Die HLE und der IPZ sind nicht als Einkommen für die Steuererklärung betrachtet (siehe unten den Abschnitt "Direkte Bundessteuer").
Ich nehme mal an, dass HLE die Abkürzung für Hilflosentenchädigung ist und das das Steuerecht der Schweiz auch ein Bundesgesetz ist, das in allen Kantonen gilt.
Weiter unten unter dem Abschnitt "Direkte Bundessteuer" sind einige Infolinks dazu (das unterstrichene blau geschriebene).
Wir geben die HLE &Intensivpflegezuschlag immer an. Das wird dann aber nicht als Einkommen/Vermögen verrechnet.
Wir können dann aber auch einen Pauschalabzug für Behinderte machen.
Ob das jetzt nur für den Kanton Bern gilt, weiss ich nicht.
LG Christine _________________ Christine 64, F 65, C 92, A 95, O 96(Asperger Autist), J 98 & Philipp 01 (frühkindlicher Autismus, Sprachbeginn mit 4 1/2, noch immer 1-2 Wort Sätze, Microdeletion 22q13.33 Phelan Mc Dermid Syndrom)
unsere Vorstellung http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....3943&highlight=#73943
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