Verfasst am: 23.04.2010, 23:43 Titel: Bezüge Beamtin, bei Sprachheilkur vom Kind
Hallo Ihr,
muss man echt für die Sprachheilkur des Kindes Urlaub nehmen? Ich meine so mal eben 4 Wochen Urlaub nehmen ist ja ziemlich blöde und auf die Bezüge verzichten einen Monat lang ist ja finanziell auch nicht so prickelnd!
Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen gemacht, wie so etwas abläuft?
hm ich meine ich hab mal in einem Beitrag hier gelesen das du als beamtin bei RV dann die Reha beantragen muss, nur dann kriegst du verdienstausgleich
Bzw. wenn dein Mann gesetzlich versichert ist kann er über KK die Reha beantragen und kriegt dann auch verdienstausgleich von kk. Daher fahrt ich mit meinem Sohn in die Reha, mein mann kann auf den Gehalt nicht verzichten und kriegt auch keinen Urlaub dafür da die Feuerwehr zu wenig leute hat
LG Olga _________________ Gabriel 05.05 Expressive und rezeptive Sprachentwicklungsstörung (F80.1, F80.2) Störung der Körperkoordination (F82), Impulsives verhalten mit erschwerter Führbarkeit und erhöhter Unruhe, ADHS in entwicklung (F90.0), Kombinierte umschriebene Entwicklungsstörungen G (F83G), Hinweise auf das Vorliegen einer tiefgreifender Entwicklungsstörung
Mein Mann (Bundesbeamter)hat für die Sprachheilkur unseres Sohnes problemlos Sonderurlaub bekommen. Wir sind nur leider auf einem Großteil der Unterbringungskosten für ihn sitzen geblieben.
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