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SBA rückwirkend ab Geburt abgelehnt
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ilona1961
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BeitragVerfasst am: 22.04.2010, 12:31    Titel: SBA rückwirkend ab Geburt abgelehnt Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen,

vor ca. 4 Wochen habe ich einen Antrag auf Rückdatierung des SBA ab Geburt für meine mittlerweile volljährige Tochter gestellt. (wegen steuerlichem Nachteilsausgleich).

Habe mich dabei, auf einen Musterwiderruf von Anette Schmidt bezogen, auch habe ich angeführt, daß es sich bei frühkindlichem Autismus um eine angeborene Behinderung handelt.

Heute nun habe ich eine Ablehnung auf meinen Antrag erhalten.

Gründe:
Gemäß § 6 der Schwerbehindertenausweisverordnung ist auf Antrag, nach Glaubhaftmachung eines besonderen Interessses, der Beginn der Schwerbehinderteneigenschaft zu einem früheren Zeitpunkt festzustellen, wenn nachgewiesen ist, dass die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Zur Überprüfung des bisherigen Entscheidung habe ich die hier vorliegenden Unterlagen erneut von meinem medizinischen Berater auswerten lassen. Die Auswertung ergab, dass die Feststellung eines Grades der Behinderung von jedoch erst ab November 1994 nachgewiesen ist.

Ihr Antrag war daher abzulehnen.

Meine Frage: was kann ich jetzt machen um die Rückdatierung ab Geburt durch zu bekommen?

Würde mich über hilfreiche Informationen freuen.

lg. Ilona
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 22.04.2010, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ilona!

Du könntest auch mit dem ICD 10, der "Internationalen Klassifikation der Krankheiten" argumentieren.

http://www.dimdi.de/static/de/klass.....lgm2010/block-f80-f89.htm

Darin steht:

Entwicklungsstörungen
(F80-F89)

Die in diesem Abschnitt zusammengefassten Störungen haben folgende Gemeinsamkeiten:

1.Beginn ausnahmslos im Kleinkindalter oder in der Kindheit;...

F84.0 Frühkindlicher Autismus

Definition
Diese Form der tief greifenden Entwicklungsstörung ist durch eine abnorme oder beeinträchtigte Entwicklung definiert, die sich vor dem dritten Lebensjahr manifestiert...


Und dazu würde ich nochmals das schreiben, was im Musterbrief steht, den Widerspruch bearbeitet in der Regel eine andere Stelle. Also dass es schon frühzeitig Auffälligkeiten gab, der Autismus aber erst sehr spät erkannt wurde. Ein paar Jahre rückwirkend müsste auf jeden Fall drin sein. wir haben auch erst ab 5 anerkannt bekommen, als der erste Verdacht auftauchte, ich habe es dann dabei belassen, weil ich damals einfach keine Kraft mehr hatte.

Wie alt ist Deine Tochter jetzt, seit wann hat sie den Ausweis, was hat sie konkret für welche Zeiträume zuerkannt bekommen?
Ich kann jetzt keine ganz konkreten Formulierungen anbringen, da ich keine Hintergrundinformationen habe.

Du könntest auch ausführlich die schon damals bestehenden Probleme Deiner Tochter beschreiben, die die Berechtigunf für GdB und Merkzeichen verdeutlichen.

Ich würde es nicht hinnehmen,sondern auf jeden Fall Widerspruch einlegen, notfalls auch klagen, ihr habt nichts zu verlieren!

Liebe Grüße

Annette

_________________
Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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SonjaH
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BeitragVerfasst am: 22.04.2010, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Uns hat man gesagt, dass die Schwerbehinderung anerkannt wird ab dem Zeitpunkt, wo wir eine Beeinträchtigung mit Attesten nachweisen konnten. Nur die reine Diagnose reiche nicht aus. Daher hat man bei uns die letzten 4 Jahre anerkannt, statt die beantragten 7 Jahre ab Geburt.
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Sonja (41), mit Helge (12) Asthma und Björn (8) Entwicklungsverzögerung, Asperger
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 22.04.2010, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sonja!

Ich kenne so viele Kinder, wo es ab Geburt anerkannt wurde, obwohl die dIagnose erst viel später gestellt wurde. Ich denke, das ist oft pure Willkür auf den Ämtern.

Ich habe hier im Forum mal gelesen, dass eine Behörde von einer Mutter verlangt hat, dass sie bitte ein ärztliches Attest anbringen soll, dass die Trisomie 21 (Downn-Syndrom) bei ihrem Kind angeboren ist. Shocked Da hat der Gutachter beim Medizinstudium wohl gehörig gepennt....

Liebe Grüße

Annette

_________________
Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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Roswitha41
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BeitragVerfasst am: 22.04.2010, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Anton hat eine Entwicklungsstörung.
Bei uns lief das so: erstmal wurde das H und ab Geburt abgelehnt (da er erst mit 2 Jahren auffällig geworden wäre). Ich habe dann Widerspruch eingelegt, das SPZ und unsere Hausärztin die Anton seit seiner Geburt betreut ins Boot geholt. Das SPZ schrieb ein Gutachten das Anton s Beeinträchtigungen bestätigte u. das dies unbedingt zu H berechtigt, unsere Hausärztin ein Ärztliches Gutachten das Anton bereits früher von der Entwicklung her auffällig war. U. a. steht in dem Gutachten:
"Die bei Anton bestehende Behinderung wurde weder durch einen Unfall, eine schwere Krankheit noch durch Verschulden eines Dritten ausgelöst. Da bei Anton ein Entwicklungsrückstand und eine Entwicklungsretardierung schon in den ersten Monaten nachweisbar war, ist davon auszugehen dass die Behinderung angeboren ist." 3 Wochen nach Widerspruch hatte ich den berichtigen SBA im Briefkasten Very Happy
Viel Erfolg beim Widerspruch, holt euch wo es geht Unterstützung bei eueren Ärzten, das kann das Versorgungsamt nicht ignorieren!
Alles Gute
LG Roswitha

_________________
Roswitha 69, GöGa 74, D. 98, A. 05
D. HB mit ADS (ADS seit Februar 11 lt SPZ nicht mehr), A. seit 12/2010 Diagnose frühkindlicher Autismus
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ilona1961
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BeitragVerfasst am: 23.04.2010, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

vielen Dank für die zahlreichen Zuschriften.
.
Auf jeden Fall werde ich hier einen Widerspruch einlegen. Die Diagnose bei unserer Tochter wurden im Alter von 4 Jahren gestellt, ab diesem Zeitpunkt wurde der SBA mit 100% und den Merkzeichen BGH ausgestellt.

Ich gehe mal davon aus, das die Personen, die diese Sachen bearbeiten, reine Schreibtischtäter sind oder/und über kein fachliches Hintergrundwissen verfügen.

Werde versuchen eine detaillierte Begründung zu schreiben, aus der hervor geht, das frühkindlichen Autismus ab Geburt vorliegt.

lg. Ilona
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finnja
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BeitragVerfasst am: 23.04.2010, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

hallo ilona und auch alle anderen...
es MUSS ein glaubhaftes interesse nachgewiesen werden, um eine gültigkeitsdauer vor antragstellung zu erreichen....
du bekommst noch steuernachzahlungen? so spät noch? also, du (deine tochter) hast seit 14 jahren einen SBA und willst jetzt ne feststellung ab geburt um steuern zurückzubekommen, die du vor 14 bis 18 jahren gezahlt hast?
hab ich das richtig verstanden?

liebe grüße, finnja

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janina2003
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BeitragVerfasst am: 23.04.2010, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

ich habe das auch so verstanden das du jetzt nach 14 jahren steuern geltend machen möchtest

ich denk die werden sich auch fragen warum kommt sie denn jetzt erst

icj meine das ist ja schon ne ganz schön lange zeit warum habt ihr das denn nicht früher gemacht

lieben gruß janina

_________________
janina*81, marcel*75 und jonny *2.6.03 zustand nach 4maliger reanimation im babyalter, aortenismusstenose, niereninsuffizenz, epilepsie usw. seit dem 1.12.2010 im wachkoma nach nochmaligen herzstillstand mit reanimation aber wir kämpfen weiter und timmy 5.7.10 gesund und uns alle sehr viel freude bringt
lebe und denke nicht an morgen...
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ilona1961
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BeitragVerfasst am: 23.04.2010, 22:51    Titel: sba rückwirkend ab Geburt abgelehnt Antworten mit Zitat

Hallo finja und janina 2003

Autismus ist eine tiefgreifende Entwicklungsstörung, die angeboren ist. Dies war uns zum Zeitpunkt der SBA-Antragsstellung noch nicht bekannt. Die Diagnose wurde erst im Alter von 4 Jahren gestellt.

Da es zu einem gesunden Kind Behinderungbedingte Nachteile gab (die es aber laut Artikel 3 des Grundgesetzes nicht geben darf), stellen wir jetzt einen Antrag auf Feststellung der Behinderung ab Geburt. Das es diese rechtliche Handhabe gibt, habe ich vor einiger Zeit in der "Zeitschrift des Bundesverbandes "Autismus Deutschland e.V." gelesen.

Zitat aus: Ratgeber für behinderte Menschen und ihre Angehörige (das steht unter Steuern 9.4 C)

Wird die Behinderung erst nachträglich festgestellt und anerkannt, so stellt der Bescheid des Versorgungsamtes oder der anderen dafür zuständigen Behörden einen Grundlagenbescheid für das Finanzamt dar, aufgrund dessen auch schon bestands- oder rechtskräftige Steuerbescheide zurückerstattet werden müssen. Der Grundlagenbescheid sollte aber unverzüglich dem Finanzamt vorgelegt werden, weil eine Änderung der Steuerbescheide nur innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheides zulässig ist.

Ich hoffe Euch damit weitergeholfen zu haben.

lg. Ilona
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finnja
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BeitragVerfasst am: 24.04.2010, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

hallo ilona,
ne, leider nicht....
stimmt denn die zeitschiene?
mit 4 diagnostiziert, dann SBA und jetzt ist deine tochter über 18?

liebe grüße, finnja

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