na, wenn es auf den "kinderarzt" ankommt, dann haben wir wohl leider pech gehabt ... ...
einen richtig guten KiA haben wir gar nicht in der nähe, ich bin mit meinen kindern bei einem sehr netten hausarzt.
aber wie gesagt, von entwicklungsdiagnostik hat er sicher noch nie etwas gehört.
zwergnase lief mit 10 monaten, aber krumm und schief und hat auch nie richtig gekrabbelt, immer nur so seitwärts mit einem aufgestellten fuss.
der arzt lobte im prinzip, dass zwergnase schon so weit war für sein alter und hielt KG und Frühförderung für die übertriebenen Forderungen einer hsyterischen Mutter ... naja ...
jetzt müssen wir in der KG richtig "ackern", damit er seine Körpermitte findet.
Als ich den Arzt auf die Bindungsstörung ansprach, meinte er nur, das sei doch "normal": seine Kinder kennen das nicht anders, rennen viel durch die Praxis und sind deswegen fremden Menschen gegenüber sehr aufgeschlossen.
Zwergnase ließ sich bei einem "Test" dann vom Arzt aus dem Behandlungszimmer schleppen und war so perplex, dass er noch weniger fremdelte als sonst. Er ging einfach mit.
Eintrag ins U-Heft lautete da:
"Offener, kontraktfreudiger und fröhlicher Junge ...."
tja, "kontaktfreudig" kann man es natürlich auch sehen ...
ich habe alle therapien auf eigene faust angeleiert.
Logo kriegt Zwergnase über den HNO-Arzt.
KG kriegt er vom Orthopäden verschrieben, bei dem wir die Ostheopathie-Sitzungen machen.
Ich bezahlte 30,-€ pro Behandlung und bekomme dann immer brav alle paar Wochen das neue Rezept.
Der Hausarzt verschreibt nicht gerne - der hat also von Zwergnases Therapie-Weg gar keine Ahnung ...
Werde also vielleicht doch lieber auf das Ergebnis vom SPZ warten ...
Das stimmt so nicht, es kommt auf die Ausprägung an. Ich kenne Kinder mit "nur" der Diagnose Entwicklungsverzögerung die GdB 100, H B und G rückwirkend ab Geburt bekommen haben, ebenso Pflegestufe 2.
Punkt 3.4. S. 37
3.4 Beeinträchtigungen der geistigen Leistungsfähigkeit im Kindes- und Jugendalter
Die GdS-Beurteilung der Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung
darf nicht allein vom Ausmaß der Intelligenzminderung und von diesbezüglichen Testergebnissen ausgehen, die immer nur Teile der Behinderung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfassen können. Daneben muss stets auch die Persönlichkeitsentwicklung auf affektivem und emotionalem Gebiet, wie auch im Bereich des Antriebs und der Prägung durch die Umwelt mit allen Auswirkungen auf die sozialen Einordnungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.
3.4.1 Entwicklungsstörungen im Kleinkindesalter
Die Beurteilung setzt eine standardisierte Befunderhebung mit Durchführunggeeigneter Testverfahren voraus (Nachuntersuchung mit Beginn der Schulpflicht).
Umschriebene Entwicklungsstörungen in den Bereichen Motorik, Sprache
oder Wahrnehmung und Aufmerksamkeit leicht, ohne wesentliche Beeinträchtigung der Gesamtentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 – 10
sonst – bis zum Ausgleich –
je nach Beeinträchtigung der Gesamtentwicklung . . . . . . . . . . 20 – 40
bei besonders schwerer Ausprägung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Globale Entwicklungsstörungen (Einschränkungen in den Bereichen Sprache und Kommunikation, Wahrnehmung und Spielverhalten, Motorik, Selbständigkeit, soziale Integration) je nach Ausmaß der sozialen Einordnungsstörung und der Verhaltensstörung (z.B. Hyperaktivität, Aggressivität)
geringe Auswirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 – 40
starke Auswirkungen
(z.B. Entwicklungsquotient [EQ] von 70 bis über 50) . . . . . . . . 50 – 70
schwere Auswirkungen (z.B. EQ 50 und weniger) . . . . . . . . . . . 80 – 100
3.4.2 Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit im Schul- und
Jugendalter
Kognitive Teilleistungsschwächen (z.B. Lese-Rechtschreib-Schwäche [Legasthenie], isolierte Rechenstörung)
leicht, ohne wesentliche Beeinträchtigung der Schulleistungen
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0 – 10
sonst – auch unter Berücksichtigung von Konzentrations und
Aufmerksamkeitsstörungen – bis zum Ausgleich . . . . . . . 20 – 40
bei besonders schwerer Ausprägung (selten) . . . . . . . . . . . . . . . 50
Danke für den Hinwies. Das kommt daher weil auch Ministerien ab und an ihre Internetseiten ändern.
Der aus dem Link zitierte Inhalt ist aber identisch.
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
ja das stimmt.. der Inhalt ist der selbe, aber für eine Stellungnahme für das Klageverfahren brauchte ich eben auch die genaue Quelle...
daher fiel es mir auf ...
lbg baka _________________ Hannah (02/08) - Entwicklungsverzögert, Hypoton, cerebrale Bewegungsstörung, RS-Virus mit 5 Wochen, KISS, Makrozephalus, Lactoseintoleranz, starke Wahrnehmungsstörungen, SBA 50% G H; PS2 - und Mattis (5.11.2010) - fit aber Frühkdl. Asthma, Neurodermitis, Lebensmittelunverträglichkeiten
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