/Tagebuch
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 16.03.2010, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jenny,

wie ich deiner Beschreibung entnehme, hast du jetzt als Rechtsmittel noch die Klage vor dem Sozialgericht. Hast du dir denn schon mal die ganzen Gutachten schicken lassen?
Welche Zeiten wurden denn da anerkannt? Insbesondere wie hoch ist der anerkannte Mehrbedarf im Widerspruchsgutachten ausgewiesen?

LG Michael

_________________
Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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JennyZ
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BeitragVerfasst am: 16.03.2010, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Hier ein Teil des Briefes,


Sachverhalt
die Sozialmedizinische Begutachtung im häuslichen Bereich fand am 20.10.2009 durch eine Ärztin des MDK statt.Dabei wurde folgendes festgestellt:

Bei dem Kind Nico besteht eine spastische tetraplegische Zerebralparese.Ferner liegen ein Zustand nach Hirnblutung und eine globale Entwicklungsstörung vor.Das Kind Nico kann nicht stehen oder gehen.Es liegt eine armbetonte Hemispastik vor.Mit der rechten Hand ist das Greifen möglich.
Im Bereich der Körperpflege ist noch keine altersentsprechende Mihilfe möglich.Nach dem Pflegegztachten des MDK der Krankenversicherung besteht hier ein pflegerischer Mehraufwand von täglich 12 minuten.
Im Bereich der Ernährung kann das Kind Nico feste Kost mit der rechten Hand selbst essen.Bei warmen Mahlzeiten oder bei Besteckmahlzeiten ist die Nahrung teilweiße zu reichen.Im Vergleich zum Hilfebedarf eines gesunden Kindes im gleichen Alter besteht ein Mehraufwand von täglich 20 minuten.

Im Bereich der Mobilität besteht ein Hilfebedarf beim An-und Entkleiden,beim Gehen und Stehen.Es ist Hilfe beim Treppensteigen und beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung erforderlich.Nach den Feststellungen des MDK besteht hier ein Mehrbedarf an Hilfe von täglich 37 minuten.

Das Gutachten des Medizinischen Dienstes stellte einen Hilfebedarf (Mehrbedarf) in der Grundpflege von 69 Minuten pro Tag fest.Der für die Pflegestufe 2 hier geltende Mindestbedarf von 120 Minuten wurde nicht erreicht.Mit Bescheid vom 10.11.2009 musste daher die Höherstufung in Pflegestufe 2 abgelehnt werden.

Entscheidungsgründe im Widerspruchsverfahren

Nach Durchsicht des strittigen Gutachtens bestätigt der Zweitgutachter des MDK, dass die anerkennungsfähigen Verrichtungen des täglichen Lebens dem Lebensalter des Kindes entsprechend richtig gewürdigt worden sind.

Es ist auch zu beachten, dass auch ein gesundes Kind im gleichen Alter nicht in der Lage ist,sich selbst zu waschen und zu kleiden.

Ein Zeitaufwand für das Bringen und Abholen bei den Busfahrten kann nach den geltenden Richtlinien nicht berücksichtigt werden. Zeiten für die Beaufsichtigung des Kindes sind nur bei der Beurteilung einer eingeschränkten Alltagskompetenz zu berücksichtigen


Das ist die Ablehnung bzw das Gutachten....jetzt bleibt mir nur noch die Klage.

Wenn ich ehrlich bin ,versteh ich das auch nicht alles.Also grob ja aber wenn ich jetzt ein schreiben für's Sozialgericht aufsetze weiß ich nicht wie ich das machen soll Embarassed

und die Frau vom Pflegestützpunkt hat mir schon etwas den Mut genommen,bin noch verunsicherter als vorher.

Danke Michael für die schnell Antwort...hoffe du kannst was mit meinem Text anfangen !?

Lg Jenny
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 16.03.2010, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jenny,

ich kann natürlich den konkreten Fall nicht beurteilen, da ich ja deinen Nico nicht kenne.
Nachdem jetzt 3 mal begutachtet wurde und immer noch über 50 Minuten zur Pflegestufe II fehlen, ist eine Klage aber eigentlich aussichtslos, wenn da keine groben Fehler gemacht wurden.
Wo siehst du denn persönlich große Abweichungen zwischen den gutachterlichen Feststellungen und deiner eigenen Erfahrung? Was wurde ungenügend beachtet?

LG Michael

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JennyZ
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BeitragVerfasst am: 16.03.2010, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,

also im gesamten stimmt das ja so wie die Gutachter das beschrieben haben.Aber jeder der mit Nico zu tun hat sagt das er ein "Fall" für die Pflegestufe 2 ist und daraufhin habe ich ja auch die Höherstufung veranlasst.
Aber meiner Meinung nach wurde alles nicht so richtig beachtet,Ich komm jetzt wieder mit meinem Lieblingsvergleich aber so seh ich das eben. Meine Tochter ( 13 Monate Jünger als Nico) kann viel mehr.

Ich sage ihr zum Beispiel Laura setz dich hin,zieh dich aus,geh ins Bad Zähne putzen ich komm gleich nach,Hände waschen,hol dir aus dem Kühlschrank deinen Fruchtzwerg usw... Sie versteht das alles und tut es auch.
Nico ist taub,er versteht es nicht und auch seine Gebärden nimmt er nicht an,ich übe täglich intensiv mit ihm.bin 2 mal die Woche bis spätabends unterwegs um ihm seine Therapie zu ermöglichen.Ich muss in seit einigen Wochen wieder komplett füttern weil er das essen verweigert,nachts wird er auch weider öfters wach,Nico ist oft ziemlich aggresiv wie Hier beschrieben http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....hp?t=64947&highlight=

ich muss ihn einmal nachts wickeln,muss ihn öfters zudecken,ich darf ihn nicht aus den Augen lassen,er hilft kein stück wenn es um's waschen,anziehen oder ähnliches geht (hört sich grad alles ziemlich negativ an Embarassed )

das sind so sachen die ich nicht verstehen kann.die dame setzt sich 30 minuten hin und tippt auf ihrem laptop und meint dann zu wissen wieviel arbeit nico macht oder nicht macht.
Nico sabbert auch ziemlich viel und muss ständig sauber gemacht werden,er wirft sein essen durch die gegend ... ich weiß nicht ob das alles zählt aber ich denke das wurde nicht so beachtet wie ich es in meinem Widerspruch beschrieben habe.Nico tut sich auch selbst weh und auch anderen Kindern auch mich verschont er nicht...

Hoffe ich konnte dir genau beschreiben was ich meine.

Lg Jenny
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 16.03.2010, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jenny,

berücksichtigt wird im Rahmen der Pflegeversicherung wirklich nur die Hilfe bei den gesetzlich festgelegten Pflegeverrichtungen. Dass du daneben noch viel mehr tun mußt, ist auch klar, z.B. das Üben und Betreuen/Beruhigen und Beaufsichtigen. Du mußt das aber streng trennen.
...Aber ich kann es letztlich nicht beurteilen, was bei euch konkret als Pflege anzuerkennen ist. Wenn du überzeugt bist und entschlossen, dann kannst du auch klagen. Ist nicht so besonders kompliziert. Du gehst zum zuständigen Gericht und gibst dort deine Klage zu Protokoll. Bei der Formulierung bekommst du Hilfe. Vorher mal anrufen und einen Termin vereinbaren und gleich fragen, was du alles an Unterlagen mitbringen mußt. ... http://www.sozialgerichtsbarkeit.de......php?section=6&page=0

LG Michael

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JennyZ
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BeitragVerfasst am: 16.03.2010, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,

ich danke dir für deine Mühe. Ich werde eine nacht drüber schlafen und dann entscheiden was ich tue.
Aber ich denke du hast recht,dass ich über 50 minuten sicherlich nicht rausholen kann.

Vielen Dank nochmal und einen schönen abend noch.
Lg Jenny
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Talimee
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BeitragVerfasst am: 19.03.2010, 10:09    Titel: MDK Besuch - einfach unmöglich... Antworten mit Zitat

Hallo Michael,
Gestern hatten wir unseren ersten Besuch des MDK, um zu sehen, ob meinem Sohn (14 Monate Trisomie 21) evtl. eine PS zusteht.

ich war dank der Fibel (VIELEN DANK!!!) eigentlich gut vorbereitet, aber auf eine so unmögliche Dame war ich es leider nicht.

Gleich zu Beginn erzählte sie, dass ich gerne Widerspruch einlegen könnte, wenn keine PS rauskommt, aber das würde dann nichts ändern, da auch der nächste Gutachter dann zu diesem Ergebnis käme. Noch bevor sie auch nur eine Frage zu meinem Sohn gestellt hatte! Selbst eine Bekannte von der Lebenshilfe meinte, sie habe so etwas auch noch nicht erlebt. ich wurde förmich abgewürgt, wann immer ich auch nur versucht habe etwas zu unserem Alltag und der Pflege zu erzählen.

Und nun ein paar Punkte, die sie gleich abgelehnt hat:

An- und Ausziehen 3x täglich zur Vojta Gymnastik, danach waschen, weil er sich dabei meistens bepieselt und aufwischen, putzen des Wickelplatzes.

Nächtliches Aufstehen und Stillen 3x . L. ist ein sehr schlechter Esser und Trinker und lehnt sonst alle Milchprodukte ab.

Häufiges Umziehen und waschen, da L. sich durch seinen starken Reflux oft übergibt (auch nachts).

Gibt es dafür evtl. Urteile bzw. welche Begründungen, dass gerade das Umziehen zur KG doch zählt? das macht nämlich doch ordentlich Minuten aus.

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus,

Sabine mit Leander
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 19.03.2010, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sabine,

in den Begutachtungs-Richtlinien – BRi vom 08.06.2009 wurde betreffs An und Auskleiden präzisiert:

Zitat:
"Vollständiges An- bzw. Auskleiden fällt in der Regel 2x täglich, also morgens und abends an. Beim Mittagsschlaf ist in der Regel nur eine Teilentkleidung notwendig.
Zusätzliche (Teil-)Kleidungswechsel, z.B. zur Physiotherapie, wegen starkem Schwitzen oder Verschmutzung der Kleidung beim Essen, Erbrechen oder Einnässen sind im notwendigen Umfang berücksichtigungsfähig, wenn diese regelmäßig mindestens 1x wöchentlich und auf Dauer, mindestens für 6 Monate anfallen. Auch der notwendige Hilfebedarf beim An und Auskleiden im Zusammenhang mit berücksichtigungsfähigen Anlässen des Verlassens und Wiederaufsuchens der Wohnung (s. lfd. Nr. 15), so etwa der Hilfebedarf beim An- und Auskleiden z. B. im Rahmen eines Arztbesuches oder einer Therapie, ist hier zu dokumentieren, es sei denn, das An- und Auskleiden fällt während der aus anderen Gründen notwendigen Warte- und Begleitzeit an.
Nicht berücksichtigungsfähig sind aber Kleidungswechsel im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen wie Sport, Unterhaltung, Bildung oder mit Schule oder Erwerbstätigkeit."


Talimee hat folgendes geschrieben:
An- und Ausziehen 3x täglich zur Vojta Gymnastik, ....


wobei die Gymnastik hier sicherlich als "Freizeitbeschäftigung" interpretiert wird. Die Frage, ob das im Einzelfall so berechtigt ist, kann nur ein Gericht entscheiden. Entsprechende Urteile sind mir bisher nicht bekannt. Wäre also überlegenswert, hier mal eine Entscheidung herbeizuführen.
Nach meiner persönlichen Meinung sind die Übungen zusätzlich notwendig und es hat ja einen Grund, warum ihr es macht. Lässt sich ja nicht leugnen, das es medizinisch sinnvoll ist. Die Frage ist dann immer, wie es das Gericht sieht. ......

Zunächst hoffe ich mal, das trotz des negativen Eindrucks, den die Gutachterin hinterlassen hat, vielleicht doch ein annehmbares Ergebnis herauskommt. Wink

LG Michael

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Roswitha41
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BeitragVerfasst am: 19.03.2010, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,
jetzt muß ich wegen dem An- und Auskleiden auch mal kurz nachfragen.
In deiner - äußerst hilfreichen - Pflegefibel Seite 39 steht bei An- und Auskleiden:
"..ist eine von den anderen Verrichtungen weitgehend unabhängige Verrichtung u muß deshalb auch dann berücksichtigt werden, wenn es Freizeitaktivitäten, häuslichen Übungen etc dient". Laut Begutachtungsrichtlinien die du oben zitierst jedoch nicht. War das vor dem 08.06.2009 anders?
Bei Anton wurde das im Januar auch komplett gestrichen, täglich sind das ca 20 Minuten (Mehraufwand wohlgemerkt, weil er oft wegläuft, sich wehrt, steif macht), sogar das umkleiden das ich wegen ständigem ankleckern, beschmutzen angegeben hatte. Anziehen für KiGa ist dann auch Privatvergnügen Rolling Eyes Nur morgens anziehen und abends ausziehen wurde berücksichtigt Sad
LG Roswitha

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Roswitha 69, GöGa 74, D. 98, A. 05
D. HB mit ADS (ADS seit Februar 11 lt SPZ nicht mehr), A. seit 12/2010 Diagnose frühkindlicher Autismus
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 20.03.2010, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Roswitha,

Roswitha41 hat folgendes geschrieben:
War das vor dem 08.06.2009 anders?


vor dem 08.06. 2009 fehlte in den BRi die Festlegung, dass der Kleidungswechsel i.Z. mit Freizeitaktivitäten etc. nicht berücksichtigt werden soll.
In der Fibel entspricht die Formulierung daher nicht den Richtlinien, weil ich bisher noch keine Aktualisierung vorgenommen habe.

Allerdings sagen die BRi ja keinesfalls aus, dass der Mehrbedarf eines besonderen Kindes wegen Abwehrverhaltens bzw. krankheitsbedingter zusätzlicher Verschmutzung beim Essen, Trinken nicht anerkannt werden soll. Sondern gerade dies soll ja anerkannt werden (siehe Zitat).

Ansonsten bleibt ja im Einzelfall auch strittig, ob eine bestimmte Aktivität (z.B. zusätzliches häusliches Turnen etc.) und der dabei entstehende Hilfebedarf beim Kleidungswechsel Pflegebedarf im Sinne des Gesetzes ist. Die Richtlinien sind ja "nur" die Interpretation des Gesetzes durch die Pflegekassen bzw. das BMG. Deshalb ja auch mein Hinweis, dass ihr diese Dinge den Sozialgerichten vortragen müßt, falls eine Änderung der Begutachtungspraxis notwendig erscheint. Von selbst neigen die Kassen ja eher dazu, die Bedingungen einzuengen, wie man an dem Beispiel sieht Wink

LG Michael

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