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Wieviel qm Wohnung bei Behinderung bei Hartz IV?
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MichaelK
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Anmeldedatum: 27.09.2005
Beiträge: 9450
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BeitragVerfasst am: 14.05.2010, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Doris, @all

für die KdU haben die Städte und Landkreise Richtlinien, wo diese Dinge im Einzelnen unterschiedlich geregelt sind. In der Regel findet man diese Richtlinien im Internet.

LG Michael

_________________
Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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Rebekka
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BeitragVerfasst am: 14.05.2010, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Was sind denn bitte schön noch andere Behinderung? Wieviel qm denkst du denn wären bei euch nötig. Ich meinen warum benötigst du genau mehr Platz
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Bea F.
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Anmeldedatum: 04.01.2005
Beiträge: 1158
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 14.05.2010, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

meines Wissens nach benötigt man mehr Platz, wenn ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft im Rollstuhl sitzt und ein aG im SBA hat.
Ein Kind mit beispielsweise " nur " einer Entwicklungsverzögerung , das aber laufen und alles andere selbst machen kann, würde doch nicht mehr Platz als ein gesundes Kind benötigen.
Es sei denn, das Kind braucht ein Pflegebett, Sauerstoff u.s.w.,eben Hilfsmittel, die mehr Platz brauchen. So wird es zumindest bei uns gehandhabt.

l.G:
Bea

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Nando 93, Dario 97 nach Unfall 2001 hypoxische Hirnschädigung mit Tetraspastik, Button seit 2001 und verschiedene kleine Baustellen, Nevio 97 und Leya 2005.... und natürlich Bea , Bj. 63 Smile
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Doris-61
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Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.05.2010, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Danke für Deine Antwort Rebeka, es gibt eben Dinge, die möchte man nicht ins Internet setzen.

Allen anderen nochmals vielen Dank!
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babyluca2002
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BeitragVerfasst am: 15.05.2010, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Huhu

wegen der Frage, wann die 15 qm mehr..... bei Körperbehinderung meines Wissens, wegen Rollstuhl etc.

Und - es ist schon von Stadt zu Stadt verschieden bei den ARGEn. Wir in DO durften nicht mehr als regulär 90 qm zu viert + bestimmte Kaltmietengrenze (weiß nicht mehr, wieviel) - eine Stück weiter in Schwerte ist die Größe egal, Hauptsache, die Miete ist nicht höher als erlaubt. ansonsten muss man halt die Mehrkosten selbst tragen, wenn man die Wohnung unbedingt will.

Mir hat die Arge damals gesagt, 15 qm mehr für aG (ob nur G weiß ich nicht), aufgrund Rolli wie schon hier geschrieben.

LG
Anke

_________________
Anke (40), Carsten (38), Kevin * 27.03.98 (Frühchen 23. SSW, ADS) mit Sternenkind Luca * 27.12.2002, † 23.12.2007 (Muskeldystrophie Duchenne, chron. Niereninsuffizienz, Schlaganfall nach erfolgloser Nieren-TX, Gerinnungsstörung Faktor V-Leiden, verstorben nach akuter Peretonitis) und Finn * 05.01.2009 - kerngesund und quietschfidel
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BeatrixB
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BeitragVerfasst am: 15.05.2010, 01:11    Titel: Antworten mit Zitat

In Essen wars es zu Sozialhilfezeiten so, dass der Rollstuhlfahrer als zwei Personen beim Platzbedarf gerechnet wurde- Ein Ehepaar, bei denen einer einen Rollstuhl benötigte, durften danach wie bei drei Pers. max 65 qm haben. Zwei Personen hatten 45 qm Anspruch. Von daher kommen mir die 60 qm schon im Rahmen vor, falls Ihr zu zweit sein solltet!
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