Verfasst am: 31.10.2005, 11:02 Titel: Brauche dringend Rat!? Hartz IV und behindertes Kind
hallo alle zusammen,
meine tochter hat seit der geburt eine behinderung und mitterweile etliche operationen hinter sich, sowie eine behinderung von 50% anerkannt und pflegestufe 1. nun ist ihr zustand leider schlechter als vorher und vorraussichtlich auch erst mal nichts weiter daran zu ändern. da sie jetzt nur mit krücken und einer schuherhöhung rechts laufen ( was man so laufen nennt?? ) kann, muss sie jeden tag von mir zur schule gebracht und abgeholt werden, da sie die schulmappe nicht tragen kann. wenn irgend welche wandertage anstehen oder sie mal zu dolle schmerzen hat, muss ich sie natürlich auch zu hause behalten.
ich bin hartz 4 empfängerin und nun eigentlich ja nicht vermittelbar fürs amt. aber sollte ich das dem amt so mitteilen, bekomme ich logischerweise keine leistungen mehr. nun meinte die schwester vom pflegedienst zu mir, das es sicher auch möglichkeiten gibt, das ich zu hause bleibe und mich mal erkundigen sollte, was es für möglichkeiten gibt. denn nur vom kindergeld und Pflegegeld kann ich nicht leben.
kann mir jemand dazu vieleicht irgend einen tipp geben??
bin für jede info dankbar!!!
Das du als harz 4 empfängerin arbeiten gehen musst wenn du eine behinderte Tochter hast stimmt nicht.
Und zwar ist es so laut Gesetz darfst du Zuhause bleiben und bist nicht vermittelbar wenn du ein Kind unter 3 Jahren hast oder eine Person die Behindert ist selber im eigenen Haushalt pflegen tust.
Das heißt dadurch das deine Tochter Dich rund um die Uhr braucht, und du sie persönlich pflegen tust, bist du arbeitsunfähig, und das Sozialamt muss Dir sofern du nicht genug Harz4 bekommst finanziell unterstützen.
Lasse dir über Deine Krankenkasse ein Bescheinigung geben das du deine Tochter selber pflegst, und vom Kinderarzt und deinem Hausarzt ein Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf grund der Behinderung deiner Tochter.
Diese gebe dann auf dem Sozialamt ab, und nachdem bist du dann ofiziell nicht vermittelbar!!!
Und du musst von dene dann unterstütz werden.
Ich hoffe das ich dir etwas helfen konnte. Bei weiteren Fragen melde dich einfach bei mir.
soweit ich weiß wirst du vom Sozialamt unterstützt wenn du keine 3 Stunden pro Tag arbeiten gehen kannst. Hatte das Problem letztens auch erst mit dem A-Amt.
lg Korina _________________ Korina (8/79) und Talea (12/03) mit Leukomalazie, ICP,Epilepsie und Spastik und Finley als Extremfrühchen in 25+1 SSW mit BPD, Herzrhytmusstörungen, Harntransportstörung li., jede Menge Hämangiomen und Dermoidzyste re. Stirn
hallo,
ich danke martina, tanja und korina ganz lieb für die infos.
ich werde mal sehen, was ich da machen kann und gleich mal bei der krankenkasse eine bescheinigung besorgen.
liebe grüße manufrank
Halo Manufrank,
wir sind Hartz -empfänger(leider).Das man mit Kindern unter 3 Jahren zu Hause bleiben kann habe ich auch gedacht.Unsere Fallmanagerin hat mich dann aufgeklärt,das in einer Bedarfsgemeinschaft sich jeder um Arbeit kümmern muss.
Ich habe ihr dann unsere Lage geschildert und bin dann (ohne eine bescheinigung,ganz unbürokratisch) von ihr freigestellt worden bis Timi in den Kindergarten kommt.
Wünsche dir viel Glück
Grüsse
Kirsten _________________ Kirsten mit Jan(11/94)hörvermindert, Ole(10/99), Anna(12/01)sprachprobleme und Tim(09/03) ischämischer Insult,spastische armbetonte Hemiparese rechts,Abducensparese ,Entwicklungsverzögert und trotzdem ein fröhliches und aktives Kind
Hallo Manufrank,
Der Fallmanager muß bei der Arbeitsvermittlung auf jeden Fall Rücksicht nehmen. Im Gesetzes Text steht sogar drinn, das wenn jemand ein Behindertes Kind hat, erstmal geprüft werden muß, ob die Mutter überhaupt zur Arbeit herrangezogen werden darf. Ich erhalte je auch Hartz 4. Ich bin alleinerziehend und mein Sohn ist zwar schwerbehindert ( 80%, und G und B im Ausweis ) aber halt nicht pflegebedürftig. Er ist mittlerweile 14 Jahre alt. Ich mache seit August einen 1 Euro Job. Ich bin echt froh diesen zu haben. Die Arbeitszeit deckt sich optimal mit Kevins Betreuungszeit. Außerdem ist Kevin auch in der Lage mal alleine daheim zu bleiben.
hast Du zufällig einen Link für diesen Gesetzestext?
Ich war gerade gestern beim AA, die Bearbeiterin war auch nett, aber es bleibt halt immer die Vorgabe "kümmern Sie sich". Und dabei habe ich zwei besondere Kinder.
Danke schon mal im Voraus - Angela _________________ unsere Vorstellung: hier
Angela mit Eric (*93) und Franz (*98);
beide Dravet-Syndrom
Hallo Angela,
nein, leider habe ich keinen Link. Ein Kollege von mir, der mit mir zusammen den 1 Euro Job macht, hat mir den Gesetzestext gezeigt. Die ganzen Hartz 4 Gesetzte gibt es ja auch zu kaufen. Ich bin echt am Überlegen, ob ich mir dieses Buch zulege. Übrigends, auch bei GESUNDEN Kindern, muß man nur in den Zeiten arbeiten, wo das Kind betreut ist. Das gilt bis zum 15. Geburtstag. Und bei Behinderten Kindern muß halt geprüft werden, ob die Mutter überhaupt zur Arbeit herangezogen werden kann. Wurde bei mir zwar nicht gemacht, aber Kevin geht ja auf ne Tagesschule, ist bereits 14 Jahre alt und auch in der Lage mal alleine daheim zu bleiben. Und wenn alle Stricke mal reißen sollten, wäre auch noch die Oma da.
Aber mit 2 besonderen Kindern arbeiten zu gehen, ist ja enorm schwer. Und Deine Kinder sind ja auch erst 12 Jahre und 7 Jahre alt. Hast Du eigentlich einen Partner?
ja , den habe ich! Er ist selbständig und schon seit Ewigkeiten bei uns für das Geldverdienen da - naja, nicht nur dazu , aber es ist schon beruhigend zu wissen, daß einer wenigstens Geld mit nach Hause bringt.
LG - Angela _________________ unsere Vorstellung: hier
Angela mit Eric (*93) und Franz (*98);
beide Dravet-Syndrom
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