Verfasst am: 23.03.2010, 15:27 Titel: Ohne Erlaubnis Bilder von Kommunionsvorbereitung im Netz
Hallo zusammen
Wollte eure Meinung hören. Folgenes hat sich zugetragen:
Habe durch zufall gestern entdeckt, das Bilder wo mein Sohn im Rahmen seiner Komunionvorbereitung,mit andern kindern drauf ist,ohne mein Wissen und Einverständnis ins Netz gestellt,worden sind.
Aufgrund meiner vermehrten Anrufe bei dem, der die Fotos reingestellt hat,sind Sie entfernt worden.
Nach dem warum Sie ins Netz gestellt worden sind,erhielt ich nur eine Aussage das andere Gruppen auch Fotos reinstellen.
Auf die FRage warum nicht bevor Sie eingestellt worden sind gefragt wurde, habe ich keine Antwort erhalten.Auch nicht mit dem Hinweis das Z.b.die Schulen meiner Kinder sich Schriftlich,das Einverständnis holen ob Bilder eingestellt werden,dürfen im Netz.
Hatte das Gefühl das Ich mit meinen Wiederspruch gegen die Veröffentlichung,jetzt angeckt bin bei der KIrche
Gruß veralein _________________ alleinerziehend 45 drei jungs 25/15/12
Mein 12jähriger hat eine Choreatiforme Bewegungsstörung mit Myoklonien,Wirbelsäulenverkrümung
Muskelhypotonie,große Koordenationsstörungen
insbesondere schwierigkeiten inder fein und grobmotorik,aufmerksamkeit und arbeitstempo
ja, dein Wiederspruch war berechtigt. Die müssen sich normalerweise von dir unterschreiben lassen, ob du damit einverstanden bist. Ich kenne das von Schule und Kindergarten. Es nennt sich "Recht am eigenen Bild".
LG
anja _________________ Anja mit Nils, geb. 17.01.03, schwerste Mehrfachbehinderung nach Hirninfarkt während der Schwangerschaft, schwere Skoliose, PEG, und Janis 17.01.03 und Pauline 10.11.00, gesund.
Heikles Thema, ich kann Dir als Hobbyfotograf sagen, daß Du völlig im Recht bist.
Es gibt zwar kleine Ausnahmen, aber vor einer solchen Veröffentlichung ist in jedem Falle Euer ok einzuholen.
LG
Dirk _________________ Papa von den 09/01 geb. Zwillingen Rebecca, gesund, und Nadja, ehem. eutrop. Frühgeb., blind, periventrikuläre noduläre Heterotopie, Hydrocephalus mit Shunt versorgt, Balkenagenesie, Kleinhirndisplasie, unterschiedlich schwere Epilepsie, geistig und motorisch retardiert, nach Unfall 2005 posttraumatischer ADH-Mangel und Diabetes Insipidus
Man wird ja von allen Seiten vorher um Erlaubnis gefragt.
Wir haben einer Veröffentlicheung von Bildern oder Videos zugestimmt, wenn keine Namensnennung oder sonstige direkte Verbindung zu unseren Kindern hergestellt werden kann.
Manche sind darüber sauer, aber das ist mir egal. Ich will nicht, dass sich irgendwer an unserer Schule aufbaut und meinen Sohn abpasst, weil er ihn sich vorher schon "ausgesucht hat".
Gruß Renate
Hallo,
ich denke auch, dass du im Recht bist.
Aber trotzdem ist die ganze Sache ein bisschen schwierig. vereine stellen auch oftmals Bilder ein, ohne persönliche Erlaubnis. Oder wenn das Kirchenblatt an sich eingestellt wird, dann ist es nicht ganz einfach.
Rechtsgrundlage, dass das Veröffentlichen von Bildern ohne Einverständnis des Abgebildeten nicht zulässig ist, ist das sogenannte Kunsturheberrechtsgesetz.
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
§ 24
Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.
Mein Mann ist Hobbyfotograf und hat ein Buch Fotografie und Recht, welches immerhin 252 Seiten hat, also wahrlich kein einfaches Metier, was in wenigen Sätzen abzuhandeln ist.
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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