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Windeln von der KK?
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Kristin82
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BeitragVerfasst am: 10.03.2010, 11:23    Titel: Windeln von der KK? Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Sohn ist im dezember 2009 2 geworden. Er ist momentan noch in der Reha, wird aber in 14 Tagen entlassen. Er hatte einen Ertrinkungsunfall. Er trägt natürlich auch noch Windeln.
Bekomme ich die kostenlos auf Rezept oder muss ich die noch selber kaufen?

Lg
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Ninna
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BeitragVerfasst am: 10.03.2010, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe gehört (allerdings keinen §), dass Kinder , die das dritte lebensjahr vollendet haben und eine entsprechende Indikation haben, die Windeln verordnet bekommen können.

Darunter geht man wohl davon aus, dass alle Kinder Windeln targen und dies kein Mehraufwand ist.

LG Corinna

_________________
Sohn *11/04 sprachl., motorische, soziale Entwicklungsverzögerung, frühkindl. Autismus auf hohem Niveau (nah zu Asperger)
Tochter *04/07 motorische Entwickl.verz., Athyreose

*** Wenn du sie nicht überzeugen kannst, verwirr sie!***
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ju+ju
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BeitragVerfasst am: 10.03.2010, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
so viel ich weiß, müssen sie das zweite Lebensjahr vollendet haben, also ab dem dritten Geburtstag. Vorher bekommst du keine Windeln von der PK, da gesunde Kinder in diesem Alter ja auch noch Windeln tragen.
LG Jule

_________________
J. *1/08 nach 30 SSW, schwere Alloimmunthrombozytopenie --> ausgedehnte Gehirnblutungen (pränatal)
Z.n. BNS-Epi mit weiterhin pathologischem EEG, globale Entwicklungsstörung, blind, keine Sprache
aber: hüpft flott auf den Knien, macht erste Schrittchen, liebt den KiGa, Rollifahren und Schwimmen und ist glücklich in seiner eigenen kleinen Welt Very Happy
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janina2003
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BeitragVerfasst am: 10.03.2010, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

windeln bekommst da ab dem dritten lebensjahr von der kk
wie corinna schon geschrieben hat man geht davon aus das man davor auch noch windeln brauch

lieben gruß janina

_________________
janina*81, marcel*75 und jonny *2.6.03 zustand nach 4maliger reanimation im babyalter, aortenismusstenose, niereninsuffizenz, epilepsie usw. seit dem 1.12.2010 im wachkoma nach nochmaligen herzstillstand mit reanimation aber wir kämpfen weiter und timmy 5.7.10 gesund und uns alle sehr viel freude bringt
lebe und denke nicht an morgen...
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lea-sophie
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BeitragVerfasst am: 10.03.2010, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
unser Arzt hat uns erst diese Verordnung verschrieben, als meine Maus 3,5J. alt war.

lg Sandra
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IngeH
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BeitragVerfasst am: 10.03.2010, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Regelung ist wie folgt:

Nach SGB V § 33 Hilfsmittel (1)

Versicherte habe Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen


Weiter steht im Hilfsmittelverzeichnis der KK:

Es entspricht durchaus der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr mit Windeln versorgt werden. Daher besteht grundsätzlich bis zu diesem Lebensalter keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.


Das 3. Lebensjahr ist mit dem 3. Geburtstag beendet und ab dann gibt es Windeln.

Ihr habt aber ja vielleicht ein Kind gehabt (wenn er ein ganz schneller war), das schon ohne Windeln auskam und daher der Bedarf jetzt als behindertenbedingt nachgewiesen werden kann und die KK sich schon früher auf eine Windelfinanzierung einläßt.

Liebe Grüße

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Liebe Grüße von Inge
mein besonderes Kind wurde 05.97 geboren und hat eine beinbetonte Tetraspastik ist ein Läufer aber hat keine Lautsprache, er hat noch 3 ebenso wunderbare jüngere Geschwister, die beiden Jüngsten mit AVWS
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Mama Monique
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BeitragVerfasst am: 10.03.2010, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
bei uns war es nach Beendigung des 2. Lebensjahres, sprich ab dem 3. Geburtstag.
Aber fragen kostet nichts, probieren kannst Du es ja trotzdem mal.

Ich wünsche Euch alles Gute! icon_flower.gif

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Monique geb. 1972, Niclas geb. 1994 gesund und munter, Elias geb. 2002-Epispadie
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IngeH
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BeitragVerfasst am: 10.03.2010, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Mama Monique hat folgendes geschrieben:
Hallo,
bei uns war es nach Beendigung des 2. Lebensjahres, sprich ab dem 3. Geburtstag.
icon_flower.gif


Hallo, das zweite Lebensjahr ist mit dem 2. Geburtstag beendet.

Von Geburt bis 1. Geburtstag -> erstes Lebensjahr
von 1. bis 2. Geburtstag -> 2. Lebensjahr
vom 2.bis 3. Geburtstag -> 3. Lebensjahr und dann sind erfahrungsgemäß nach Hilfsmittelverzeichnis der KK die Kinder in der Regel trocken und dann gibt es Windeln.

Liebe Grüße

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Liebe Grüße von Inge
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Mama Monique
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BeitragVerfasst am: 10.03.2010, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt, hast recht, meine ich doch auch. Embarassed
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IngeH
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BeitragVerfasst am: 10.03.2010, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Dacht ich mir fast, aber weiter oben wurde das auch schon durcheinander geworfen
Laughing

Liebe Grüße

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