hier im Forum und an anderen Stellen im Netz wird immer wieder die Aussaeg getroffen, dass bei Verhinderungspflege das Pflegegeld ruht/gekürzt wird.
Nachvollziehbar ist dies ja bis zu einem gewissen Grad.
Mich interessiert aber, wo ist dies gesetzlich geregelt, wie wird die Kürzung berechnet?
In den SGB, soweit ich dort durchgedrungen bin, habe ich noch nichts gefunden.
Ich würde mich freuen, wenn jemand helfen kann.
mfG Helmut
nach meinem Kenntnisstand wird das Pflegegeld erst dann gekürzt, wenn Du mehr als 8 Std. täglich die Verhinderungspflege in Anspruch nimmst.
Bei uns steht dieser Passus auch im Pflegeversicherungsvertrag.
LG
Anke _________________ Anke mit Joost (*16.03.04), massiver HC, massive Hirnfehlbidung mit Nichtanlagen, ICP, blind und seinen großen Schwestern Anna (*95), Clara (*02) und Lucas (*08) und natürlich Papa Dirk
Man muß nur zusehen, das nicht mehr als 7 Stunden abgerechnet werden an einem Tag. (Lieber auf 2 Tage verteilen )Mir ist das Pflegegeld noch nie gekürzt worden.
Wo das nachzulesen ist, mmmmmh ich habe das von meiner Krankenkasse (GEK) schriftlich bekommen.
Liebe Grüße von Barbara _________________ Schaut einfach mal rein in unsere Homepage, ich würde mich freuen!
Barbara und Günter mit Steffen, 18 Jahre, mehrfach behinderter Kanner-Autist
eine kurze Frage dazu.
Ich habe erst heute die Bestätigung bekommen, dass wir Verhinderungspflege nutzen dürfen - ging erfreulicherweise ganz schnell - nun bin ich guter Hoffnung über die ansässige Schule für Ergotherapie einen jungen Mann zu finden, der mit unserem Jann regelmäßig ein paar Stunden tobt und spielt.
Da ich den FED somit wahrscheinlich nicht nutzen werde, stellt sich die Frage, in welcher Form die Stunden abgerechnet werden.
Formlos mit einem selbst gestalteten Stundenzettel? Lasst ihr das Geld von der KK an den Betreuer überweisen oder streckt ihr den Betrag vor und holt euch das Geld hinterher wieder?
@ Helmut
also, nur wenn 7,99 Std. überschritten sind - also bei 8 Std. Abrechnung, wird an dem monatlichen Pflegestufengeld gekürzt.
Die KK hat das am Anfang auch bei mir getan, weil ich unwissend war, habe aber schnell den Hinweis gehabt und verteile heute die Stunden.
Wo allerdings dieses gesetzlich geregelt ist, weiß ich auch nicht.
Kenne keinen Gesetzestext, habe es bisher einfach nur akzeptiert und mich danach gerichtet, dass es mir nicht wieder passiert.
Vielleicht ist dies eine Frage für unseren hier im Forum schreibenden RA Philipp Koch. Vielleicht kennt er die Stelle - schreib ihm doch mal eine PN.
@ Hope
also ich habe sowohl von einem FED Personen die als mal Jonathan betreuen.
Da bekomme ich die Rechnung des FED, reiche sie bei der KK ein und dann wird dieses Geld an den FED von der KK überwiesen und die geben der Betreuerin das Geld.
Ich habe aber auch eine Babysitterin von nebenan.
Der gebe ich das Geld bar in die Hand. Sie unterschreibt mir eine Quittung und ich habe ein vorgefertigtes Schreiben mir entwickelt in dem ich praktisch dann aufschreibe, wann das liebe Mädel bei mir war und lege die Quittung bei.
Dann bekomme ich das Geld auf mein Bankkonto überwiesen.
Diese beiden Variationen nutze ich, die Babysitterin ist billiger als eine vom FED. Je nach Bedarf habe ich mal die eine, mal die andere.
Mir der KK gab es noch nie Probleme, egal bei welcher Variante.
Du musst nur beachten, dass niemand aus dem 1. und 2. Verwandtschaftsgrad Dir die Quittung unterschreibt, denn da fragen die schon bei der KK nach, wer die Pflege geleistet hat und wie das Verwandtenverhältnis dazu ist.
Einen lieben Gruß - Isolde _________________ „Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten“ - Katharina von Siena "Einen Anfang zu machen ist das Geheimnis von weiterkommen" - chin. Weisheit
Auch ich bezahle mein Kindermädchen im Voraus und mache einmal monatlich die Abrechnung fertig. Diese zeigt alle in Anspruch genommenen Zeiten mit Datum und Unterschrift meines Kindermädchens.
Das Betreuungsgeld von 460 €,was uns zusätzlich zusteht ,darf nur über eine Einrichtung abgerechnet werden. Ich finde das ganz schön unlogisch.................
für eine Betreuung muß man eine Einrichtung in Anspruch nehmen für Verhinderungspflege kann man die Nachbarin ohne jegliche Kenntnisse nehmen, eigentlich müßte es doch umgekehrt sein.......................
Liebe Grüße von Barbara _________________ Schaut einfach mal rein in unsere Homepage, ich würde mich freuen!
Barbara und Günter mit Steffen, 18 Jahre, mehrfach behinderter Kanner-Autist
Verfasst am: 21.11.2005, 15:51 Titel: Auch noch eine Frage
Hallo,
dass die Verhinderungspflege nur zur "Erholung" genommen werden kann, wusste ich nicht. Gelegentlich habe ich meinen Babysitter schon, wenn ich zur Arbeit gehe. Am Anfang habe ich immer den Grund angegeben, aber mittlerweile reiche ich nur die Rechnung ein. Könnte ich also mal Probleme bekommen?
Was ist, wenn ich mich mit einer Freundin abwechsle, wir gegenseitig auf unsere behinderten Kindern aufpassen? Können wir das als Verhinderungspflege einreichen oder gilt das als gegenseitige "Nachbarschaftshilfe" und wird abgelehnt?
Vielen Dank für die Antwort
Gruß Else _________________ Kevin 2002 cerebrale Tetraparese, blind
na klar, kann die Freundin das tun - du brauchst ja nur den Namen der Freundin anzugeben.
Sie ist mit Dir nicht verwandt und verschwägert - also, keine Frage.
Und nur zur Erholung ist die Verhidnerungspflege nun auch nicht. Sie ist vielleicht dafür als erstes gedacht - aber auch ich musste alle 2 Wochen Donnerstags am Mittag arbeiten gehen und habe das Geld von meiner Verhinderungspflege genommen.
Da gibt es mit Sicherheit keine Probleme,
auch dann nicht, wenn Du keine Begründung angibst, für was Du das Geld verbraucht hast.
Die Rechnung bzw. Quittung mit der Unterschrift der Empfängerin sind ausreichend, zumindest für die meisten Krankenkassen.
Lieben Gruß - Isolde _________________ „Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten“ - Katharina von Siena "Einen Anfang zu machen ist das Geheimnis von weiterkommen" - chin. Weisheit
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben. Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen. Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum posten Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen