Hallo, noch eine Frage:
Weiß jemand, wo man "schwarz auf weiß" nachlesen kann, was unter Grund- und Behandlungspflege fällt?
Ein Gesetz oder eine andere Grundlage?
Schonmal vielen Dank!
Christiane
Ich frage einfach nochmal - Weiß vielleicht doch jemand irgendwas, wo man das nachlesen kann?
Eine ungefähre Angabe wäre auch schon super, dann recherchiere ich weiter!
Vielen Dank schonmal!
Christiane
Hallo Christiane
Wo man genau nachlesen kann- weiß ich leider nicht.
Geb doch mal bei Deiner KK die Begriffe in die Suche ein. Bei der BEK steht zwar nur bei der Grundpflege ein bischen mehr, aber ob man nun wirklich eine genaue Auflistung nachlesen kann, der einzelnen Wörter.. ??
Ich weiß ja nicht, was Du genau suchst, was und wofür Du es benötigst, denach brauchst Du ja Informationen.
Aber wenn Du es bei Tante Googel eingibst kommen ein paar Seiten, (Wiki, Pflegeverantwortung.de, oder guck mal pflegestufe.info)
Oder im SGB, da ist es ja gesetzlich festgelegt.
Allgemein beinhaltet die Grundpflege alles, was die ATLs angeht, Hilfe/ Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens.. und auch die Prophylaxen und Lagerungen sind Grundpflege... (oder die komplette Übernahme)
Behandlungspflege ist das Medizinische, die vom Arzt angeordeten therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen.
LG Aga _________________ Samy ('07) - terminale Deletion und invertierte Duplikation 8p, Balkenaplasie, Plagiocephalus, Muskuläre Hypotonie, Spiegelbewegungen, Skoliose, Entwicklungsverzögerung, potentielle Epilepsie
GdB v. 100, PS 3 und ein süßes Lächeln am Gesicht
Es steht nirgends eine direkte Definition, aber wann immer in gesetzlichen Regelungen von Grundpflege die Rede ist, dann sind die Kriterien des § 14 SGB XI Abs. 4 Nr. 1-3 gemeint.
Zitat:
Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Sinne des Absatzes 1 sind:
1. im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung,
2. im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung,
3. im Bereich der Mobilität das selbständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung,
Es ist aber wichtig zu unterscheiden, dass die Pflegewissenschaft den Begriff durchaus anders diskutieren kann als die gesetzlichen Regelungen ihn sehen, ihn in § 14 SGB XI definieren.
Wenn es Dir um den Begriff "Grundpflege" in gesetzlichen Regelungen geht, dann ist der Begriff aus dem SGB XI gemeint.
Hallo Rina, Aga und Willy!
Vielen Dank für Eure Antworten!!!
Ich werde an den von Euch angegebenen Stellen nachgucken und weiter recherchieren.
Ich brauche das ganze für die Mutter eines behinderten Jungen, damit sie beim Kinderarzt eine Grundlage hat, Behandlungspflege verordnen zu lassen (wäre in dem Fall wichtig, eine Grundlage zu haben).
Danke!
Liebe Grüße,
Christiane
viel Erfolg beim recherchieren. Du kannst Dich auch bei Allgemeine Lebensberatung (Caritas), Lebenshilfe oder Diakonie gut informieren lassen.
LG Aga _________________ Samy ('07) - terminale Deletion und invertierte Duplikation 8p, Balkenaplasie, Plagiocephalus, Muskuläre Hypotonie, Spiegelbewegungen, Skoliose, Entwicklungsverzögerung, potentielle Epilepsie
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