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Absetzbarkeit von Fahrten zu Therapie
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BirgitW
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BeitragVerfasst am: 22.04.2010, 08:40    Titel: Absetzbarkeit von Fahrten zu Therapie Antworten mit Zitat

Halli hallo,
soviel ich weiss sind ja Autofahrten zur Therapie absetzbar. Weiss einer von euch wo man das angeben muss? Ich vermute mal im Formular L1k, Punkt 4.4.8 "Anstelle der pauschalen Freibetraege werden tatsaechliche Kosten geltend gemacht in Hoehe von..."
Da traegt man wohl einfach das km Geld ein, nehm ich an (abzueglich des Pflegegeldes)?
Gibts sonst noch irgendwas, was man beruecksichtigen sollte (abgesehen davon, dass man immer einen Steuerausgleich machen sollte, weil man fast immer Geld zurueck bekommt Surprised))
Liebe Gruesse,
Birgit

_________________
Mama von Gabriel (*2002, Sauerstoffmangel waehrend der Geburt; allgemeine Entwicklungsverzoegerung; komplexe Wahrnehmungsstoerung: Magensonde zw. 15 Monaten und 2,5 Jahren; derzeit non-verbal, aber verwendet Gebaerden) und Julian (*2004, gesund) und Florian (*gerade noch 2008 ;o) und ein gesundes, ganz liebes und braves Baby)
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Mariposa
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BeitragVerfasst am: 23.04.2010, 06:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Birgit,

ich schreibe das immer alles in der Lohnsteuererklärung zusammen, mit Rechnungen vom Selbstbehalt...auch Fahrten zum Arzt etc.
Allerdings scheint wohl nur zu gelten was an Kosten über das Pflegegeld hinausgeht insgesamt...
lg Martina

_________________
Martina, Dorian(99) Louisa (01)/Louisa hatte 05 eine Herpes Enzephalitis wobei ihre re. Gehirnhälfte komplett zerstört wurde; li. kleinere Defekte; litt unter nichteinstellbaren fokalen Anfällen/Sturzanfällen, Halbseitenlähmung li., Aphasie, Ataxie, frontale Enthemmung, Essstörungen, Verhaltensstörungen, Hemisphärotomie 8.8.07
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BirgitW
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BeitragVerfasst am: 23.04.2010, 06:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Martina,

das hab ich mir gestern dann auch noch zusammengereimt. Ich frag mich jetzt aber, ob bei Arztrechnungen und diesen ganzen einmaligen Sachen, das ist der Punkt darueber (Pkt. 4.4.7), auch nur das gilt, was uebers Pflegegeld hinausgeht?

Wegen zur Therapie fahren: da komm ich sicher nicht drueber, ich fahr ja nur einmal pro Woche, alles andere wird in der Schule erledigt. Und einmal die Woche ca. 46 km hin und retour * km geld, ist zwar schon was, aber eindeutig weniger als das Pflegegeld. Mir ist dann aber auch eingefallen, das ich nichtmal ein Fahrtenbuch haette. Auch gut, dann kann ich mir das auch in Zukunft sparen, ist ja doch muehsam. Smile

Na jedenfalls werd ich das jetzt bald mal machen, denn die Uni hat meinem Mann nicht mal den Alleinverdienerabsetzbetrag angerechnet, geschweige denn diese 220 Euro pro Kind, also bekommen wir schon noch ein bisserl was zurueck, juchuu. Laughing

Liebe Gruesse,
Birgit

_________________
Mama von Gabriel (*2002, Sauerstoffmangel waehrend der Geburt; allgemeine Entwicklungsverzoegerung; komplexe Wahrnehmungsstoerung: Magensonde zw. 15 Monaten und 2,5 Jahren; derzeit non-verbal, aber verwendet Gebaerden) und Julian (*2004, gesund) und Florian (*gerade noch 2008 ;o) und ein gesundes, ganz liebes und braves Baby)
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Silvia & Iris
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BeitragVerfasst am: 23.04.2010, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Birgit,

da ich so wenig Einkommen habe, dass ich gar keinen LST machen kann, löse ich das über den grünen Transportschein... den hat die Therapeuten ausgefüllt und ich musste ihn bei der KK abgeben. - Ist dir damit geholfen?

Viele liebe Grüße


Silvia & Iris + Peter
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toto35
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BeitragVerfasst am: 23.04.2010, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gebe - eine von mir angefertigte - Liste mit der LSTerklärung ab. Zusätzlich eine Bestätigung vom SPZ, daß mein Sohn bei ihnen in regelmäßiger Behandlung ist. Einen guten Teil, wenn auch nicht alles, bekomme ich als "außergewöhnliche Belastungen" zurückerstattet (es gibt glaube ich einen Betrag, der ist zumutbar und alles was darüber hinaus geht, bekomme ich zurück).
Wir haben übrigens keine PS.

_________________
LG
Susanne
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Sohn (9,5 Jahre): ADHS, Fructoseintoleranz, v.a. Migräne, Kiss-Kind (noch immer in Behandlung)
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BirgitW
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BeitragVerfasst am: 26.04.2010, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Halli hallo,

ich hab bei der BVA nachgesehen wegen Fahrtkosten. Sie uebernehmen Fahrtkosten nur, wenn auch die Behandlung von ihnen bezahlt wird. Aber nachdem bei Gabriel praktisch alles vom Land Tirol bezahlt wird, faellt das in dem Fall flach. Ich koennte hoechstens Fahrtkosten beantragen, wenn ich mit Gabriel die alljaehrlichen entwicklungsdiagnostischen usw Untersuchungen an der Klinik habe (auch Augenambulanz, oder auf der Audiologie waren wir letztes Jahr auch). Pro Fahrt waeren das ca. 6,50 Euro. Wenn man alles zusammenrechnet, wuerd ich auf ca. 50 Euro kommen.

Liebe Gruesse,
Birgit

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Keimur
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BeitragVerfasst am: 26.04.2010, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wir setzen immer die KM zur Therapie und etwa
alle 2 Monate auch zu den diversen Arztterminen
(Kiarzt, Augenarzt, Kinderzentrum etc) an. Auch
Hippotherapie und ähnliches, egal ob das die KK
zahlt oder nicht.
Zudem teilen wir mit, dass wir dies anhand unseres
Terminkalenders belegen können.
Auch, wenn ich den Kleinen selbst vom Kiga abhole
(wegen Arzt- oder Therapietermin), setze ich diese
KM an. Pro km sind dies 0,30 €.
LG Uschi

_________________
Uschi mit Korbinian (*2.12.04)
schwerer Sauerstoffmangel vor der Geburt mit Hirnblutungen und
Hirnschädigung, Tetraspastik beinbetont,
Absencen Epilepsie,visuelle Wahrnehmungsst., starke Entwicklungsverzögerung und immer gut drauf

Das Leben bedeutet Risiko. Mehr Risiko bedeutet auch mehr Leben.
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Silvia & Iris
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BeitragVerfasst am: 26.04.2010, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, so wie du das schilderst Birgit, ist es bei uns auch... nur eben mache ich das direkt über die KK... - und damit nicht mehr über LST Jahresausgleich...
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BirgitW
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BeitragVerfasst am: 26.04.2010, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Uschi,

beim Lohnsteuerausgleich oder machst du die km gegenueber der KK geltend? Die BVA zahlt 0,14 c pro KM, wenn es eine Begleitperson braucht, sonst nur die Haelfte.

Liebe Gruesse,
Birgit

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YvonneE
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BeitragVerfasst am: 26.04.2010, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Soweit ich das verstanden hab, kann ich die Fahrten zuerst bei der KK einreichen und dann, das was Differenz ist aufs amtliche km-Geld (die KK zahlt ja nur die Hälfte bzw wenn ich nach Graz fahr nur die Fahrt bis St. Pölten und so) beim Lohnsteuerausgleich. Ich glaub auch dass nur das was übers PG hinaus geht angerechnet wird. Ich mach aber jedes Jahr einen Lohnsteuerausgleich, auch wenn ich nichts zurückbekomm, ich will ja sowieso wissen was ich für Ausgaben gehabt hab.

Fahrtenbuch brauchte ich aber voriges Jahr keines, hab einfach die Termine im Excel zusammengeschrieben wann ich wo war, das hat genügt.

Lg
Yvonne

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Lara (11.01.2008), Schwere Peripartale Asphyxie, schwere ICP, kaum Kopf- Rumpfkontrolle, kein Saug- Schluckreflex (PEG), fehlende Primitivreflexe, Tracheostoma
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