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Wieviel qm Wohnung bei Behinderung bei Hartz IV?
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Doris-61
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Anmeldedatum: 16.01.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.05.2010, 10:14    Titel: Wieviel qm Wohnung bei Behinderung bei Hartz IV? Antworten mit Zitat

Hallo
ich bin ziemlich neu hier und suche nach Antworten, die mir bei meinem Problem helfen könnten.
Ich bin alleinerziehend und meine Tochter hat eine Behinderung von 100%.
Ich muss in eine Wohnung ziehen und weiß nicht wieviel qm mir zustehen.
Die Arge sagt immer 60qm. Das kann ja nicht sein, denn sie hat ja das G im Ausweis stehen.
Zum anderen habe ich Mehrbedarf beantragt, was auch nicht gezahlt ist bis jetzt, habe da auch schon einen Anwalt kontaktiert.
Kann mir jemand sagen wieviel qm ich haben darf? Hat jemand schon Erfahrungen damit?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Einen schönen Tag noch
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*Sally*
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Anmeldedatum: 26.11.2007
Beiträge: 17142

BeitragVerfasst am: 13.05.2010, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Doris,

herzlich willkommen im Forum beck

Zu deiner Frage: Wichtig ist, dass Du begründen kannst, warum Du mehr Wohnraum brauchst . Habt ihr ein Pflegebett, spezielle Hilfsmittel, die mehr Platz erfordern ? Und wenn die Arge euch einen Mehrbedarf an m² anerkennt, dann maximal 10-15 m² mehr . Die Mietstufe würde dann so berücksichtigt, als wenn ihr drei Personen seid.

Guck auch mal hier:
http://www.elo-forum.org/schwerbehi.....aum-schwerbehinderte.html

LG Evi

_________________
Evi mit Debbie * 95
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BirteBr
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Anmeldedatum: 24.08.2008
Beiträge: 9349
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BeitragVerfasst am: 13.05.2010, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hey,

ich meine, es wären 10-15 qm, außerdem als alleinerziehende auch ein bisschen mehr. Hier kannst du auch mal schauen.

www.tacheles-sozialhilfe.de

LG
Birte

_________________
Jan (1/97 - 8/97 - Herzfehler), Lea (05/99, HC mit Entwicklungsverzögerung etc.), Jona (04/01, fit)
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babyluca2002
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Anmeldedatum: 26.05.2007
Beiträge: 1183
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 13.05.2010, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Huhu,

15 qm waren es bei uns damals, Luca hatte auch G und aG.

LG
Anke

_________________
Anke (40), Carsten (38), Kevin * 27.03.98 (Frühchen 23. SSW, ADS) mit Sternenkind Luca * 27.12.2002, † 23.12.2007 (Muskeldystrophie Duchenne, chron. Niereninsuffizienz, Schlaganfall nach erfolgloser Nieren-TX, Gerinnungsstörung Faktor V-Leiden, verstorben nach akuter Peretonitis) und Finn * 05.01.2009 - kerngesund und quietschfidel
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BirgitG
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Beiträge: 604
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BeitragVerfasst am: 13.05.2010, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hat die etwas mit dem G im Ausweis zu tun...
aber 15 m² mehr habe ich auch gehört.

_________________
Birgit*59,Ronny *78, Anika *81 und Jessica *85.
Jessica ist mein besonderes Kind und eine Bereicherung für mich. Sie ist eine Frühgeburt- Frühkindliche Hirnschädigung, ,autistische Züge und etwas verhaltensgestört.
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anjajura
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Beiträge: 1182

BeitragVerfasst am: 13.05.2010, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo .
Ich denke mal, hier kommt es auf mehrere Umstände drauf an. Generell würde ich meinen, dass bei 60 qm die einem zu 2. zustehen, ein eigenes Zimmer für das Kind drin sein müsste. Eine größer Wohnung wäre ggf. notwendig,. wenn ein Rolli notwendig ist oder einen Rolator (Gehhilfe).

Es kommt also auf den Einzelfall an. Kann man nicht allein von den qm her sehen, es kommt da wohl auf den Einzelfall an.
Welche Behinderung hat Deine Tochter denn?

VG

Anja

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Sohn*92 keine Genese, zwischen Gb u. L., ADHS- Symptome, autistische Züge.
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Bea F.
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Beiträge: 1155
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BeitragVerfasst am: 13.05.2010, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bei mir war es so, dass ich für den Mehrbedarf ( Rolli, Pflegebett, Stehständer u.s.w. )
ein Attest vom Arzt vorlegen musste, dass ein Mehrbedarf aufgrund der Behinderung und Hilfsmittel notwendig ist.
Ausserdem steht Dir ein Mehrbedarf bei aG im SBA zu, dazu noch der Alleinerziehenden - Zuschlag, eventuell Mehrbedarf wegen Ernährung.
Du kannst also der Arge ein Attest vorlegen und damit den Mehrbedarf begründen.
Entweder sind es dann 15 qm mehr oder ein Zimmer, das wird unterschiedlich gehandhabt in den verschiedenen Gemeinden. Somit dürften Dir aber 75 qm oder 3,5 Zimmer zustehen.

l.G:
Bea

_________________
Nando 93, Dario 97 nach Unfall 2001 hypoxische Hirnschädigung mit Tetraspastik, Button seit 2001 und verschiedene kleine Baustellen, Nevio 97 und Leya 2005.... und natürlich Bea , Bj. 63 Smile
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Doris-61
Neumitglied
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Anmeldedatum: 16.01.2010
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.05.2010, 08:46    Titel: Hallo Antworten mit Zitat

Hallo
habt vielen Dank für Eure Antworten, dass ist super. Ich habe den Mehrbedarf beantragt, dass ist noch immer nicht entschieden, wobei ich das nicht verstehen kann.
Meine Tochter ist Autist und hat zudem noch eine andere Behinderung.
Ich denke es muss bald mal entschieden werden, denn ich warte da schon sehr lange drauf.
Nochmals vielen Dank und einen schönen Tag.
Lg
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Claudi-BaWü
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Beiträge: 2957
Wohnort: Nähe Stuttgart

BeitragVerfasst am: 14.05.2010, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also bei uns ging es nach der Miete und nicht nach qm.

Wir haben eine 3,5 Zimmer Wohnung mit 85 qm. Die Sachbearbeiterin hat mir erklärt wenn ich für den Mietpreis der mir zusteht ein "Schloß mit 100 Zimmer" bekomme ist es ihnen egal. Sie richtens ich nach der Miete und nicht nach den qm......auch kann ich ein große Wohnung nehmen Sie bezahlen ihren Mietsatz und ich muss halt den rest selber tragen.

lg claudi

_________________
lg claudi

Die Zukunft sollte man nicht voraussagen wollen,
sondern möglich machen (Antoine de Saint Exepury)


Claudia (03/62), Dominik (12/00) Tetraspastik beinbetont, Cerebralparese, Autistische Züge
Seit 02.09.08 ein Schulkind
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anjajura
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Beiträge: 1182

BeitragVerfasst am: 14.05.2010, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Meine Tochter ist Autist und hat zudem noch eine andere Behinderung.


Wenn Deine Tochter keinen Hilfsgeräte die Platz in Anspruch nehmen braucht, dann wirst Du den Mehrbedarf nur auf dem Wohnberechtigungsschein haben, aber von der Arge keine zusätzlich qm mehr bewilligt bekommen,(es geht da auch um den Mehrbedarf an Heizkosten).

VG
Anja

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