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Flugreisen mit behinderten Kindern
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Kathrin Pohlmann
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BeitragVerfasst am: 21.09.2004, 16:29    Titel: Flugreisen mit behinderten Kindern Antworten mit Zitat

Hallo!

Müssen behinderte Kinder den normalen Flugpreis bezahlen? Was ist mit Kinder die nur ein B im Ausweis haben?

Kathrin
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Margarete
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BeitragVerfasst am: 21.09.2004, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kathrin,

ich habe gerade in einem etwas älteren Ratgeber (1998) nachgelesen, ob das heute noch so ist, weiß ich nicht.

Die deutschen Linienfluggesellschaften gewähren einer Begleitperson von Menschen mit Behinderung (B im Ausweis) Ermäßigungen. Detaillierte Infos sind bei den jeweiligen Fluggesellschaften bzw. Reisebüros einzuholen.

Es gibt auch Infobroschüren von Lufthansa: "Reisetipps für behinderte Fluggäste".
LTU:"Reiseratschläge für behinderte Fluggäste".

LG

Margarete
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jessie
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BeitragVerfasst am: 21.09.2004, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

hallo kathrin

jede fluggesellschaft handelt das etwas anders was fernreisen betrifft.
inlandsflüge innerhalb deutschland haben viele deutsche fluggesellschaften den gleichen ablauf. bei einer war ich als begleitperson bisher immer frei (Inlandsflug, bin allerdings schon über ein Jahr nicht mehr geflogen, weiß nicht, ob das noch up-to-date ist), während Lukas den (kinder)-tarif gezahlt hat. Inwiefern der GdB dabei eine Rolle spielt, und auf welche Merkmale geachtet wird, kann ich jetzt nicht sagen, da Lukas 100% G/aG/B/H/RF hat, ob es auch mit einem niedrigerem GdB geht, weiß ich nicht. dann gibt es noch einige weitere serviceleistungen, die zumindest von den 4 großen deutschen liniengesellschaften angeboten werden:

Ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent können kostenlos Sitzplätze, einschließlich einer Begleitperson, reserviert werden.
Medizinische Hilfsmittel Geräte und Medikamente werden kostenlos im Laderaum transportiert (unter Vorlage eines Attestes).

Es gibt spezielle internationale Kürzel, die man immer vor Buchung bereits absprechen sollte, damit auch nix schiefgeht:

WCHC (Wheel Chair Cabin Seat) Der Fluggast benötigt immer einen Rollstuhl. Er kann sich auch im Flugzeug nicht ohne fremde Hilfe bewegen und bringt seinen eigenen Rollstuhl mit.(Wichtig, da sonst ein Rolli zum Sondergepäck gehört und weit weg ist, und er ja auch im Flugzeuginnenraum positioniert werden muß!)
WCHS (Wheel Chair Steps) Der Fluggast kann kurze Strecken zu Fuß zurücklegen, aber keine Treppen steigen.
WCHR (Wheel Chair Ramp) Der Flugast benötigt in der Regel keinen Rollstuhl, sondern nur um längere Strecken zu überbrücken. Er kann kurze Treppen steigen.
STCR (Stretcher) Der Fluggast muss liegend transportiert werden.


bisher haben sich auch immer alle Fluggesellschaften prima verhalten, und sich Mühe gemacht, wegen des zusätzlich benötigten Platzes, und das fand ich dann schon immer sehr anerkennend. Vorraussetzung dafür ist allerdings die oben aufgezählten Merkmale rechtzeitig anzukündigen. Leider weisen nur sehr wenige Reisebüros darauf hin, war zumindest bei uns so.

Gruß Jessie

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"wir können die kinder nach unserem sinne nicht formen. so wie gott sie uns gab, so muß man sie haben und lieben, sie erziehen aufs beste und jeglichen lassen gewähren." (j.w. von Goethe)
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Andrea T.
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BeitragVerfasst am: 28.10.2004, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann die positiven Erfahrungen nur bestätigen. Wir sind mit Felix (100%, B, aG etc.) schon mit LTU und Thomas Cook (Condor) geflogen. Wenn man es vorher anmeldet, bekommt man eine kostenlose Sitzplatzreservierung und eine Behindertenbegleitung im Flughafen. Wir durften als erste ins Flugzeug und konnten uns in Ruhe einrichten. Die Geschwister fanden die Hebebühne natürlich megaspannend. Wir haben für Felix auch einen Autokindersitz mit in die Kabine genommen, da er nicht alleine sitzen kann. Das muss man auch vorher anmelden. Es gibt Modelle, die für Flugzeuge zugelassen sind (z.B. Römer King Quickfix).
Im Flughafen Düsseldorf kann man im Parkhaus mit Behindertenparkausweis kostenlos parken (auch langzeit). Man muss sich die Ausfahrt nur im Service-Büro freischalten lassen und dort Flugticket und Behindertenausweis vorlegen

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Andrea mit Felix (4/01, ICP, entw.verz., Epi, sehgeschädigt), Anna 4/01,
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*Beate*
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BeitragVerfasst am: 29.10.2004, 07:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kathrin,

jede Fluggesellschaft regelt das anders.
Als wir im Mai auf Curacao ( Niederländiche Antillen ) mit der KLM geflogen sind,gab es keinen Tarif für Vincent,ich habe den Kindertarif bezahlt.
Frage / Mail doch die einzelen Fluggesellschaften an,damit sie Dir genaue Info geben können.
Wir wollen nächstes Jahr wieder auf Curacao fliegen,haben unsere Flüge zurück genommen,da die KLM das Monopol hat dort hin zufliegen,die Flugpreise wurden auf über 100 % angezogen.

Gruß Beate
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Haase
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BeitragVerfasst am: 30.10.2004, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Von einer Flugreise zu einer Delfintherapie in Spanien hat mir eine Familie über ihre Erlebnisse am Flughafen berichtet. Sie hatten schon diverse Voranfragen bei der Fluggesellschaft, welche Notmedikamente ( Spritzen) mit als Handgepäck dürfen ( sehr wichtig, könnte ja sie Nagelschere alles für Terrorinstrumente gehalten werden... ). Also unbedingt alles vorher klären. Trotz aller Vorabsprachen mussten sie mit dem Rolli und ihrem Wachkomakind (15 J.) 3 mal durch die Kontrolle, ob nicht eine Bombe im Rolli versteckt sei... Ob man eine Chance hat, dagegen anzukommen, keine Ahnung. Irgendein menschenwürdiger Mitarbeiter hat sich erbarmt und sie am Ende persönlich durch die Kontrollen begleitet, weil er diese peinlichen Kontrollen nicht mehr sehen konnte.
Gruß
Ellen
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dieMeike
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BeitragVerfasst am: 12.02.2005, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

da wir an unserem Urlaub 2005 bastel bin ich auf folgende Seite gestossen, eher gegooglet... Smile

www.rolli-flugreisen.de

Sehr informativ, mit vielen Tipps und Hotelkritiken von und für Rollifahrer.

Liebe Grüße

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dieMeike mit

der Große, an der Grenze zur leichten Schwerhörigkeit ADS und LRS

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"Nicht behindert zu sein, ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das uns jederzeit genommen werden kann."

Richard von Weizsäcker
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anke
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BeitragVerfasst am: 13.02.2005, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

auch wir haben unsere Flgreise für 2005 "fertiggebastelt".

Bei Linienflügen sind die Tarife für die Begleitbperson anders als bei Charterflügen.

Grundsätzlich gibt es nur eine Sitzplatzreservierung (garantiert) für einen "bezahlten" Sitzplatz. Nach langem Überlegen werden wir mit LTU fliegen und bekommen einen Sitzplatz in der Reihe wo die Babybags sind, können dann während des Fluges Joost auf einer Matratze vor uns im großen Fußraum platzieren- hatten als Alternative : Sitzplaz buchen, Kindersitz mitnehmen und Joost im Autokindersitz transportieren. Nachteil ist, dass für diesen Sitz der Kinderpreis bezahlt werden muß, obwohl Joost dann erst 1,5 Jahre alt ist!


Am Flugplatz soll dann eine Begleitung für uns vorgesehen sein.


@ Andrea: Sind die Behindertenparkplätze in allen Parkhäusern am Flughafen?!
Wir fliegen auch von D´dorf!

Viel Spass im Urlaub

Anke

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dieMeike
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BeitragVerfasst am: 13.02.2005, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anke,

hier der Link für das Parken am Düsseldorfer Flughafen:

http://www.duesseldorf-internationa.....nderte&backpath=suche

Wir haben unser Grundgerüst für den Urlaub ausgearbeitet und lassen es von unserem Reisebüro durcharbeiten.
Auf der Site von Air France bekommt man nicht allzuviel Informationen über Behinderte auf Langstreckenflügen.

Warten wir es ab, wir haben ja auch noch gut 10 Monate bis zum Abflug Smile

Liebe Grüße

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anke
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BeitragVerfasst am: 13.02.2005, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Meike,

vielen Dank für den Link- wir wollen in den Herbstferien nach Kreta fliegen und freuen uns schon riesig!

Wie macht ihr das mit der Reiserücktrittsversicherung?

Sind noch auf der Suche nach einer bezahlbaren Variante, mit Abbruchsversicherung, ohne Ausschluß von Joost natürlich!

Schönen Sonntag

Anke

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