Verfasst am: 13.05.2010, 10:14 Titel: Wieviel qm Wohnung bei Behinderung bei Hartz IV?
Hallo
ich bin ziemlich neu hier und suche nach Antworten, die mir bei meinem Problem helfen könnten.
Ich bin alleinerziehend und meine Tochter hat eine Behinderung von 100%.
Ich muss in eine Wohnung ziehen und weiß nicht wieviel qm mir zustehen.
Die Arge sagt immer 60qm. Das kann ja nicht sein, denn sie hat ja das G im Ausweis stehen.
Zum anderen habe ich Mehrbedarf beantragt, was auch nicht gezahlt ist bis jetzt, habe da auch schon einen Anwalt kontaktiert.
Kann mir jemand sagen wieviel qm ich haben darf? Hat jemand schon Erfahrungen damit?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Einen schönen Tag noch
Zu deiner Frage: Wichtig ist, dass Du begründen kannst, warum Du mehr Wohnraum brauchst . Habt ihr ein Pflegebett, spezielle Hilfsmittel, die mehr Platz erfordern ? Und wenn die Arge euch einen Mehrbedarf an m² anerkennt, dann maximal 10-15 m² mehr . Die Mietstufe würde dann so berücksichtigt, als wenn ihr drei Personen seid.
15 qm waren es bei uns damals, Luca hatte auch G und aG.
LG
Anke _________________ Anke (40), Carsten (38), Kevin * 27.03.98 (Frühchen 23. SSW, ADS) mit Sternenkind Luca * 27.12.2002, † 23.12.2007 (Muskeldystrophie Duchenne, chron. Niereninsuffizienz, Schlaganfall nach erfolgloser Nieren-TX, Gerinnungsstörung Faktor V-Leiden, verstorben nach akuter Peretonitis) und Finn * 05.01.2009 - kerngesund und quietschfidel
Hat die etwas mit dem G im Ausweis zu tun...
aber 15 m² mehr habe ich auch gehört. _________________ Birgit*59,Ronny *78, Anika *81 und Jessica *85.
Jessica ist mein besonderes Kind und eine Bereicherung für mich. Sie ist eine Frühgeburt- Frühkindliche Hirnschädigung, ,autistische Züge und etwas verhaltensgestört.
Hallo .
Ich denke mal, hier kommt es auf mehrere Umstände drauf an. Generell würde ich meinen, dass bei 60 qm die einem zu 2. zustehen, ein eigenes Zimmer für das Kind drin sein müsste. Eine größer Wohnung wäre ggf. notwendig,. wenn ein Rolli notwendig ist oder einen Rolator (Gehhilfe).
Es kommt also auf den Einzelfall an. Kann man nicht allein von den qm her sehen, es kommt da wohl auf den Einzelfall an.
Welche Behinderung hat Deine Tochter denn?
VG
Anja _________________ Sohn*92 keine Genese, zwischen Gb u. L., ADHS- Symptome, autistische Züge.
bei mir war es so, dass ich für den Mehrbedarf ( Rolli, Pflegebett, Stehständer u.s.w. )
ein Attest vom Arzt vorlegen musste, dass ein Mehrbedarf aufgrund der Behinderung und Hilfsmittel notwendig ist.
Ausserdem steht Dir ein Mehrbedarf bei aG im SBA zu, dazu noch der Alleinerziehenden - Zuschlag, eventuell Mehrbedarf wegen Ernährung.
Du kannst also der Arge ein Attest vorlegen und damit den Mehrbedarf begründen.
Entweder sind es dann 15 qm mehr oder ein Zimmer, das wird unterschiedlich gehandhabt in den verschiedenen Gemeinden. Somit dürften Dir aber 75 qm oder 3,5 Zimmer zustehen.
l.G:
Bea _________________ Nando 93, Dario 97 nach Unfall 2001 hypoxische Hirnschädigung mit Tetraspastik, Button seit 2001 und verschiedene kleine Baustellen, Nevio 97 und Leya 2005.... und natürlich Bea , Bj. 63
Hallo
habt vielen Dank für Eure Antworten, dass ist super. Ich habe den Mehrbedarf beantragt, dass ist noch immer nicht entschieden, wobei ich das nicht verstehen kann.
Meine Tochter ist Autist und hat zudem noch eine andere Behinderung.
Ich denke es muss bald mal entschieden werden, denn ich warte da schon sehr lange drauf.
Nochmals vielen Dank und einen schönen Tag.
Lg
also bei uns ging es nach der Miete und nicht nach qm.
Wir haben eine 3,5 Zimmer Wohnung mit 85 qm. Die Sachbearbeiterin hat mir erklärt wenn ich für den Mietpreis der mir zusteht ein "Schloß mit 100 Zimmer" bekomme ist es ihnen egal. Sie richtens ich nach der Miete und nicht nach den qm......auch kann ich ein große Wohnung nehmen Sie bezahlen ihren Mietsatz und ich muss halt den rest selber tragen.
lg claudi _________________ lg claudi
Die Zukunft sollte man nicht voraussagen wollen,
sondern möglich machen (Antoine de Saint Exepury)
Claudia (03/62), Dominik (12/00) Tetraspastik beinbetont, Cerebralparese, Autistische Züge
Seit 02.09.08 ein Schulkind
Meine Tochter ist Autist und hat zudem noch eine andere Behinderung.
Wenn Deine Tochter keinen Hilfsgeräte die Platz in Anspruch nehmen braucht, dann wirst Du den Mehrbedarf nur auf dem Wohnberechtigungsschein haben, aber von der Arge keine zusätzlich qm mehr bewilligt bekommen,(es geht da auch um den Mehrbedarf an Heizkosten).
VG
Anja _________________ Sohn*92 keine Genese, zwischen Gb u. L., ADHS- Symptome, autistische Züge.
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