ich stelle meine allgemeine Frage mal hier herein, da letztendlich all diese Fragen nun von den sognannten "unabhängigen Pflegeberatern nach §7a SGB XI" beantwortet werden könnten, die bis Ende 2011 flächendeckend in ganz Deutschland die Beratung von Versicherten zur Verfügung stehen. Für mich nur ein scheinheiliges Gesetz, aber Gesetz.
Ich fühle mich ziemlich verarscht sorry, denn in unserem Bundesland sichern die Pflegekassen selbst die unabhängige Beratung ab.
Die Umsetzung des Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom 01.07.2008 zum Thema "Pflegestützpunkte" liegt leider in der Hand des jeweiligen Bundeslandes. Es gibt Bundesländer die Pflegestützpunkte eingerichtet haben und es gibt Länder die eine Vernetzung der vorhandenen Beratungsangebote einrichten wollen
Hat jemand von euch bereits unter dem "Aufhänger" "Pflegestützpunkte" eine unabhängige umfassende Beratung erhalten?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Lg Katrin _________________ Katrin (66) Stephan (90) Cohen-Sydrom, seit August 09 in einem Wohnheim an der WfbM, Januar 2009 Eltern-Selbsthilfegruppe gegründet,
Anmeldedatum: 01.11.2007 Beiträge: 239
Wohnort: im hohen Norden
Verfasst am: 13.02.2010, 20:41 Titel: Frage zur Pflegegeldfibel/ Pflegetagebuch
hallo ihr lieben,
am donnerstag kommt der MDK zu uns und ich hätte da noch die eine oder andere frage, die ihr mir sicher beantworten könnt:
1.muss ich für eine höherstufung von ps2 in die ps3 parallel einen antrag bei der pflegekasse stellen (schriftlich) oder reicht es, wenn ich dem MDK schilder, dass wir gerne in einer höhere stufe möchte. (der MDK kommt zur wiederbegutachtung nach 2 jahren)
2. trage ich in das tagebuch die tatsächlichen zeiten ein, die ich brauche (das fände ich logisch) oder nur das , was ich mehr brauche??
3. in dem tagebuch ist in der letzten zeile ein zeitkorridor angegeben. sind das die MEHRbedarfszeiten im schnitt geggenüber einem gesunden kind?
(warum ist das da aufgeführt?)
4. gibt es für die ps3 eine zeitvorgabe, in der in der zeit zwischen 22.00 und 6.00h gepflegt werden muss. ich finde den punkt nicht mehr.
irgendwie steh ich gerade auf dem schlauch.
danke schon mal für eure hilfe.
lg ina _________________ Mama `71 und Papa `71 mit Singmaus 12/06, Wolf Hirschhorn Syndrom geb. 1.505 g + 40 cm - aktuell 01/11: 8800 g , Fieberkrämpfe, luxierte Hüften, extrem entwicklungsverzögert aber fast immer gut drauf ;o)
Brüderchen groß 05/05, kerngesund+ Brüderchen klein 08/09 auch
kerngesund
Unsere Vorstellung: http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic60855.html
1. die Begutachtung wird ergebnisoffen durchgeführt. Wenn der MDK sowieso kommt, müßt ihr keinen Höherstufugsantrag stellen.
2. ins Tagebuch trägst du den tatsächlichen Hilfebedarf ein
3. Die Zeitkorridore sind Anhaltswerte für die einmalige Durchführung der Pflegeverrichtungen. So lange dauert z.B. einmal Baden inclusive Vor und Nachbereitung, wenn die Pflegeperson das Baden voll übernehmen muß und der Pflegebedürftige sich dabei passiv verhält.
4. Für die Stufe III wird ein nächtlicher Hilfebedarf (22.00 - 06.00 Uhr) gefordert, der sich nicht auf die Tagzeit verschieben läßt.
Mit seinem Urteil vom 30.03.2000 (Az.: B 3 P 10/99 R) hat sich das Bundessozialgericht (BSG) zu der Frage geäußert, wann ein nächtlicher Hilfebedarf vorliegt, der die Pflegestufe III der Pflegeversicherung auslösen kann.
Dies ist demnach dann der Fall, wenn die Hilfeleistung objektiv zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr notwendig sei, sie also aus pflegerischen Gründen nicht auf Zeitpunkte davor oder danach verschoben werden könne. Dabei reiche es aus, wenn Hilfebedarf bei einer der einschlägigen Verrichtungen grundsätzlich jede Nacht bestehe. Es komme nicht darauf an, ob der Pflegebedürftige oder die Pflegeperson hierfür die Nachtruhe unterbreche. Auch sei unerheblich, ob die Hilfeleistung zu feststehenden Zeiten erfolgen müsse oder nicht. .....
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Anmeldedatum: 01.11.2007 Beiträge: 239
Wohnort: im hohen Norden
Verfasst am: 14.02.2010, 10:55 Titel:
hallo michael,
vielen lieben dank für deine schnelle antwort. und auch nochmal vielen dank dafür, dass du diese umfangreiche fibel geschrieben hast. das ist wirklich super hilfreich.
zu punkt 4. hatte ich gedacht, dass der hilfebedarf in der nacht (22.00 - 6.00 h ) eine mindeszeit in anspruch nehmen muss, damit die ps 3 anerkannt wird. aber da habe ich mich wohl getäuscht.
noch eine frage: wenn ich zum beispiel zum füttern immens viel mehr zeit benötige, als der zeitkorridor angibt, wird dann IMMER die maximale zeit vom korridor genommen oder wird auch der einzelfall berücksichtigt?
ich denke, ich habe jetzt alles so einigermaßen verstanden und werde dem MDK rede und antwort stehen können.
ich denke, wir haben ganz gute chancen für ps 3.
und sorry nochmal, dass ich das hier 2x gepostet habe. beim ersten mal dachte ich, es wäre falsch
lg ina _________________ Mama `71 und Papa `71 mit Singmaus 12/06, Wolf Hirschhorn Syndrom geb. 1.505 g + 40 cm - aktuell 01/11: 8800 g , Fieberkrämpfe, luxierte Hüften, extrem entwicklungsverzögert aber fast immer gut drauf ;o)
Brüderchen groß 05/05, kerngesund+ Brüderchen klein 08/09 auch
kerngesund
Unsere Vorstellung: http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic60855.html
die Zeitkorridore dienen nur der Orientierung. Maßgebend ist der individuelle Bedarf. Über und Unterschreitungen sollen aber begründet werden.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
am Samstag bin ich auf dieses tolles Forum gestoßen... (warum bloß nicht füher???) Habe mehrere dringende Fragen.
Ich habe einen Sohn knapp 2 Jahre (Hydrocephalus internus, schwere kombinierte Entwicklungsstörung,Therapieschwieriges Anfallsleiden, Neurodermitis, schwere tonusregulationsstörung mit bilateraler Spastik, drohende Hüftgelenksluxation links und noch so Kleinigkeiten)
Er kann so gut wie nichts. Kein Sitzen, Krabbeln, er kann sich nicht mal auf die Seite drehen, in Bauchlage den Kopf nicht heben usw.
Jetzt zu meinen Fragen.
Wir haben einen Antrag auf Pflegegeld gestellt. Am Do kommt schon der MDK. habe auch schon mit dem Tagebuch angefangen nur ich komme auf die Zeit nicht, die in diesen Zeitkorridor angegeben ist. Ich schaffe alles schneller z.B Ankleiden gesamt trotz seiner Spastik und extra langsam tun 5 min Zeitkorridor (8-10) oder Essen er schlingt sein Brei in 10 min runter und angegeben 15-20 min. Habe Angst mehr anzugeben, falls ich was vorführen muß.
Klar Eincremen kommt dazu, Verstopfung, Reflux wodruch er öfters spuckt, aber ich komme trotzdem grob geschätzt nicht auf die Zeit für Pflegestufe 1.
Wie ist es eigentlich mit Anfällen. er hat pro Tag 5-10 Anfälle(je 5-8 min lang), wo ich ihn festhalte, damit er nicht so stark zuckt und sich erschrickt.
Oder nachts starker Juckreiz wo ich ihn eincremen und rumtragen muss bis er sich beruhigt. Jede Nacht muß ich 3-5 mal aufstehen mal ihn umdrehen, Nachtschale anbringen, ablegen, mal 15 min oder länger tragen weil er oft schreit aus nicht ersichtlichen Gründen. Anfälle hat er auch nachts.
Welche Zeit darf ich angeben? das Herumtragen zum Beruhigen nicht oder?
Und bei Krankengymnastik als Wartezeit ist die Zeit gemeint, wo die Therapeutin mit ihm turnt oder die Zeit bis wir dran kommen?
Das war jetzt viel auf einmal. Sorry
Danke für die tolle Pflegefibel. Das Tagebuch habe ich auch daraus genommen herzlichen Dank!
die Zeitkorridore beinhalten jeweils auch alle notwendigen Vor und Nachbereitungsarbeiten sowie jahreszeitliche und wetterbedingte Unterschiede. Beim Ankleiden wird also z.B. auch die Zeit berücksichtigt, die die Auswahl der Kleidung und die Entnahme aus dem Schrank erfordert.
Allgemeine Beaufsichtigung wird nicht anerkannt, nur was im Zusammenhang mit den Pflegeverrichtungen notwendig ist.
Wenn du das Kind aus dem Bett holen mußt, beruhigst und anschließend wieder ins Bett bringst, ist nur die Hilfe beim Aufstehen und beim Ins Bett legen zu berücksichtigen. Lagern muß extra berücksichtigt werden.
Mit Wartezeit ist die Zeit vom Betreten der Praxis bis zum Verlassen gemeint. Vorausgesetzt wird Terminabsprache.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Vielen Dank für die Antwort!
Kann ich fürs Aufstehen/Zubettgehen jeweils 1 Minute aufschreiben oder wie macht ihr das?
Und "Kleidung richten" gehört zum Pampers wechseln dazu oder?
Bei "Stehen" wüsste ich gar nichts...
Vielen Dank nochmal
Verfasst am: 16.02.2010, 16:38 Titel: Noch ne Frage zum MDK
Ich sitze nun schon den ganzen Nachmittag vor der Erstellung eines Pflegetagebuches für Devin. Denn mit dem letzten Gutachten vom MDK bin ich grundsätzlich nicht einverstanden (ist etwas über ein Jahr her).
Die Dame vom MDK erklärt mir immer, sie hätte ihre Vorgaben und Zeiten an die sie sich halten müssen, und mehr als diese Zeiten könne sie nicht berücksichtigen.
Nun habe ich aber bei vielen Dingen einen deutlich höheren Zeitaufwand als es "normal" wäre, denn Devin wehrt sich bei vielen Dingen, wie z. B. Windeln wechseln, anziehen, Zähne putzen, usw. teilweise sehr heftig.
Meine Frage also, muss dieser zeitliche Mehraufwand nun berücksichtigt werden, oder nicht?
Danke Euch schon mal. _________________ Liebe Grüße,
Nicole mit Maximilian (9), Devin (7), Conrelia-de-Lange-Syndrom, Epilepsie, und Schutzengel Alissa (10.05.06 - 15.05.06)
bei der Hilfe zum Aufstehen und zu Bett gehen werden für ein 2 Jahre altes gesundes Kind 15 Minuten am Tag noch als normal angesehen. Nur was darüber liegt, wird dann als Mehrbedarf gewertet. 2 Minuten kannst du jeweils für das Aufstehen angeben und genauso für das zu Bett gehen.
Kleidung Richten gehört als Unterverrichtung zur Darm und Blasenentleerung. Damit ist eigentlich das Richten vor und nach Toilettengang gemeint. Manche Gutachter werten es aber auch beim Windelwechsel. Genau steht das leider nirgendwo aufgeschrieben.
Stehen ist jeweils das Aufrichten, drehen, setzen, legen (Transfer) vom Stuhl zur Wanne, zum Wickeltisch etc und zurück. Wird nur im Zusammenhang mit anderen Pflegeverrichtungen gewertet. Mußt du öfter Waschen oder Wickeln oder Füttern als normal, werden die Transfers auch öfter notwendig.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben. Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen. Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum posten Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen