Das Abwehrverhalten gehört zu den allgemeinen Erschwernissen, die auf die Mehrzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Verrichtungen Einfluß nehmen. Ein daraus entstehender zusätzlicher Hilfebedarf ist zu berücksichtigen. Zeitvorgaben gibt es überhaupt nicht, nur Orientierungswerte. Der Hilfebedarf ist individuell zu erfassen.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
vielen lieben Dank für die Info, dann werde ich das der MDK Dame bei ihrem nächsten Besuch auch mal so erklären wenn sie mir wieder mal von festen Vorgaben erzählt. _________________ Liebe Grüße,
Nicole mit Maximilian (9), Devin (7), Conrelia-de-Lange-Syndrom, Epilepsie, und Schutzengel Alissa (10.05.06 - 15.05.06)
herzlichen Dank für Deine Antworten. Und für deine Pflegefibel, denn es gibt nichts ausführlicheres zu diesem Thema im Internet. das muß eine Menge Arbeit gewesen sein
Darf ich Dich nochmal nerven?
Ich habe so eine Tabelle erstellt und zu jeder Pflegevorrichtung 3 Zeiten gemessen, diese jeweils übersichtlich in Messung 1, Messung 2 usw. eingetragen, daraus den Durchschnitt errechnet und für mein Tagebuch immer nur diesen Durchschnitt für die jeweilige Verrichtung eingetragen. Das müsste doch der MDK akzeptieren oder was meinst du?
Ich schaffe es nicht den ganzen Tag mit einer Messuhr zu laufen. Habe einen Tag versucht, aber entweder vergisst du sie zu stoppen oder oft erst gar nicht angemacht in dem ganzen Alltagsstreß.
Und übrigens falls MDK alles so akzeptiert liegen wir 7 min über der zeit für die Stufe II
Da wird einem erst durch das Messen der Zeit bewusst, wie viel die vielen kleinen Vorrichtungen am Ende des Tages Zeit kosten. das alles ist man schon zu sehr gewohnt.
so, morgen kommt der MDK. Wir haben eine Pflegestufenerhöhung beantragt. Ich habe mich nach Michaels Pflegefibel gerichtet, und hoffe, dass sie hilft. Jetzt hab ich wenigstens schonmal etwas davon verstanden, was die beim letzten Mal von mir wollten. Vielen Dank dafür Michael. Jetzt bitte nur noch Daumen drücken, dass wir Höhergestuft werden.
LG Jessi _________________ Felix * 22.10.2007, 37 SSW, 2350g, 47 cm, Ösophagusatresie Typ IIIb, Tracheomalazie, Reflux, subglottische Stenose, Trinkschwäche, Dystrophie, Tracheostoma und Gastrotube
immer gut drauf, kleiner Frechdachs und ein totaler Sonnenschein
du mußt keine Zeiten messen, es geht auch garnicht darum, wie schnell oder wie langsam du persönlich irgendeine Pflegeverrichtung hinbekommst. Die Beurteilung geht von einer "genormten" Laienpflegekraft aus. Dafür gibt es die Orientierungswerte. Den Zeitbedarf mußt du nur dann konkret belegen, wenn der Orientierungswert überschritten wird oder wenn es sich um verrichtungsbezogene spezielle Pflegemaßnahmen handelt, wie z.B. Darmspülungen oder Blasenentleerung mittels Einmalkatheter usw.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Guten Morgen Michael,
das heisst ich könnte z. B für Windelwechseln die mindeste Zeit nehmen von 4 min. obwohl ich nur 3min. brauche und das wäre rechtens?
Ich bin gestern noch bis 2 Uhr gessesen und habe die ganzen Notizen ins blanke geschrieben. und immer die ehrlich gemessene Zeit. was soll ich machen, alles abändern? Das wäre zu meinen Vorteil, denn in vielen Vorrichtungen, liege ich unter dem Zeitkorridor. Aber ob das dann nicht Betrug ist?
Verzeihung ich bin echt noch ein Esel auf diesem Gebiet, habe mich lange gescheucht einen Antrag zu stellen, eben wegen diesem Nervenstreß und morgen kommt schon der MDK
wenn du selbst gemessene Zeiten nimmst und die wesentlich unter den Orientierungswerten liegen, übervorteilst du dich doch selbst. Für Kinder bis 10 Jahre werden doch jeweils Zeiten abgezogen, was auch ein gesundes Kind an Hilfe braucht und diese Zeitwerte werden doch auch nicht gemessen, sondern genauso nach den gleichen Orientierungswerten ermittelt.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
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(Martin Luther King)
Anmeldedatum: 01.11.2007 Beiträge: 239
Wohnort: im hohen Norden
Verfasst am: 17.02.2010, 13:20 Titel:
hallo lieber michael,
ich komm mir vor , wie vor der abiprüfung
also morgen kommt der MDK und ich habe mir nochmal das alte gutachten durchgesehen, dass uns in die ps2 gebracht hat. wir haben uns damit zufrieden gegeben. jetzt wollen wir in die ps3 und ich komme einfach nicht auf die stunden.
also im gutachten sind :
Wöchentlicher Pflegeleistung: 21 bis unter 28 Std.
So wie komme ich denn jetzt auf die tatsächliche angerechneten Zeiten, also nicht nur der Mehraufwand. Ich müsste ja die Abzugszeiten dazurechnen, aber die sind ja auch von bis.
So zum nächtlichen Aufwand ist es so, dass Anouk bis zu 3x in der Nacht gefüttert wird und auch oft aufgrund Erbrechen umgezogen werden muss. Die Windel ist auch oft voll und sie muss gewaschen werden. (DAs hatten wir damals auch alles angegeben, zu dem Zeitpunkt war sie 1 Jahr und 1 Monat alt.) Nun ist sie 3 und 1 Monate und es hat sich eigentlich nichts verändert.
Ich denke schon, dass das angerechnet werden muss. Insofern habe ich mir die Frage jetzt auch schon selbst beantwortet !
Ich bin gespannt. Vielen Dank nochmal an Dich und Dein Superfibel.
LG Ina _________________ Mama `71 und Papa `71 mit Singmaus 12/06, Wolf Hirschhorn Syndrom geb. 1.505 g + 40 cm - aktuell 01/11: 8800 g , Fieberkrämpfe, luxierte Hüften, extrem entwicklungsverzögert aber fast immer gut drauf ;o)
Brüderchen groß 05/05, kerngesund+ Brüderchen klein 08/09 auch
kerngesund
Unsere Vorstellung: http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic60855.html
So wie komme ich denn jetzt auf die tatsächliche angerechneten Zeiten, also nicht nur der Mehraufwand. Ich müsste ja die Abzugszeiten dazurechnen, aber die sind ja auch von bis.
Hallo Ina,
tja, das ist das große Geheimnis der Kinderbegutachtung. Der Abzug muß nicht mehr angegeben werden. Bzw. sollen die Abzugswerte gleich bei der Zeitbemessung für die einzelnen Verrichtungen verrechnet werden. Wie die Gutachter das im Einzelnen machen, weiß ich auch nicht. Ich hab schon Gutachten gesehen, wo es im Gutachtenbogen eine Spalte mit dem altersgemäßen Abzugswert pro Verrichtung gibt. Standart ist das aber wahrscheinlich nicht.
Hilfsweise kannst du aber zum Vergleich die Tabellen aus dem Anhang der Fibel nehmen. Dort stehen die Monats - und Verrichtungsgenauen Abzugszeiten (Pflegebedarf gesunder Kinder im Sinne des SGB XI) drin. Die mußt du dann zum anerkannten Mehrbedarf addieren und bekommst so den Gesamtpflegebedarf für jede Verrichtung.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
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