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neue Beihilfeverordnung seit 01.01.2010

 
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Simone-Katharina
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BeitragVerfasst am: 10.03.2010, 14:12    Titel: neue Beihilfeverordnung seit 01.01.2010 Antworten mit Zitat

Hallo,

brauche mal dringend Eure Hilfe...
Meine Tochter ist privat versichert und hat 80%Beihilfeanspruch. Sie ist über meinen Mann versichert, der Bundesbeamter ist.
Nun rief mich die Beihilfestellan, dass sie die Beihilfe für meine Tochter nicht mehr übernehmen werden, da nur der Anspruch auf Beihilfe hat, der das Kindergeld bezieht.
O.K. das bin ich aber, ich habe gar keinen Beihilfeanspruch, bin gesetzlich versichert und Angestellte im Öffentl. Dienst.
Der Mann am Telefon war davon aber nicht zu überzeugen, der beharrt darauf, das ich ich einen Beihilfeanspruch habe.
Nun habe ich meinen AG eingeschaltet, der sowohl dort angerufen hat (freundlicherweise hat der Beamte einfach aufgelegt), als auch eine Bescheinigung mir ausgestellt hat, dass ich als Angestellte der Gemeinde grundsätzlich seit dem 01.01.2004 keinen Anspruch auf Beihilfe habe., denn das Land Schleswig-Holstein hat am 04.11.2003 beschlossen, die "Landesverordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-,Geburts-,und Todesfällen an Arbeitnehmer vom 9.10.1987 (GVOBI.Schl.-H.S.321) aufzuheben.
Dieser Mensch von der Beihilfe sagt aber immer noch, in seinen Unterlagen gelte ich als Beihilfefähig und sie übernehmen die Kosten nun nicht mehr ???!!!!

Wer kennt sich mit dieser neuen Verordnung aus ???? Vor allem ,wenn nur einer Beihilfeberechtigt ist.Meiner Meinung nach, betrifft diese Regelung dann nicht für mich, oder ????

Danke für Eure Hilfe
LG Simone

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Simone * März `75, Pauline-Katharina* August ´04 Immunschwäche, IgA Mangel, chronische Sinusitis,Fieberepisoden unklarer Ursache, Faktor XII Mangel, Insektengiftallergie
Anton Noah *September '11, Vesikoureterorenaler Reflux,Kuhmilcheiweißallergie (bestätigt)
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Simone-Katharina
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BeitragVerfasst am: 11.03.2010, 04:25    Titel: Antworten mit Zitat

kann denn keiner etwas dazu sagen ????

Es brennt mir doch sehr auf der Selle. Denn die Rechnungen häufen sich, Mahnungen fliegen ein ...und die Beihilfe zahlt nicht Confused

LG Simone

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inkapust
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BeitragVerfasst am: 11.03.2010, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Simone!

Leider kenne ich damit überhaupt nicht aus. Hast Du nicht die Möglichkeit das KInd bei Dir gesetzlich familien zuversichern? Hilft Dir natürlich nicht bei den aktuellen Rechnungen. Die Lage scheint ja sehr verzwickt zu sein, leider kenne ich die Gesetzeslage überhaupt nicht.
LG
Inka

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Andre (14.01.1998) leichte geistige Behinderung, muskuläre Hypotonie, schlechtes Schlaf EEG mit Ospolot eingestellt, V.a. Unspezifisches
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Ruth131
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BeitragVerfasst am: 11.03.2010, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit dem gesetzlich versichern geht nicht, weil sobald ein Elternteil privat versichert ist das Kind da mit versichert werden muss.
Nunja, ich würde raten zunächst einmal den Vorgesetzten einzuspannen. Falls das nicht hilft würde ich an deiner Stelle einen Anwalt nehmen.

ABER geht es nicht ganz einfach zu regeln indem dein Mann das Kindergeld bekommt? Meine Eltern konnten das beliebig wechseln (auch verbeamtet, einmal Stadt und einmal Land)

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Ursula M.
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BeitragVerfasst am: 11.03.2010, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Simone,

dir ist das bislang nur telefonisch gesagt worden?
Dann fordere das schriftlich ein samt aller Paragraphen, auf die sich der Beihilfemensch angeblich stützt.

Ich denke, du hättest auch vorab von der Beihilfestelle informiert werden müssen.

Schicke ihnen alle Unterlagen (am besten in Kopie) und mache den Herrn darauf aufmerksam, dass er für alle Folgekosten (Mahngebühren etc.) aufkommen muss, falls seine Ablehnung der Kosten falsch war.

VG Ursula
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Rachael
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BeitragVerfasst am: 11.03.2010, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben im letzten Jahr den Hinweis bekommen (in Form eines Merkblattes), dass ab einem bestimmten Datum nur noch der Kindergeldbezieher den Beihilfeanspruch des Kindes geltend machen kann, es gab bis dahin eine Übergangsfrist. Wir mussten nichts verändern, weil eh mein Mann (über den die Beihilfe läuft) das Kindergeld bekommt.

LG Rachael

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Simone-Katharina
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BeitragVerfasst am: 11.03.2010, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ,

vielen Dank für Eure Tips...

Rachael: ja, dieses Merkblatt haben wir auch bekommen, aber es gilt nur, wenn beide Beihilfeberechtigt sind und das... sind wir ja nicht.
Ich werde nun al abwarten, bis ich etwas schriftlich bekomme und dann werde ich mich an einen Anwalt wenden.

LG Simone

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BeitragVerfasst am: 11.03.2010, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Simone,
wäre das Problem nicht damit aus der Welt zu schaffen, dass du der Beihilfestelle eine schriftliche Bestätigung deines Arbeitgebers schickst, dass du nicht mehr beihilfebrechtigt und insofern gesetzlich versichert bist?
Oder Kindergeldanspruch ändern, das wurde ja schon vorgeschlagen.
LG Jule

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J. *1/08 nach 30 SSW, schwere Alloimmunthrombozytopenie --> ausgedehnte Gehirnblutungen (pränatal)
Z.n. BNS-Epi mit weiterhin pathologischem EEG, globale Entwicklungsstörung, blind, keine Sprache
aber: hüpft flott auf den Knien, macht erste Schrittchen, liebt den KiGa, Rollifahren und Schwimmen und ist glücklich in seiner eigenen kleinen Welt Very Happy
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Simone-Katharina
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BeitragVerfasst am: 11.03.2010, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jule,

die Bescheinigung vom AG liegt der Beihilfestelle ja vor. Sie wird von dem "netten" Beamten nicht akzeptiert, da für ihn die Sachlage klar ist.
Und... klar könnte ich das KiGeld auf meinen Mann überschreiben lassen, aber 1. hilft es mir nicht rückwirkend zum 01.01.10 und 2. bin ich einfach der Meinung, dass ich im "Recht" bin...

LG Simone

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