Verfasst am: 16.06.2010, 15:55 Titel: Haftung in der Schule
Die Schule haftet nicht!
Im vergangenen Oktober hat meine schwerst-mehrfachbehinderte Tochter während des Unterrichts ihr Hörgerät verloren... - so ein Gerät kostet 2460 Euro... nun ist alles so weit: ein neues Gerät habe ich seit November, seit April habe ich eine Zuzahlung der HG-Versicherung in der Höhe etwa 1/3 des Betrages... - die Schule haftet nicht!
Gestern ist der Rollstuhl demoliert wieder gekommen... - vorige Woche habe ich den REHA-Buggy (er ist in der Größe noch ausreichend) - wieder bekommen: alle Schläuche luftleer... - die Schule haftet nicht... - es gibt auch niemanden der irgendwelche Wartungsarbeiten durchführt (Luft einpumpen etc.) - Wenn etwas kaputt wird - dann müssen es die Eltern warten ... - wenn etwas verloren wird: Dann haften die Eltern... - das kann es doch nicht sein ??!!?? -
Was besagt eigentlich die Aufsichtspflicht??
Ich bin gerade etwas auf Jetzt liegt da ein Erlagschein in der Höhe von knapp 1600 Euro... und ich darf das bezahlen... - nur weil jemand anderer das HG meiner Tochter angebaut hat!!
Es gibt da keine Versicherungen, keine rechtlichten Regelungen nichts...
Ich werde in Zukunft die Hilfsmittel nicht mehr mitschicken! - Und für die HG muss mir in Zukunft jemand persönlich haften!! -
Bin ich denn verpflichtet die REHA-Geräte in die Schule mitzuschicken?? _________________ Liebe Grüße
Silvia
Iris *03/2003, MICPCH, HG-versorgt, ein Sonnenschein
Peter *03/2006, AVWS, SEV
Hallo,
leider kann ich Deine Frage nach der Haftung nicht wirklich beantworten. Aber ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen. Denn leider ist es doch häufig so, dass die Gegenseite auf Unwissenheit baut.
War bei uns auch so. Zwar nicht Schule ,aber mein Sohn ist in der Einrichtung aus dem Bett gefallen. Da haben die auch darauf vertraut, dass ich es nicht genau weiß und mich mit den Erklärungen zufrieden gebe. Das habe ich nicht getan ... und die haben gezahlt!
Gruß
Coro
du bist natürlich nicht verpflichtet, Iris' Reha-Geräte in die Schule mitzuschicken. Aber es wird wohl seinen guten Sinn haben, dass du es tust.
Das mit der Haftpflicht in der Schule ist tatsächlich eine vertrackte Geschichte. Auch wenn du einen Mitschüler ausfindig machst, der den Schaden verursacht hat, wirst du die Eltern nicht schadenersatzpflichtig machen können, weil deren Aufsichtspflicht während des Unterrichts auf die Lehrer übergeht. Was aber die Aufsichtspflicht der Lehrer alles umfasst, steht offenbar nirgends klar zu lesen.
An deiner Stelle würde den Fall (bzw. die Fälle) brieflich oder per E-Mail dem Landesschulrat schildern und um eine Rechtsauskunft über die Haftung bitten. Zusätzlich würde ich auf die hohen Kosten hinweisen.
Gruß,
Norbert _________________ Vater von Lorenz, Jg. 1994, frühkindlicher Autismus mit schwerer bis schwerster geistiger Behinderung. Tochter Jg. 88, Studentin
ob das, was Norbert da schreibt so richtig ist, mit der Haftung, weiß ich nicht.
Aber unser Großer hat mal eine Brille von seiner Klassenkameradin demoliert und unsere Haftpflicht hat den Schaden voll ersetzt.
Den Lehrern sollte schon klar sein, was die Geräte kosten und das nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Auch ich würde mich bei einem RA oder dem Schulamt wegen der Haftung schlau machen.
Liebe Grüße
Anita _________________ *1968
*1966 Mann
*1996 Sohn Asperger ICD-10 F84.5 hoher IQ
*1998 Tochter Verdacht auf Asperger, Knick-Senk-Füße
*2002 Tochter Verdacht auf Asperger, ADS F90.0 G, hoher IQ, starke Brille wegen Hornhautverkrümmung
*2007 Sohn Verdacht auf Asperger Hinzufallen ist keine Schande, liegen bleiben aber schon!!
ob das, was Norbert da schreibt so richtig ist, mit der Haftung, weiß ich nicht.
Hallo Anita, vergiss nicht: Hier geht es um Österreich. Die Rechtslage in Deutschland kann durchaus anders sein. _________________ Vater von Lorenz, Jg. 1994, frühkindlicher Autismus mit schwerer bis schwerster geistiger Behinderung. Tochter Jg. 88, Studentin
Liebe Grüße
Anita _________________ *1968
*1966 Mann
*1996 Sohn Asperger ICD-10 F84.5 hoher IQ
*1998 Tochter Verdacht auf Asperger, Knick-Senk-Füße
*2002 Tochter Verdacht auf Asperger, ADS F90.0 G, hoher IQ, starke Brille wegen Hornhautverkrümmung
*2007 Sohn Verdacht auf Asperger Hinzufallen ist keine Schande, liegen bleiben aber schon!!
Türlich nich, wieso auch? _________________ Vater von Lorenz, Jg. 1994, frühkindlicher Autismus mit schwerer bis schwerster geistiger Behinderung. Tochter Jg. 88, Studentin
Das ist bereits seit November beim Stadtschulrat, dort unter einem Aktenberg verschwunden, da ich nun - weil ich ja inzwischen 3 eingeschriebene Briefe eingeschickt hatte - und auch die Rechnungen in der Hand hatte (inzwischen ist es von der Versicherung - meiner - alles geklärt) habe ich nun wissen wollen, was die Schule nun dazu zahlt...
die ernüchternde Auskunft war, dass in so einem Fall die Schule keine Haftung übernimmt...
- und die Personen, die das Kind beaufsichtigt haben?? _________________ Liebe Grüße
Silvia
Iris *03/2003, MICPCH, HG-versorgt, ein Sonnenschein
Peter *03/2006, AVWS, SEV
- und die Personen, die das Kind beaufsichtigt haben??
Kommt drauf an, was zu ihrer Aufsichtspflicht gehört und was nicht. Hast du denn eine schriftliche Antwort bekommen? Beschreiben sie darin den Rahmen ihrer Haftpflicht? _________________ Vater von Lorenz, Jg. 1994, frühkindlicher Autismus mit schwerer bis schwerster geistiger Behinderung. Tochter Jg. 88, Studentin
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