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SBA rückwirkend ab Geburt abgelehnt
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ilona1961
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BeitragVerfasst am: 24.04.2010, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Finja,

nachdem wir die Diagnose hatten, wurden uns geraten einen Antrag auf Pflegestufe und SBA zu stellen. Dies haben wir auch dann gemacht.

Unserer Tochter wurde ein SBA mit 100% und den Merkzeichen BGH ausgestellt, sowie die Pflegestufe 1, zwischenzeitlich hat sie Stufe 2 mit Betreuungsleistungen.

Das man die Beantragung ab Geburt stellen kann, war uns zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt. Wie gesagt, habe ich es erst von einiger Zeit in der vorgenannten Broschüre gelesen. Also warum soll ich es nicht versuchen. Habe hier schon einige andere Postings gelesen, wo man den Antrag positiv beschieden hat.

lg. Ilona
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ilona1961
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BeitragVerfasst am: 29.06.2010, 14:14    Titel: sba rückwirkend ab Geburt abgelehnt Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

wollte Euch einen kurzen Zwischenbericht geben:

Nachdem der Antrag auf rückwirkende Anerkennung der Behinderung meiner Tochter Rebecca ab Geburt vom Schwerbehindertenamt abgelehnt worden ist,habe ich fristgerecht Widerspruch eingelegt, mit den zahlreichen Informationen hier aus diesem Forum. Darauf erhielt die Antwort, daß man die Angelegenheit an die Bezirksregierung nach Münster weitergeleitet habe.

Heute nun erhalte ich wieder eine Ablehnung:

Zitat:
Aufgrund Ihres Widerspruchs habe ich die getroffene Entscheidung überprüft mit dem Ergebnis, dass der GdB ab dem richtigen Zeitpunkt festgestellt worden ist.
Meiner Entscheidung habe ich § 6 Abs. 1 Satz 2 Schwerbehindertenausweisverordnung zu grunde gelegt.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 63 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch.
Sie können gegen den Bescheid innerhalb eines Monats, nachdem er Ihnen bekannt gegeben worden, Klage erheben.

Bin im Moment ziemlich frustiert, hatte eigentlich angenommen, daß die Angelegenheit einfacher zu handeln ist.

Meine Frage: hat jemand Erfahrungen mit dem Klagewege? Wie sind die Erfolgschancen?

Zur Zeit stehe ich wie ein Ochs vorm Berge.

Wäre schön, wenn jemand über Tipps verfügen würde.

Schon mal vielen Dank im voraus.

lg. Ilona
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 29.06.2010, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

ilona1961 hat folgendes geschrieben:
Zitat aus: Ratgeber für behinderte Menschen und ihre Angehörige (das steht unter Steuern 9.4 C)

Wird die Behinderung erst nachträglich festgestellt und anerkannt, so stellt der Bescheid des Versorgungsamtes oder der anderen dafür zuständigen Behörden einen Grundlagenbescheid für das Finanzamt dar,


Hallo Ilona,

zunächst mal ist "Festgestellt und Anerkannt" doppelt gemoppelt.

wenn du kein "besonderes Interesse des schwerbehinderten Menschen" glaubhaft machen kannst, hat die Klage wenig Aussicht auf einen Erfolg.

Was ein besonderes Interesse ist kann ich dir aber leider auch nicht genau sagen. Besonders würde aber m.E. heißen, es muß ein Feststellungsinteresse vorhanden sein, dass deutlich von den Interessen anderer vergleichbar Betroffener abhebt.

Frag doch mal beim Bundesverband Autismus nach. Wenn die solche Ratgeber verfassen, dann werden die ja hoffentlich auch wissen, was unter "besonders" zu verstehen ist und vor allem, was die Sozialgerichte darunter in ihrer Rechtsprechung verstehen.

sieh mal hier: http://vsbinfo.de/content/view/200/13/

Zitat:
"Zwar kann nach § 6 Abs. 1 Satz 2 SchwbAwV auf Antrag nach Glaubhaftmachung eines besonderen Interesses sogar ein früherer Zeitpunkt als derjenige der Antragstellung eingetragen werden. Ein derartiges besonderes Interesse ist aber in Fällen wie dem vorliegenden, in denen die rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft allein mit der Begründung begehrt wird, dass für die nachträglichen Anerkennungszeiten noch Steuervorteile gegenüber der Finanzverwaltung geltend gemacht werden könnten, zu verneinen..."


Eine andere Sache ist noch, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Schwerbehinderteneigenschaften tatsächlich schon von Geburt an vorgelegen haben. Ich weiß jetzt nicht, auf welchen GdB und welche Merkzeichen sich dein Antrag bezieht, aber da solltest du vielleicht auch nochmal inhaltlich drüber nachdenken. Wenn die Sache vor Gericht kommt, wird das sicher auch eingehend geprüft und die Ausweisbehörde wird sich nicht allein auf das, nach deren Meinung, nicht vorhandene besondere Interesse berufen

LG Michael

_________________
Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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ilona1961
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BeitragVerfasst am: 29.06.2010, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,

erst einmal vielen Dank für Deine Antwort.

Leider weiß ich nicht, woher das mir zugeschriebene Zitat stammt:Ratgeber für behinderte Menschen und ihre Angehörige (das steht unter Steuern 9.4 C) usw. Vielleicht eine Verwechselung.

Das besondere Interesse liegt im steuerlichen Nachteilausgleich. Man hat uns damals nicht darauf aufmerksam gemacht, daß eine Beantragung auch schon ab Geburt möglich gewesen wäre. Somit erhielt der SBA erst ab Antragsstellung Gültigkeit (also 4 Jahre nach Geburt).

Hier im Forum habe ich schon mehrfach davon gelesen, daß Eltern für ihre Kinder diesbezüglich erfolgreich Widerspruch eingelegt haben und ihnen somit die Gelegenheit gegeben wurde, die alten Steuerbescheide neu berechnen zu lassen.

Meiner Tochter wurde in 1995 ein SBA mit den Merkzeichen H,G,B sowie 100 % ausgestellt.

Mir wäre es auch lieber, wenn mein Widerspruch positiv beschieden worden wäre. Zumal ich der Meinung war, gute Argumente dargelegt zu haben.

Werde Deinem Vorschlag folgen und mich mal an den Autismus-Verband wenden.

lg. Ilona
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ilona1961
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BeitragVerfasst am: 03.09.2010, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

hatte mich zwischenzeitlich mit meinem Anliegen an die Landesbehindertenbeauftragte gewandt. Heute bekam ich nun eine Antwort.

Zitat aus dem Brief:

Nach Prüfung des Vorgangs kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Tatsache, dass es sich bei der Behinderung Ihrer Tochter um eine angeborene genetisch bedingte Hirnfunktionsstörung handelt, lässt nicht automatisch den Schluss zu, dass der Grad der Behinderung (GdB) bereíts ab Geburt bestand. Vielmehr ist von Ihnen der Nachweis zu erbringen, in welchem Maße eine Beeinträchtigung vor dem Zeitpunkt der Antragsstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderung vorgelegen hat.
Dazu sollten Sie dem Versorgungsamt bzw. dem Sozialgericht Aachen Angaben über die ärztlichen Behandlungen in der Zeit von der Geburt Ihrer Tochter bis November 1994 vorlegen.
Im Übrigen ist das Ergebnis des Gerichtsverfahren abzuwarten.

Leider verfüge ich nicht über ärztliche Unterlagen vor 1994.

Weiß vielleicht jemand einen Rat, wie ich weiter vorgehen könnte? Bekomme jetzt langsam Muffensausen, daß die ganze Sache nach hinten losgeht und ich auf den Anwaltskosten sitzen bleiben werde.

lg. Ilona
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Sanne38
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BeitragVerfasst am: 18.10.2010, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
würde mich interessieren, wie Eure Sachlage weitergegangen ist. Wir haben heute ebenfalls eine Absage auf unseren Widerspruch erhalten.
Bin schon auf der Suche nach einem guten Anwalt.
LG v. Sanne

_________________
Susanne (40)
Tochter (10 Jahre)
Sohn, 8 Jahre, ADHS, frühkindlicher Autismus, chronische Bronchities
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xSandyx
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BeitragVerfasst am: 18.10.2010, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

hallo, ich hatte/habe ja auch noch das problem.
habe ja auch mit hilfe den ganzen musterbriefen von annette argumentiert, widersprüche an das versorgungsamt geschrieben, und immer wieder ablehnungsbescheide bekommen.
nun habe ich eine klage an das lsg geschickt, diese wurde aber auch abgewiesen, bzw ich bekam vom gericht eine antwort, das die klage zum derzeitigem unzulässig ist, obwohl ich in der klage die ganzen daten des ablehnungsbescheids bzw eine kopie des schreibens mit hineingesteckt habe. Rolling Eyes

laut schreiben vom gericht, soll ich zunächst das gesetzliche vorgesehene widerspruchsverfahren bei dem beklagten (versorgungsamt) durchführen. Confused

ich dachte immer, nach 2 widersprüchen, und einem ablehnungsbescheid, könnte man klagen??

_________________
__________
Guten Tag

1. Kind: w/gesund 04/97
2. Kind: m/frühkindlicher Autismus 11/05
3. Kind: w/ (noch)gesund 11/08 (aber so wie es nun ausschaut stand 2010, motorr. entwicklungsverzögerung/entwicklungsstörung,Sprachverzögerung)
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ilona1961
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BeitragVerfasst am: 18.10.2010, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

der derzeitige Sachstand ist dieser: habe zwischenzeitlich ein Schreiben vom zuständigen Richter des Sozialgerichts Aachen erhalten, in dem er mir mitteilt, dass meine Klage - in seinen Augen - keine Aussicht auf Erfolg haben würde.

Zitat: So berichtet etwa Dr. P., dass Auffälligkeiten erst im Verlaufe des 2. Lebensjahr aufgetreten seien, ohne jedoch einen konkreten Zeitpunkt zu nennen. Schon deshalb kann nicht angenommen werden, dass Beeinträchtigungen bereits seit Geburt vorlagen. Auch ist nach den Befundberichten nicht erkennbar, ab wann genau die Beeinträchtigungen entstanden sind.

Einen solchen offenkundigen Fall vermag ich hier aber nicht erkennen. Für die Zeit bis Nov. 1994 kann ich nicht mit der erforderlichen Klarkeit und Sicherheit erkennen, dass tatsächlich eine Beeinträchtigung im Ablauf des taglichen Lebens vorlag (und nur darauf kommt es bei der GdB-Bewertung an, nicht auf die Diagnose an sich.

Auf die Frage des Richters, ob die Klage in Anbetracht dieser Ausführungen aufrecht erhalten wird, habe ich mit "Ja" geantwortet.

Versuche jetzt "Beweise aller Art" beizubringen, auf denen Auffälligkeiten - vor der Zeit von 1994 - zu erkennen sind.

Meinen die im Ernst, dass ein bestimmtes dokumentiertes Datum als Auslöser für den Autismus stehen würde. Schließlich möchte ich eine Anerkennung der Behinderung ab Geburt und nicht ab einem "willkürlich zitiertem Datum".

Habe jetzt versucht Kontakt zu Autismus, Berlin aufzunehmen. Da ist die Verfasserin des Artikels "rückwirkende Anerkennung des Behinderten-Pauschbetrages ab Geburt" in der Autismus-Broschüre , tätig. Vielleicht hilft das Originalschreiben uns ja weiter.

Versuche die Klage voran zu treiben, ansonsten kann ich wenigstens sagen: ich habe alles versucht.

Für weitere Hinweise oder Tipps bin ich dankbar.

lg. Ilona
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Sanne38
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BeitragVerfasst am: 19.10.2010, 05:07    Titel: Antworten mit Zitat

xSandyx hat folgendes geschrieben:

ich dachte immer, nach 2 widersprüchen, und einem ablehnungsbescheid, könnte man klagen??

Was steht denn für ein Rechtsmittel in Deinem Bescheid?

Bei uns steht im jetzigen Bescheid klar drin, daß ich gegen diesen Bescheid das Rechtsmittel Klage beim zuständigen Sozialgericht habe.
Wir werden heute mit einem Bekannten darüber sprechen, der mehr Ahnung davon hat. Mein Mann ist der Meinung, daß die ganze Sache nicht viel bringt, da es auch Verjährungsfristen beim Finanzamt gibt. Also selbst wenn wir den SBA rückwirkend bekommen, heißt es nicht, daß man dann auch einen finanziellen Vorteil beim Finanzamt geltend machen kann.
Ich werde Euch weiter berichten.....
LG v. Sanne

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Susanne (40)
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sabbi
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BeitragVerfasst am: 19.10.2010, 07:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Susanne,
Zitat:
da es auch Verjährungsfristen beim Finanzamt gibt


Hast du da mehr Informationen drüber? Wo könnte ich evtl. nachlesen?

Unser Antrag auf rückwärtige Anerkennung liegt zur Zeit noch beim Versorgungsamt. Sollte es klappen, könnten wir 15 Jahre rückwirkend die Steuerbescheide ändern lassen, da die Diagnose erst jetzt gestellt wurde. Gelten auch in diesem Fall Verjährungsfristen?

Liebe Grüße Sabine
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