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Orfiril long - Sollen jetzt 5 € zuzahlen
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Doris.s
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BeitragVerfasst am: 18.05.2010, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Franzi bekommt Orfiril long. Wir bekommen seit jeher schon die 150er Kapseln aufs Rezept geschrieben, obwohl sich die Einnahme im Lauf der Jahre von 150 mg auf 900 mg täglich gesteigert hat. Sie bekommt also täglich 6 Kapseln. Wir könnten auch die 300er Kapseln nehmen, dann bekäme sie halt 3 Kapseln am Tag.
Ich musste nichts dazuzahlen, habe die Apothekerin gefragt, warum wir nichts dazu zahlen müssten, andere aber schon. Dann sagte sie mir, dass bei den 150er Kapseln nichts gezahlt werden müsse, bei den 300er Kapseln fallen 5 € an.

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Verena.F
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BeitragVerfasst am: 18.05.2010, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hab mit meiner krankenkasse telefoniert ,mir qualmt der schädel.
Also laut ihm, kann er sich das nur so vorstellen:

- auf dem rezept steht ein medikament
- wenn dieses nicht genau von der firma da ist
- gibs andere, aber dann dürfen die ein eigenanteil erheben
- aber, wenn auf dem Rezept : "aut idem" angekreuzt ist dürfen die das nicht, das bedeutet das das medikament genau so rauszugeben ist, egal ob der preis drüberliegt,in dem fall dürfen die kein eigenanteil erheben:



wir sollen beim nächsten mal sehen das der arzt das mit ankreuzt.
hoffe ich konnte etwas helfen.

Bin bei der AOK

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Liebe Grüße von Verena
mit Isabell 15.03.2004
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benni
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BeitragVerfasst am: 18.05.2010, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

@Verena: Das "aut idem" ändert nichts, unsere Kiä hatte es im April angekreuzt, trotzdem müssen bei den 300er Orfiril 5€ pro Packung zugezahlt werden, die 150er bleiben zuzahlungsfrei.

LG
Anja

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Anja mit Benjamin 03/97- schwere Mehrfachbehinderung wahrscheinlich durch 6- fach-Impfung, Muskelhypotonie,Wahrnehmungsstörungen/aut. Züge, Epilepsie, Skoliose, PEG - Martin 02/92 und Laurin 05/09
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Verena.F
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BeitragVerfasst am: 18.05.2010, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

wieso denn?
keiner kann es mir erklären, dann könnte ich doch 2 150 erpakungen ,nehmen, aber der apotheker sagte das ändert nix.

habe was gefunden ist vom 21.4.2010
Befreiung von der Zuzahlung
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren fallen die gesetzlichen Zuzahlungen und Eigenanteile
nur für Fahrtkosten, Zahnersatz und Kieferorthopädie an. Die Belastung durch
Zuzahlungen ist bei Versicherten, die älter als 18 Jahre sind, und deren Familien oder Lebenspartnerschaften
auf höchstens 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen begrenzt, bei
schwerwiegend chronisch Kranken auf 1 %. Als Grundlage für die Ermittlung der Belastungsgrenze
werden die Einnahmen der Partnerin oder des Partners und der mitversicherten
Kinder mit hinzugerechnet.

hier der link:
http://www.securvita.de/fileadmin/u.....nkasse/m-zuzahlung-20.pdf

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benni
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BeitragVerfasst am: 18.05.2010, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Verena,

ich kann´s Dir nicht erklären, ich verstehe es selbst nicht. Wink

Alternative ist nur, die 150er zu nehmen. Ein anderes günstigeres und zuzahlungsfreies Medi wie "Valproin rathiopharm", was die KK vorgeschlagen hat, ist für uns keine Lösung.

Es gibt aber Internetapotheken, die ohne VK liefern und 2,50€ Eigenanteil berechnen, keine 5€. Immerhin die Hälfte, ein Link steht irgendwo auf den ersten Seiten dieses Threads.

LG
Anja

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Verena.F
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BeitragVerfasst am: 18.05.2010, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

egal wo ich gucke überall steht das kinder unter 18 auch keinen eigenanteil zahlen müssen nur bei besonderheiten aber von rezepten nicht.

hier wieder eins:

Befreiung von Zuzahlungen
Nicht jede Person muss bei uns die gesetzlichen Eigenanteile bezahlen.
Alle Versicherten unter 18 Jahren sind davon befreit. Lediglich bei den Transportkosten (z. B. Krankenwagen) muss jeder den Eigenanteil bezahlen.


Bei der 150 wollte er aber auch 5€, deswegen sagte er ist es egal.
anderes medikament kommt auch nicht in frage weil er so gut eingestellt ist.

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benni
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BeitragVerfasst am: 18.05.2010, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Verena das mit den 150er kann nicht stimmen, unsere Apotheke und die Kiä sagten, die bleiben zuzahlungsfrei.

LG
Anja

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Nellie
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BeitragVerfasst am: 18.05.2010, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das ist kein EIgenanteil, sondern die Festbetragsdifferenz. Es gibt eine Einteilung in Festbetragsgruppen. Die Differenz muss man zahlen, wenn man nicht auf ein günstigeres Medikament umsteigt. Valproat steht da in der Gruppe, egal ob retardiert oder nicht. Dass es nicht austauschbar ist, bleibt das Problem des Patienten. Es hilft nur, einen Antrag an die Kasse zu schreiben, dass nur dieses Medikament genommen werden kann, mit Briefen der Ärzte und dann eine Einzelfallentscheidung rausholen. Am besten würden sich alle zusammenschließen und sich an den GKV-Spitzenverband wenden, die das festlegen: http://www.gkv-spitzenverband.de
Deren Ziel ist es natürlich, die Preise zu drücken, aber das darf einfach nicht zu Lasten der Patienten gehen.

WIr haben seit langem das selbe mit Antra mups gehabt und vor kurzem eine Einzelfallentscheidung bei unserer Kasse erwirkt: http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewtopic.php?t=66442
Da findet Ihr auch einen Link zu unserem Antrag. Vielleicht kann daraus jemand einen erstellen für alle mit Orfiril long und Ergenyl chronosphere, der darauf hinweist, dass die retardierte Form nicht mit der unretardierten Form vergleichbar ist und das Kind seit soundso anfallsfrei ist oder die Anfälle sich wesentlich gebessert haben. Dann noch ein Schreiben des Arztes dazu müsste schon was bringen.

LG
Nellie

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Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus
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Verena.F
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BeitragVerfasst am: 18.05.2010, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

benni hat folgendes geschrieben:
Verena das mit den 150er kann nicht stimmen, unsere Apotheke und die Kiä sagten, die bleiben zuzahlungsfrei.

LG
Anja


das ja ne frechheit, mir was anderes zu erzählen, die mengen sind mir egal kann ich auch so zusammenstellen mit 150 mg, hauptsache die pillen /Kapseln sind die richtigen!

danke nelli,

auf unserer rechnung steht es ausgewiesen als eigenanteil

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BeitragVerfasst am: 18.05.2010, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

irgendjemand fragte, ob Topamax auch dazu gehört. Nein, gehört es (noch?) nicht. Hier findet Ihr die Liste aller betroffenen Medikamente: http://www.gkv-spitzenverband.de/up.....etzungen_100401_12873.pdf

LG
Nellie

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