und unten, wo die Fahrzeuge aufgeführt sind, sollte unser Arzt dann privat-PKW eintragen, oben das Datum des Termins, dann vorstationär, und unten dann Wohnung - Krankenhaus hin und zurück.
Das Ding war speziell jetzt für den vorstationären Termin ausgefüllt worden auf Anraten der AOK und es wurde dem Arzt genau gesagt, was er eintragen müsse. _________________ LG T.
wie weit ist denn das KH weg gewesen? Wer hat euch hingebracht? Warum hat das ganze 80 EUR gekostet?
Einfache Fahrt 108km, hingebracht worden sind wir von meinem Exmann, der hat getankt und ich mußte die Rechnung an der Tankstelle bezahlen, Rückweg genau dasselbe. Ich hätte auch auf meinen Nachbarn zugreifen können, der wäre auch gefahren, aber der hätte dann gerne auch die unbezahlten Arbeitsstunden von mir ersetzt bekommen wollen zu den Fahrtkosten, so wars billiger. Per Bahn gings nicht, J. konnte zu dem Zeitpunkt nicht mit den öffentlichen Verkehrmitteln fahren, Attest liegt der AOK vor. _________________ LG T.
Halo Theresa,
also wenn Du nun diese Verordnung vorgelegt und auch die Zusage hattest, dann muss Dir die KK das Fahrgeld erstattren. Da wirst Du dann wohl zur Geschäftsleitung müssen. Bei 216 km wären das aber nur knapp 43€. Gerechnet wird mit 0,20€ pro km. Und wenn die KK einen Routenplaner mit einer etwas kürzeren strecke hat, dann wird danach gerechnet. Kann also etwas weniger rauskommen.
ah, o.k. Trotzdem kommen mir 80 EUR etwas viel vor. Wenn ich von Menden nach Osnabrück fahre, sind das 120 km. Manchmal fahre ich am selben Tag auch wieder zurück. Da bin ich dann aber keine ganze Tankfüllung los! Ich hoffe, dein Ex-Mann hat dich da nicht übers Ohr gehauen...
LG
Sabine _________________ Unsere Vorstellung? -> hier klicken
Jan-Paul (10/01), schwer mehrfachbehindert ohne Diagnose, Tim-Henrik (03/05), Lea-Kristin (01/11)
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Ich hoffe, dein Ex-Mann hat dich da nicht übers Ohr gehauen...
ich denke wohl, aber der Nachbar wollte noch mehr haben für die Fahrt
Ich wünschte, ich hätte nen Führerschein. Im Nachhinein bleibt mir eh nur, mich schwarz zu ärgern, aber in dem moment, wo wir den Termin hatten, wars mir nur wichtig dorthin zu kommen und das war schon ne Frage, wegen dem Wetter, wir haben ne zeitlang auf dem Parktplatz stehen müssen und hatten aber den Motor an wegen der Heizung, damit J. nicht friert.Ich denke aber auch, daß er an den Kosten verdient hat, die nun leider alle auf meine Kosten gingen.
Gaby wenns auch nur 43 Euro sind, besser als nichts. Da wär ich schon mit zufrieden.
Was mach ich nun mit dem abgewiesenen Widerspruch? Erstmal mit zum Sozialamt gehn, ob die das zahlen? Gäbs da die Möglichkeit? Ich meine, auch wenn da nur 43 Euro bei rauskämen, das wär ok, wenigstens die Hälfte, es würd mir weiterhelfen. _________________ LG T.
Halo Theresa,
ich würde mich zunächst nochmal mit der KK in Verbindung setzen. Es scheint ja von Deiner Seite aus alles ordentlich befolgt worden zu sein. Und dann wirst Du eine schriftliche Ablehnung der KK brauchen. Ruf doch mal bei der Eingliederungshilfe an. Dort kann man Dir sicher Auskunft geben.
Und dann wirst Du eine schriftliche Ablehnung der KK brauchen.
Ich hab ja schon nen abgewiesenen Widerspruch in der Sache seitens der KK Es bliebe nur die Klage (naja und Klagen beim Sozialgericht dauern...).
Zitat:
Ruf doch mal bei der Eingliederungshilfe an.
Ist das die im Sozialamt, die z.B. auch die Beiträge für den heilpäd. Kindergarten zahlt? Oder gibts noch ne anderen Eingliederungshilfe (wir sind NDS)? _________________ LG T.
aber die Fahrtkosten werden nicht erstattet trotz Verordnung, Widerspruch abgewiesen, ich müßte klagen, die Kraft hab ich momentan nicht mehr und es würde ewig dauern.
wie wäre es mit einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X und einer Darlegung unter Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen, die ich dir in meinem letzten Beitrag genannt habe, dass durch die vorstätionäre Behandlung eine stationäre Behandlung verkürzt oder vermieden worden wäre?
JohnAlec hat folgendes geschrieben:
Wäre jetzt evtl. das Sozialamt der richtige Ansprechpartner? Denn im Hartz4-Regelsatz sind solche Kosten nicht enthalten, mir fehlt das Geld, ich weiß nicht weiter
Es gibt eine Entscheidung, dass der Leistungsträger der Eingliederungshilfe die Fahrtkosten auch dann tragen muss, wenn die KK die Leistung als solche finanziert. Geht also grundsätzlich.
das ist ja alles sehr ärgerlich. Zu deinem Exmann fällt mir nichts mehr ein.
Und der Nachbar: Also entweder kann man sich bei so einer Sache einen Tag Urlaub nehmen, dann zahlt das aber der AG oder man kann es nicht und muss arbeiten. Es kann ja wohl nicht sein, dass du da irgendwelche Arbeitsausfälle bezahlen sollst.
Hast du keine Freunde, die dir mal helfen könnten? Dich mal fahren könnten? Solche Situationen, dass du einen PKW plus Fahrer brauchst, werden ja noch öfter kommen.
Zu den rechtlichen Sachen hat Kaja dir ja alles geschrieben. Viel Glück!
LG
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