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Ab wann Anspruch auf 24-Stunden-Pflege?
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chriz
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BeitragVerfasst am: 21.06.2010, 15:44    Titel: Ab wann Anspruch auf 24-Stunden-Pflege? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe ein Anliegen: Ich betreue im Familienentlastenden Dienst einen mehrfach behinderten Jungen. Die Mutter des Jungen sucht dringend eine dauerhafte Lösung für die Pflege und Betreuung. Es stellt sich die Frage, ob ihm eine 24-Stunden-Pflege zusteht, bzw. wieviele Stunden Pflege ihm zustehen würden. Bisher war nirgendwo richtig Auskunft zu bekommen. Natürlich kann das hier auch niemand vollständig beantworten, aber es wäre wirklich toll, wenn jemand Tipps, Erfahrungen o. ä. hätte!
Ich möchte hier so ganz "öffentlich" keine ausführliche Beschreibung der Behinderung geben, daher erstmal nur eine ganz "grobe" Beschreibung:
Der Junge hat eine Tetraspastik mit Athetose und eine geistige Behinderung. Button, häufige (auch schwere) Atemwegsinfekte, die Inhalation, Absaugen und Abvibrieren mit dem Vibrax nötig machen. Mindestens 2-stündlicher Lagewechsel und Windelwechsel, wenn er im Bett liegt, muss die Lage auch zwischendurch immer wieder "korrigiert" werden (hochziehen im Bett u. ä.). 8x täglich Gabe von Sondennahrung und Wasser über die Pumpe, außerdem Medikamentengabe. Der Junge erwacht sehr früh morgens (oft schon zwischen 4 und 5) und es muss dann auch jemand wach sein.
Erstmal nur soweit. Bei Nachfragen gerne auch fragen.
Ich bedanke mich schonmal ganz herzlich!
Christiane
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chriz
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BeitragVerfasst am: 21.06.2010, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ergänzung: Der Junge hat Pflegestufe 3 + Härtefallregelung. Bisher wird das Pflegegeld an die Mutter ausbezahlt.
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Bea F.
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BeitragVerfasst am: 21.06.2010, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christiane,

aufgrund der Atemwegsinfekte ist doch sicher eine Überwachung und Sicherung der Vitalfunktionen notwendig. Die Mutter könnte Behandlungspflege nach Rücksprache mit dem Arzt beantragen. Es kommt natürlich darauf an, wie alt der Junge ist , ob er in den Kindergarten oder Schule geht, denn auch dort könnte er vom Pflegedienst begleitet werden.
Wenn Du noch Fragen dazu hast, kannst Du mich gern anschreiben.

l.G:
Bea

_________________
Nando 93, Dario 97 nach Unfall 2001 hypoxische Hirnschädigung mit Tetraspastik, Button seit 2001 und verschiedene kleine Baustellen, Nevio 97 und Leya 2005.... und natürlich Bea , Bj. 63 Smile
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chriz
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BeitragVerfasst am: 21.06.2010, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bea,
danke!
Habe Dir eine PN geschrieben.
LG, Christiane
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SilviaB
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BeitragVerfasst am: 22.06.2010, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christiane,

auch wir haben sehr viele Stunden Pflegedienst und ich glaube, dass dein Patient noch schwerer erkrankt ist, als unsere Maus. Wenn du Lust hast, melde dich mal über PN.
Liebe Grüße
Silvia

_________________
Silvia ´71, Gerhard ´67, M ´93, A ´94, R ´95 (ADHS), Y ´97, L 2006 und Lenya 12/2007 mit hypoxigener Hirnstammläsion pränataler Ursache, Muskelhypotonie, Dysphagie, Button, Monitor, Absauger, teilweise O2-Bedarf
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Nellie
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BeitragVerfasst am: 22.06.2010, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

um 24 h oder viele Stunden zu bekommen, kann man entweder über das persönliche Budget ein Assistenzmodell versuchen, das viele körperbehinderte Erwachsene machen. Darin ist auch die Grundpflege enthalten. Dann gibt es aber kein Pflegegeld mehr. http://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nliche_Assistenz

Die zweite Möglichkeit ist die über Behandlungspflege mit soundso viel Stunden pro Tag. Diese kann verordnet werden, "soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann." (SGB V § 37 Häusliche Krankenpflege)
Siehe auch hier: http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....pic.php?p=1181356#1181356
Das heißt, man muss nachweisen, warum die Mutter oder jemand anderes es nicht selbst machen kann. Zum Beispiel weil sie am Tag arbeiten muss, weil sie nachts schlafen muss, um am Tag zu arbeiten, bzw. um das Kind zu versorgen, weil sie weitere Kinder betreuen muss, usw.
Das könnte dann zum Beispiel einen Tagdienst während der Arbeitszeit der Mutter sowie einen Nachtdienst ergeben. Die Zeit dazwischen müsste sie evtl. selbst abdecken.

Behandlungspflege wären:
- spezielle Krankenbeobachtung zur Überwachung und die Möglichkeit, einzuschreiten bei Bedarf (Absaugen, Notfallmedikamente, Bebeuteln)
- Absaugen
- Inhalieren
- Medikamente geben
- Stomapflege
- therapeutische Lagerungen, z.B. zur Sekretmobilisation (Pneumonie- oder Dekubitusprophylaxe oder Lagern wegen Unwohlsein ist keine Behandlungspflege!)
- Atemtherapie

Grundpflege wären:
- Nahrung sondieren
- Umlagern
- Umsetzen in den Stuhl, zurück ins Bett, usw.
- Waschen
- Wickeln
- An-/Auskleiden

Wenn ein Pflegedienst die Grundpflege ausführt, muss Pflegegeld abgegeben werden. Man beantragt dann Kombileistung und es wird nur der Rest ausbezahlt.

Geht das Kind in den KiGa/die Schule?

LG
Nellie

_________________
Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus
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chriz
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BeitragVerfasst am: 22.06.2010, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Eure Antworten!

Silvia, habe Dir eine PN geschrieben.

Hallo Nellie,
danke für Deine ausführliche Antwort!
Die Mutter würde auf das Pflegegeld verzichten, wenn die Versorgung ihres Sohnes dann wirklich verlässlich, qualifiziert und möglichst ganztägig gewährleistet wäre.
Von der Behandlungspflege würde alles zutreffen. Krankenbeobachtung (Beobachtung der Atmung) und dementsprechendes Handeln (Absaugen, Inhalieren) ist nicht immer gleich, es gibt Phasen, wo es dem Jungen besser geht und wo diese Beobachtung nicht jede Minute nötig ist. Inhalieren, Medikamente geben, Stomapflege, therapeutische Lagerungen und Atemtherapie treffen auch zu. Allerdings kommt dabei, bis auf die Lagerungen und die Atemtherapie nicht sehr viel Zeit zusammen. Es wäre wohl sehr viel Grundpflege.
Wie gesagt, sie würde auf das Pflegegeld verzichten, wenn die Versorgung verlässlich gewährleistet wäre. Die Sorge ist, dass dann ein ständiges Kommen und Gehen von Pflegepersonal herrscht, die für einzelne Verrichtungen ins Haus kommen und dann wieder gehen. Dass die Mutter dann aber trotzdem noch jederzeit abrufbar sein muss, falls zwischendurch etwas ist.
Ja, er geht zur Schule. Dort ist er auch sehr gut aufgehoben und wird gut versorgt.
Liebe Grüße,
Christiane
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Nellie
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BeitragVerfasst am: 22.06.2010, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christiane,

durch die spezielle Krankenbeobachtung ist es ja eine ständige Bereitschaft. Das heißt, da kann man eben nicht einfach gehen. Du schreibst, dass es nicht jede Minute nötig ist. Aber woher weiß man denn, dass in der einen Minute, die man gerade raus geht, kein Anfall kommt?
Behandlungspflege bei Kindern mit Krankenbeobachtung findet dann mit soundsoviel Stunden statt. Bei 24 h normalerweise mit 3 Schichten, in Ausnahmefällen auch mal 2 x 12 h, wenn jemand krank geworden ist.

Am besten nimmt die Mutter wohl mal Kontakt zu einem Kinderkrankenpflegedienst auf. Denn wenn es genehmigt wird, muss das ja auch noch jemand leisten. 24 h kann kein Dienst ad hoc auf die Beine stellen. Da braucht man Wochen Vorlauf!
Falls Ihr Adressen braucht, melde Dich per PN mit einer ungefähren Ortsangabe. Dann kann ich schauen, ob ich was in der Ecke weiß.

LG
Nellie

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chriz
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BeitragVerfasst am: 23.06.2010, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nellie,
Danke!
Schreibe Dir eine PN.
LG,
Christiane
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BeitragVerfasst am: 26.06.2010, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal eine ganz dumme Frage: Habe ich das richtig verstanden, dass die Grundpflege die Pflegekasse zahlt (dafür also das Pflegegeld weg wäre) und die Behandlungspflege die Krankenkasse??
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