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Hilflosenentschädigung - Steuern angeben?

 
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Steffi2008
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Anmeldedatum: 11.12.2008
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 02.06.2010, 10:06    Titel: Hilflosenentschädigung - Steuern angeben? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob man bei der Steuererklärung in der Schweiz die Hilflosenentschädigung angeben muss.

Die einen sagen ja, die anderen wiedrum nein.

Mir wurde von einer Bekannten gesagt: das es 10% ausmacht.

Lg.Steffi
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Annette Schmidt
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Anmeldedatum: 25.02.2006
Beiträge: 9535
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 02.06.2010, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Steffi!

Hier http://www.autismusschweiz.ch/germa.....an/diagnose/rechtlich.htm steht:


Die HLE und der IPZ sind nicht als Einkommen für die Steuererklärung betrachtet (siehe unten den Abschnitt "Direkte Bundessteuer").


Ich nehme mal an, dass HLE die Abkürzung für Hilflosentenchädigung ist und das das Steuerecht der Schweiz auch ein Bundesgesetz ist, das in allen Kantonen gilt.

Weiter unten unter dem Abschnitt "Direkte Bundessteuer" sind einige Infolinks dazu (das unterstrichene blau geschriebene).

Hier

DIREKTE BUNDESSTEUER
HINWEISE FÜR BEHINDERTE UND CHRONISCH KRANKE MENSCHEN


steht auf S. unter c):

c) Steuerfreie Leistungen
Steuerfrei sind (Art. 24 DBG):
- die Hilflosenentschädigungen der AHV, IV und der Unfallversicherung;...


Das Gesetz:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/6/642.11.de.pdf

Die HLE ist also steuerfrei.

Liebe Grüße

Annette

PS: Es gibt nicht nicht nur Google Deutschland, sondern auch www.google.ch , so kannst Du gezielter suchen. Ich habe als Suchbegriffe

Hilflosentschädigung steuer
Hilflsienentschädugn steuerfrei eigengeben und dann ein bisschen quergelesen.

_________________
Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, komplexe PTBS, EM-Rentnerin Crying or Very sad, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig

Bitte keine Anfragen per PN
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christinefä
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BeitragVerfasst am: 02.06.2010, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Steffi

Wir geben die HLE &Intensivpflegezuschlag immer an. Das wird dann aber nicht als Einkommen/Vermögen verrechnet.

Wir können dann aber auch einen Pauschalabzug für Behinderte machen.
Ob das jetzt nur für den Kanton Bern gilt, weiss ich nicht.

LG Christine

_________________
Christine 64, F 65, C 92, A 95, O 96(Asperger Autist), J 98 & Philipp 01 (frühkindlicher Autismus, Sprachbeginn mit 4 1/2, noch immer 1-2 Wort Sätze, Microdeletion 22q13.33 Phelan Mc Dermid Syndrom)
unsere Vorstellung http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....3943&highlight=#73943
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Myriam O.
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Beiträge: 16
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 18.06.2010, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Steffi,

wir geben unsere HLE auch an, es läuft bei uns gleich wie bei Christine im Kanton Bern ab, wir wohnen im Kanton St.Gallen.

liebe Grüsse
Myriam

_________________
Wir sind erst dann wirklich stark, wenn wir uns unserer Schwachheit bewusst sind.
Corrie ten Boom

Jael 2005 und Jeremia 2007, Joubert Syndrom
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Steffi2008
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Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 21.06.2010, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank an Euch allen Smile

Liebe Grüsse
Steffi
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