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MamaAlexa
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BeitragVerfasst am: 10.03.2010, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sandy,

was heißt Probelauf? Habt Ihr ein Gerät leihweise? Wenn ja, hat ja irgendjemand die Leihgebühr bezahlt. Wenn die KK das bezahlt hat, seid ihr doch schon auf der sicheren Seite.

Gruß
Alexa

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Alexa mit Luca (* 2003); Sprachentwicklungsstörung; ohne Ursache
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Katja S.
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BeitragVerfasst am: 10.03.2010, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
haben auch eine Kommunikationshilfe seid letztem Jahr September.
Bei uns hat nur das SPZ gezickt wegen der Verordnung bzw Rezept. Mussten uns 3x vorstellen und Test´s machen dann haben wir das Rezept bekommen.
Das Rezept mit dem Kostenvoranschlag von der Firma und Bericht von der Logopäden haben wir dann an die KK geschickt. Dann Mussten wir noch mit dem Hilfsmittelberater der KK sprechen und dann haben wir unseren Comp. bekommen.
Halte durch und Kämpfe weiter.
Gruß Katja

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Katja (37), Ingo (40), Lea (10) und Yannik (7) Entwicklungverzögert, verbale Sprachdyspraxie, Muskelhypotonie, V.a. Syndrom Erkrankung
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MamaAlexa
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BeitragVerfasst am: 11.03.2010, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katja,

natürlich kämpfe ich weiter. Und einen Etappensieg habe ich gestern nachmittag ja schon erreicht. Die DAK Karlsruhe mußte tatsächlich zugeben, dass sie die Frist zur Bearbeitung nicht eingehalten haben. Jetzt bekommen sie die Unterlagen zurück und MÜSSEN entscheiden. Ich rufe heute auch noch bei der Kassenärztl. Vereinigung an. Mal sehen, ob das was bringt.

Gruß
Alexa

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AnnikaB.
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BeitragVerfasst am: 22.08.2010, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen. beck

Ich sehe ihr schreibt hier zwar seit Anfang des Jahres nicht mehr, aber ich wollte keinen neuen thread eröffnen.

Wir waren jetzt schon das zweite Mal im SPZ um ein Gutachten zu bekommen, um einige UK Hilfmittel zu bekommen( Step-by-step, Powerlink, Batterieunterbrecher). Doch leider haben wir kein Gutachten darüber bekommen. Evil or Very Mad Wir sollen lieber ohne Hilfsmittel mit unserm Sohn üben, er würde das mit den Hilfsmitteln nicht verstehen. Twisted Evil Twisted Evil Twisted Evil Bin echt sauer! Denn in Raisdorf im KH der UK-Berater (kannte unseren Sohn keine 5 min) und die dortige Ergo hatten mir die Versorgung solcher Hilfsmittel ans Herz gelegt, er könne sehr gut damit umgehen und viel lernen!!!!
Der Meinung, dass er mit diesen Hilfsmitteln lernen könnte zu kommunizieren denken wir auch!!!
Wer außer der UK-Beratungsstelle kann und darf noch ein Gutachten schreiben???
(Die aus Raisdorf können das leider nicht, dann müssten wir erst da wieder hin- leider weiiiiiiit weg!)

Vielen Dank im voraus!!!!

LG Annika Very Happy

PS: An Katja S.(wenn du hier noch mitschreibst). In welchem SPZ wart ihr? Nicht zufällig auf der Bult???

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Annika,Bj.80 & Harry,Bj.80 mit
Maximilian 04/06 angeb. Hirnfehler, Entwicklungsverzögerung, Epilepsie,frühkindlicher Autismus, Sturge-Weber-Syndrom, spricht nicht, unser Schmusebär, unser Sonnenschein und kleiner König und Romina 06/09 unsere kerngesunde Prinzessin
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KerstinM.
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BeitragVerfasst am: 23.08.2010, 07:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Annika,

Rechtsgrundlage ist § 33 Abs 1 S 1 SGB V. Diese Vorschrift lautet: 'Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs 4 SGB V ausgeschlossen sind.
Hilfsmittel sind jedoch nicht darauf beschränkt, eine ausgefallene körperliche Funktion als solche zu ersetzen. Teil der auszugleichenden Behinderung sind auch weitergehende Folgen, soweit diese allgemeine Grundbedürfnisse des täglichen Lebens betreffen. Als Grundbedürfnisse in diesem Sinn sind anerkannt: Ernährung; elementare Körperpflege, unter Berücksichtigung der Selbständigkeit bei intimen Verrichtungen; selbständiges Wohnen; schließlich die Schaffung und Erschließung eines körperlichen und geistigen Freiraumes und hinreichende Kommunikation...
...Allerdings anerkennt die Rechtsprechung nur ein Basisbedürfnis und in der Folge nur einen Basisausgleich, also kein vollständiges Gleichziehen mit den Möglichkeiten eines Gesunden(KassKomm-Höfler SGB V § 33 Rn 12, 12a). Das Bundessozialgericht (BSG) führt in seinem Beschluss vom 8. November 2006 (Az B 3 KR 17/06 B) aus: 'Die Pflicht der Krankenkasse geht auch in ihrer Eigenschaft als Rehabilitationsträger nicht über die Sicherung von Grundbedürfnissen hinaus.[/i]

Sich zu verständigen sehe ich hier allerdings als Grundbedürfnis an. Wir haben ein Gerät ohne Murren bekommen, da wir im Gutachten der Lehrer stehen hatten, dass sie dieses Gerät längere Zeit im Unterricht erprobt haben.

Hier noch was für den Widerspruch:
In meinem Fall (Im Fall meiner Tochter/meines Sohnes; des/der von mir Betreuten) ist das ...............zum Ausgleich einer Behinderung erforderlich. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kommen zum Ausgleich einer Behinderung nicht nur Hilfsmittel in Betracht, die auf den Funktionsausgleich gerichtet sind, sondern auch solche, die dem Ausgleich von Folgen des Funktionsdefizits dienen, wenn sie im Einzelfall für die elementare Lebensbetätigung des behinderten Menschen oder deren wesentliche Verbesserung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse notwendig sind. Zu den allgemeinen Grundbedürfnissen zählt nach Auffassung des Bundessozialgerichts auch die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums, der auch die Kommunikation mit anderen zur Vermeidung von Vereinsamung sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens umfasst. Damit gehört auch der Schulbesuch zu den elementaren Lebensbedürfnissen, soweit es um die Vermittlung von grundlegendem schulischem Allgemeinwissen im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und der Sonderschulpflicht geht (Urteile des BSG vom 22.07.2004 (Az. B KR 13/03 R); 22.07.1981 (Az. 3 RK 56/80); 26.05.1983 (Az. 8 RK 32 / 82)).
Gruß Kerstin

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Kerstin (*63) mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
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anner
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BeitragVerfasst am: 23.08.2010, 07:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

seid Ihr weitergekommen?

Habe den Thread eben erst entdeckt.
Bei uns wollte die (gleiche) KK eine Zuzahlung von 1000€ für das Kommunikationsgerät, war ein ewig langes Hin und Her.....

Anne

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DUM SPIRO SPERO
(solange ich atme, habe ich Hoffnung) CICERO

Benedict 06/99, Osteopathia striata, Z. n. Analatresie,neurogene Blasenentleerungsstörung, tracheotomiert, re. blind., Syndakt. beider Hände, Fibulaapplasie beidseits,Makrocephalie, Gaumenspalt u. e. mehr
Tochter A. 01/96, in der Grundschulzeit Absencen
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KerstinM.
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BeitragVerfasst am: 23.08.2010, 07:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Annika,

vielleicht hilft dir auch dies relativ neue Urteil, geht zwar um ein Hörgerät, aber letztlich auch um Kommunikation.

(BFH, VI R 61/08)
08.04.2010 - Bessere Versorgung mit Hilfsmitteln

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Versorgung behinderter Menschen mit Hilfsmitteln grundlegend verbessert. Nach einem am 17. Dezember verkündeten Grundsatzurteil müssen sich Schwer-hörige nicht mit Festbetragslösungen von der Stange abspeisen lassen. Sie haben Anspruch auf einen auf sie zugeschnittenen, möglichst weitgehenden „unmittelbaren Behinderungsausgleich”. Das Urteil ist auf andere Behinderungen übertragbar. Bundesweit gibt es etwa 125.000 Menschen mit nahezu vollständigem Hörverlust, so auch der Kläger aus Baden-Württemberg. Mit einem modernen digitalen Hörgerät zu einem Preis von gut 4.000 Euro bekam er aber wenigstens einen Teil seines Hörvermögens zurück. Die Krankenkasse verwies den Mann aber auf den von den Kassen für Hörgeräte vorgesehenen so genannten Festbetrag von 987 Euro; den Rest müsse der Schwerhörige aus eigener Tasche bezahlen. Nach dem Kasseler Grundsatz-urteil sind solche Festbeträge zwar zulässig, sie müssen dann aber so bemessen sein, dass sie für einen wirklichen Behinderungsausgleich ausreichen. Das sei hier offenkundig nicht der Fall. Die Schwerhörigen hätten Anspruch auf die Hörgeräte, „die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben”. Zudem seien auch die praktischen Gebrauchsvorteile zu berücksichtigen, die moderne digitale Hörgeräte gegenüber den bisherigen analogen Hörgeräten haben.
Bei der mündlichen Urteilsverkündung sprach der vorsitzende Richter Ulrich Hambüchen von
einer „weitreichenden Entscheidung”. Sie sei vermutlich auch auf „viele andere Behindertengruppen” anwendbar. Allein für moderne Hörgeräte könnten auf die Krankenkassen Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe zukommen.
Az: B 3 KR 20/08 R

Hier kannst du auch mal schauen, ziemlich weit unten: Hilfsmittel und Schule
Gruß Kerstin

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Bea F.
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BeitragVerfasst am: 23.08.2010, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

dazu kann ich nur sagen, dass es bei uns ohne Probleme lief, wir haben den Mig-Mäc, Powerlind, Step by Step und seit 1,5 Jahren das My Tobii. Die Geräte haben doch alle eine Hilfsmittelnummer und sind somit Kassenleistung. Es ist ja auch immer Eigentumsvorbehalt der Krankenkasse vermerkt. Wir haben bei Beantragung gleich die Begründung der Therapeuten und der Schule mit eingereicht, es gab nie Probleme.
Vielleicht habt ihr in der Schule auch die Möglichkeit, Unterstützung zu beommen?

l.G:
Bea

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Claudi-BaWü
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BeitragVerfasst am: 23.08.2010, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

habe auch erst gerade den thread gelesen.

Wir haben auch schon kleine Big-Mäc 3x, Powerlink, Step by Step und seit letztem Jahr zuerst von RehaVista einen Talker mit dem wir aber überhaupt nicht zufrieden waren und dann durften wir zu PentkeRomich wechseln und dort haben wir jetzt den LightTalker erhalten.
Lief alles über die KK und wurde ohne Probleme bezahlt. KV von der Firma, Stellungnahme von der Logopädin, Rezept vom Kiarzt.

Würde also auf jedenfall Widerspruch einlegen....hat doch auch alles eine Hilfsmittelnummer.

lg claudi

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lg claudi

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Andrea1
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BeitragVerfasst am: 23.08.2010, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Wir waren bei einer ELCO Beratungsstelle und haben dann einen Talker über die Kasse bezahlt bekommen. Wobei unserer sehr begrenzt einsatzfähig ist. Ich hoffe, dass er nach dem Tracheostomaverschluss selber sprechen lernt. Ansonsten werde wir wohl nochmal einen anderen Beantragen müssen.

LG
Andrea

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Julian geb. 18.01.07; 28/0 SSW 1090g. Ventrikelseptumdefekt, Atemnotsyndrom,Pneumothorax rechts, BPD,Lungenhypoplasie, Tracheostoma, derzeit CPAP beatmet, Krampfanfälle, Leistenbruch, Lungenbiopsie,Gedeistörung,deshalb PEG,Nov. 09 Reflux-op, seit April 09 ohne Beatmung mit Sauerstoff, Aug 10 Tracheostomaverschluß
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