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Betreuung oder Vorsorgevollmacht bei Asperger-Autisten?

 
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Annette Schmidt
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Anmeldedatum: 25.02.2006
Beiträge: 9539
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 11.03.2010, 20:06    Titel: Betreuung oder Vorsorgevollmacht bei Asperger-Autisten? Antworten mit Zitat

Hallo!

Wir hatten am Montag auf Anraten der Erziehungsleiterin von Ulis Wohngruppe ein Formular zur Anregung einer gesetzlichen Betreuung für Uli ans Amtsgericht Braunschweig geschickt. Heute Nachmittag bekam ich einen Anruf vom zuständigen Sachbearbeiter. als erstes fragt er, ob Uli geistig beeinträchtigt sei, was ich verneinte, weil er das nicht ist.

Er sagte dann, dass es alternativ zur Betreuung die Möglichkeit gibt, dass Uli uns eine Vorsorgevollmacht erteilt und hat mir beides erklärt. Ich habe das eben mit meinem Mann besprochen und wir sind beide der Meinung, dass wir es mit einer Vorsorgevollmacht versuchen wollen, weil Uli eigentlich recht vernünftig ist. vorher hatte ich ein Telefonat mir der Wohngruppe und der Betreuer sieht es genauso, dass eine Vorsorgevollmacht eine Alternative ist.

Trotzdem würde mich interessieren, was Ihr dazu meint, ob jemand schon Erfahrung mit dem Thema Betreuung/Vorsorgevollmacht bei Asperger-Autisten gemacht hat. Mit dem Thema kenne ich mich überhaupt nicht aus.

Ich soll morgen beim Amtsgericht zurückrufen und Bescheid sagen, ob wir uns für eine Vorsorgevollmacht entscheiden oder nicht, damit der Zuständige ggf. den für eine Betreuung notwendigen Begutachtungsauftrag stornieren kann, der wurde nämlich bereits veranlasst. Die sind ganz schön schnell....


Liebe Grüße

Annette

_________________
Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, komplexe PTBS, EM-Rentnerin Crying or Very sad, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig

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Katrinmurmel
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Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 11.03.2010, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Annette,

du muss aber aufpassen, wenn du eben "nur"die Vorsorgevollmacht einrichtest, ist Uli voll geschäftsfähig. D.h. auch, dass er mit allen Konsequenzen Träger von Rechten und Pflichten bei Rechtsgeschäften ist. Eine gesetzlichen Betreuung soll ja nicht unbedingt nur "entmündigen", sondern eher schützen.
Mit Asperger bezüglich Betreuung/Vollmacht habe ich nun keine Erfahrung.
Wenn Uli nicht geistig behindert ist und in der Lage ist sein Tun und Handeln selbst zu verantworten, warum solltet ihr dann eine Betreuung anregen.

Zur Aussage der Betreuer der Wohngruppe möchte ich noch eine Erfahrung aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit in der SHG anbringen.

Vorweg: Ich möchte hier nicht pauschalieren oder Mitarbeiter von sozialen Einrichtungen angreifen.
Leider habe ich schon die Erfahrung gemacht, dass von Mitarbeitern sozialer Einrichtungen Aussagen getroffen wurden, die nicht der Realität entsprachen.
"Eine gesetzlich Betreuung ist nicht notwendig"- aber nicht weil die volle Geschäftsfähigkeit vorliegt sondern weil stets Zustimmungen und Unterschriften vom gesetzlichen Vertreter benötigt werden.

Aber ihr kennt Uli, die Einrichtung und eure Lebensumstände. Ich will keine Schwarzmalerei betreiben, aber man muss alles abwägen.

Liebe Grüße
Katrin

_________________
Katrin (66) Stephan (90) Cohen-Sydrom, seit August 09 in einem Wohnheim an der WfbM, Januar 2009 Eltern-Selbsthilfegruppe gegründet,


Unsere Vorstellung
http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic56596.html
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Silke70
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Anmeldedatum: 26.01.2008
Beiträge: 1319

BeitragVerfasst am: 12.03.2010, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Annette,

ich kann dir zu der Bertreuung etwas sagen, weil dieses Verfahren zur Zeit noch für Philipp läuft. (Euer Amtsgericht ist verdammt schnell, wir bauen nun seit Juni 2009 dran rum).

Ich kenne das Thema Vorsorgevollmacht nicht, aber für mich ist die Betreuergeschichte auch die bessere Alternative. Da eben auch im Notfall (sofern man einen sogenannten Einwilligungsvorbehalt mitbeantragt hat) unsinnige oder nicht haltbare Käufe/Verträge z.B. rückgängig gemacht werden können. Oder der eingesetzte Betreuer gegenüber Ärzten, Arbeitgebern etc. "mitreden" kann, was ja mit Volljährigkeit entfällt.

Es kommt also darauf an, in welchen Bereichen Uli Defizite hat. Der Betreuer kann beantragt werden für Behördenpost, Behördengänge, Medizinische Fragen (Arztbesuche), finanzielle Belange usw. Man muss nicht für alles beantragen, sondern kann einschränken, wenn er in einzelnen Bereichen fit ist. Als Betreuer könnt auch ihr als Eltern fungieren oder eben ein Berufsbetreuer. Dafür muss Uli nicht geistig behindert sein, sondern er muss in den betreffenden Bereichen Defizite haben.

Dies alles ist mein "Wissen" aus der bisher abgelaufenen Beantragung. Es gibt auch Broschüren darüber. Und Betreuungsbehörden, bei denen du dich vorab informieren kannst.

Liebe Grüße

Silke

_________________
Silke (*70) mit Mann (*65), Sohn 1 (*91) - ausgeprägtes ADS seit Kindesbeinen, Sauerstoffmangel unter der Geburt, Asphyxie, Atemstillstände und Krämpfe nach der Geburt, Sohn 2 (*03) - ehem. Frühchen, aber topfit
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