Verfasst am: 10.03.2010, 20:30 Titel: Verbeamtung - PKV oder GKV
Hallo
mein Mann wird jetzt nächsten Monat verbeamtet. Wir haben 3 Kinder, 2 sind besondere Kinder. Jetzt sind wir am überlegen ob die PKV oder die GKV? Unsere Tochter hat eine hochgradige sehbehinderung, momentan gilt sie als bind und unser Sohn hat eine geistige behinderung, und spricht nicht.
Wir haben schon verschiedene Private angefragt und die schicken uns Angebote, bei denen sie bei den behinderten Kinder bestimmte Leistungen ausschließen. Geht das überhaupt?
Andere Frage wäre noch, wenn ich in der GKV bleibe mit den kindern als nichterwerbstätig und die GKV zahlt nicht, haben die Kinder dann Anspruch auf Beihilfe, wenn mein MAnn in der PKV ist?
Es ist alles sehr kompliziert und wir würden uns über ein paar Infos und Erfahrungen freuen, vielen dank und grüße
Steffi
Hallo Steffi,
vermutlich werden die PKVen Euch keine brauchbaren Angebote machen, weil sie alles relevante ausschließen. Das dürfen sie auch, soweit ich weiß. Viele Eltern von besonderen Kindern sind auch sonst mit den PKVen nicht so glücklich, weil Du bei Mißverständnissen (was wird gezahlt und was nicht) immer selbst mit Deinem Geld haftest - oder Du hast vorher jede Menge Papierkram und Verhandlungen zu erledigen. Unter den GKVen höre ich Gutes von der Barmer, aber das ist sicher nicht repräsentativ.
Gruß,
Jan _________________ Jan, 39 Jahre, verheiratet, drei Kinder. Marieke ist 2 Jahre alt, hat eine Ösophagusatresie IIIb. Von Beruf bin ich Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, darum äußere ich mich zu den entsprechenden Themen. Aber: Nichts ersetzt die Frage an den eigenen Arzt!
Hallo Steffi,
leider mussten wir unsre Kinder PKV Versichern, da mein Mann der Hauptverdienter ist.
Würde bei Deiner KK nachfragen ,ob die Kids bei Dir mitversichert bleiben können.
Die PKV schließen meist schon im Vorraus etliche Leistungen aus, die für Eure Kinder notwendig werden könnten.
Wir selbst haben 2 Jahre vor Gericht gekämpft, damit unser Sohn die so dringend benötigte Ergo und Logo bekommt.
die PKVs haben das Recht Dinge auszuschließen oder auch Risikozuschläge zu nehmen. Ihr könnt auch nicht erzwingen, dass eine PKV Dinge in einen Vertrag aufnimmt.
Da die Kinder immer mit dem Besserverdiener versichert werden müssen, wäre es in dem Fall wohl dein Mann.
Wenn dein Mann in die PKV geht, so müsst ihr für jedes Kind einen eigenen Beitrag zahlen und zusätzlich noch für dich, wenn du nicht mehr in Elternzeit bist. Das wäre ein teurer Spaß
GKV mit einer stationären Zusatzversicherung ist oft ein guter Weg.
LG Rachael _________________ Florian (*04/2002): schwere globale Entwicklungsverzögerung, keine Sprache, hypoton, recht gut eingestellte Epilepsie, sehr "erwachsenes "Aussehen, insbesondere winzige Erwachsenenhände und -füße; ein fröhliches Schulkind mit dem Schalk im Nacken , Felix (*6/2008).
in euren Fall wird es sicherlich schwierig sein, die Kinder mit besonderen Bedürfnissen in einer PKV unterzubringen. Wenn Vorerkrankungen vorliegen, werden entweder die Beitragssätze exorbitant hoch sein oder viele Dinge werden einfach ausgeschlossen oder sie nehmen euch gar nicht - das dürfen die.
Wie die rechtliche Seite ist, weiß ich nicht. Wir sind auch PKV undBeihilfeberechtigt, waren das aber schon vor der Geburt der Kinder (dann muss die PKV des Vaters die Kinder mit übernehmen)..
Wählt man als Beamter die GKV - kann man natürlich machen - dann muss man den Arbeitgeber- UND den Arbeitnehmeranteil selber tragen. Das Land als Arbeitgeber argumentiert so, dass sie für eine KV sorgt, wenn der Beamte die nciht will, muss er selbst sehen, wo er bleibt. Diese Lösung ist sher teuer für euch. Acuh wir sind aus wirtschaftlichen Gründen
die PKV sind gerade im Bereich Hilfsmittelversorgung ziemlich bescheiden. Die Beihilfe orientiert sich bei den Bewilligungen gern an der PKV. Man ist also häufig gekniffen. KUren sind in der PKV auch häufig nicht mit drin. Lediglich bei den Ärtzten hat man manchmal etwas bessere Karten (manche behandeln nur noch Privatpatienten, weil sie denen für dieselbe LEistung mehr in Rechnung stellen dürfen. Temrine bekommt man auch häufig schneller - mein EIndruck)
Eine Freundin mit behindertem Kind ist in der TKK und recht zufrieden (klar gitb es überall auch mal Klagen). Ich war selbst früher in der TKK - da war ich aber ein normal gesudner, junger Mensch - aber auch dann sehr zufrieden,.
Das du dich selbst und die Kinder dort versichern kannst, wenn dein Mann Beamter und Hauptverdiener ist, glaube ich nicht. Aber anfragen kostet ja nichts.
Viel ERfolg.
Gruß
Ingrid _________________ Ingrid (Jg. 1968) und Arno (Jg. 1968), Emanuel (*2003) und Elisabeth (*2006). Beide Kinder haben eine massive globale, vermutlich genetisch bedingte Entwicklungsstörung. Kein Laufen/Krabbeln, keine Sprache, Hypotonie, kein selbständiges Essen.
das ist eigentlich eine Rechenaufgabe, ob man in der GKV bleibt oder zur PKV
wechselt.
Mein Mann ist in der GKV und ich in der Postbeamtenkrankenkasse. Die Kinder
sind bei meinem Mann versichert. Und ich bin froh, daß die Kinder bei meinem
Mann versichert sind.
Sachen, wie Heilpraktiker, manuelle Therapie (allein weil unsere Kinder KISS-
Syndrom haben) rechne ich allerdings über die Beihilfe ab (80 % Kostenüber-
nahme). Das heißt, die Rechnungen schicke ich zur GKV. Die stempelt sie ab,
daß sie die Kosten nicht übernehmen, dann geht es damit zur Beihilfe.
LG
Andrea _________________ Andrea Bj.1965/ Jan 11/98 KISS(KIDD), AVWS,
LRS,V.a.ADS, hypoton /Ben 01/04 KISS(KIDD) ,hypoton,Hyperakussis, V. a.ADHS, starke Sprachverzögerung,Wahrnehmungsstörungen, V. auf Autismus und mein Superschlitzohr
"WAS NICHT PASST, WIRD PASSEND GEMACHT" (von Peter Thorwarth)
für Beamte ist die PKV der wirtschaftlichre Weg. Man muss sich nämlich nicht zu 100% PKV versichern, sondern bei zwei Kindern die beiden Ehepartner zu je 30% und die beiden Kinder zu 20%. Dann entsprechend die von Beamten real zu zahlenden PKV-Beiträge ungefähr dem, was auch ein Angestellter an KK-Kosten hat. Den restlichen Anteil der Krankenkosten erstattet das Land (oder der Bund) direkt.
Man hat also auch immer zwei KOstenträger, die zu unterschiedlichen ANteilen erstatten und auch manchmal zu unterschiedlichen Kriterien.
Ich habe mittlerweile für die ganzen Erstattungen und Abrechnugn sogar ein eigenes Bankkonto eingerichtet. Das ist richtig ein Job, das alles im Überlbick zu behalten Na, anderes Thema.
Gruß
INgrid _________________ Ingrid (Jg. 1968) und Arno (Jg. 1968), Emanuel (*2003) und Elisabeth (*2006). Beide Kinder haben eine massive globale, vermutlich genetisch bedingte Entwicklungsstörung. Kein Laufen/Krabbeln, keine Sprache, Hypotonie, kein selbständiges Essen.
Das kommt auch auf den gewählten Tarif an. Wenn man einen umfangreichen Privattarif wählt, so landet man bei einem ähnlichen Betrag wie in der GKV. Wenn dann zu dem "leistungsstarken" Tarif noch ein Risikozuschlag kommt, so wirkt sich das auch noch entsprechend aus. Wählt man einen günstigen Privattarif, so ist die PKV für Beamte natürlich deutlich günstiger.
Wenn man dann im Laufe der Zeit noch die Hilfsmittel bezahlen muss und auch bei Krankengymnastik, Logopädie etc dazuzahlen muss oder alles selber trägt, so ändert sich die Rechnung ziemlich schnell.
Wie sieht es eigentlich mit dem Basistarif in der PKV aus. Dürfen Beamte diesen Tarif wählen? Die Leistungen sollen doch den Leistungen der GKV entsprechen? Zumindest dürfen dort keinerlei Einschränkungen wegen bestehender Erkrankungen/Behinderungen gemacht werden. Gilt das dann auch für die Hilfsmittel?
Ich kann auf alle Fälle nur empfehlen, die angebotenen Tarife genau zu vergleichen. Vielleicht findest du ja einen Makler, der das Tool von Morgen & Morgen nutzt. Dort werden die Leistungskataloge der verschiedenen Gesellschaften verglichen. Dabei würde ich insbesondere auf Erstattung von Hilfsmitteln, Therapien, Kuren und Reha achten.
Abschließen würde ich einen Vertrag aber eher bei einem Generalagenten. Bei Problemen kann es durchaus einen Unterschied machen, ob ein Makler der Vertragspartner ist oder der Generalagent.
Anmeldedatum: 22.02.2010 Beiträge: 8
Wohnort: Hoch im Norden
Verfasst am: 11.03.2010, 10:25 Titel:
Guten morgen!
Schalte mich auch mal ein.
Wir haben unsere behinderte Tochter (Tetraspastik) vor ca. einem Jahr adoptiert. Mein Mann GKV, ich Beihilfe/ Privat (DKV) und wir sind heilfroh, dass S. in der GKV ist. Bisher haben wir alle erforderlichen Hilfsmittel und eine Reha bewilligt bekommen. Wenn ich sehe, was ich für mich (und meine Mutter) mit Beihilfe/ PKV für einen Schreibkram habe, muss ich dass nicht auch noch für ein behindertes Kind haben, wo der Aufwand noch viel höher ist. Und das Risiko liegt letztlich immer bei Dir selbst, wie oben schon geschrieben. Gibt es Missverständnisse über den Leistungsumfang, musst Du zumindest erstmal selbst die Kosten verauslagen und Dir notfalls gerichtlich wieder herein holen. Hinzu kommen die mit Sicherheit erheblichen Zuschläge oder gar Leistungsausschlüsse genau an den Stellen, wo Ihr die Leistungen gerade braucht.
Im übrigen haben wir in Hamburg bei der Beihilfe auch erhebliche Eigenanteile zu zahlen. Ok, für Kinder ist dies glaube ich nicht so.
Mein Mann hat ein wenig mehr verdient, was letztlich ausschlaggebend dafür war, dass sie dort versichert werden durfte.
@Andrea: ist es bei Euch so, dass Ihr für Leistungsausschlüsse der GKV Erstattungen von der Beihilfe bekommt, obwohl Euer Kind sonst nicht über die Beihilfe läuft. Finde ich interessant! Das muss ich auch mal versuchen, denn ich werde unsere Tochter demnächst mal einem Ostheopaten vorstellen, der dann als Heilpraktiker abrechnet.
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben. Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen. Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum posten Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen