Verfasst am: 09.03.2010, 17:29 Titel: Zuzahlungsbefreiung bei jedem im Haushalt?
Meinem Sohn wurde von der KK ein Eigenanteil abgezogen wegs der Fahrtkostenerstattung zur Klinik und zurück, für die vorstationäre Aufnahme gabs null trotz Verordnung eines Krankentransports.
Ich bin zuzahlungsbefreit, mein Sohn wohnt in meinem Haushalt, ist aber über den Papa versichert (bei der gleichen KK). Die KK sagt, da Sohn übern Papa versichert ist (mein Exmann, der nicht in meinem Haushalt wohnt), muß eben der Eigenanteil gezahlt werden, weil Ex nicht zuzahlungsbefreit ist und für vorstationäre Aufnahmen gäbe es keine Fahrtkostenerstattungen.
Ich dachte immer, eine Zuzahlungsbefreiung schließt alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder mit ein.
Und wieso gibts das nicht mehr, daß man für ne vorstationäre Aufnahme keine Fahrtkosten mehr bekommt? Ist das neu? Mir wurde von der Klinik im Januar gesagt, daß wir die Kosten erstattet bekommen von der KK, die KK sagt aber nö, sowas gibts nicht _________________ LG T.
Verfasst am: 09.03.2010, 19:29 Titel: Re: Zuzahlungsbefreiung bei jedem im Haushalt?
Hallo Theresa,
JohnAlec hat folgendes geschrieben:
Ich bin zuzahlungsbefreit, mein Sohn wohnt in meinem Haushalt, ist aber über den Papa versichert (bei der gleichen KK). Die KK sagt, da Sohn übern Papa versichert ist (mein Exmann, der nicht in meinem Haushalt wohnt), muß eben der Eigenanteil gezahlt werden, weil Ex nicht zuzahlungsbefreit ist
§ 62 Absatz 2 SGB V
Zitat:
Bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen nach Absatz 1 werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Versicherten und des Lebenspartners jeweils zusammengerechnet.
der zuzahlungsbefreite Versicherte bist du und dein Sohn wohnt mit dir im Haushalt. Da ist die Versicherung über dern Vater unerheblich.
JohnAlec hat folgendes geschrieben:
und für vorstationäre Aufnahmen gäbe es keine Fahrtkostenerstattungen.
§ 60 SGB V
Zitat:
Die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten in Höhe des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages je Fahrt übersteigenden Betrages
4. bei Fahrten von Versicherten zu einer ambulanten Krankenbehandlung sowie zu einer Behandlung nach § 115a oder § 115b, wenn dadurch eine an sich gebotene vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung (§ 39) vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist, wie bei einer stationären Krankenhausbehandlung.
Das mit der Zuzahlungsbefreiung hab ich klären können, aber die Fahrtkosten werden nicht erstattet trotz Verordnung, Widerspruch abgewiesen, ich müßte klagen, die Kraft hab ich momentan nicht mehr und es würde ewig dauern.
Wäre jetzt evtl. das Sozialamt der richtige Ansprechpartner? Denn im Hartz4-Regelsatz sind solche Kosten nicht enthalten, mir fehlt das Geld, ich weiß nicht weiter _________________ LG T.
für die vorstationäre Aufnahme gabs null trotz Verordnung eines Krankentransports.
Hallo Theresa,
wenn Ihr mit einem Krankenwagen gefahren seid, gibt es doch kein Fahrgeld. Den Eigenanteil dafür musst Du nun ja nicht übernehmen. Wofür beantragst Du Fahrgeld?
Wir sind mit Privat- PKW gebracht worden, so stands auch in der Verordnung (sonstige: Privat-PKW), vorstationäre Untersuchung, dann der Tag und zu Hause- Kraknekhaus und zurück. Das Geld hab ich vorgestreckt. _________________ LG T.
Hallo Theresa,
dann braucht man doch eigentlich keine Verordnung.
Ich weiss es gab bei einem stationären Aufenthalt immer einmal die Fahrt hin und zurück. Ich habe nun mal bei meiner KK auf die HP geschaut. Unter Fahrkosten steht nur noch ambulante Fahrkosten können erstattet werden. (SBA, Pflegestufe) . Vielleicht wurde die stationäre Fahrt tatsächlich gestrichen.
Nein, es war eine vorstationäre Fahrt und es war mit der AOK abgesprochen und dem Arzt, daß er eine Verordnung ausstellt, für den fall, daß die OP nicht innerhalb der Frist gemacht wird (innerhalb 5 Tage, weils sonst nicht als vorstationär gilt).
Die von der AOK hat extra durchgegeben, was genau da drauf stehn muß auf der Verordnung, einmal beim Arzt und einmal bei mir und daß dann alles klar gehn würde, weil J. nicht mit mir mit der Bahn fahren konnte und ich extra jemanden brauchte, der uns fährt (ich hab keinen Führerschein und kein Auto), damit es wirtschaftlich bleibt, sollte dann also Privat-PKW eingetragen werden auf der Verordnung.
Erstmal wurde abgelehnt, weils ein auswärtiges KH war, nach meinem Widerspruch (weil das ganze vor Ort nicht machbar war, es wollte keiner operieren wegen der zusätzlichen Lungenproblematik, uns blieben 2 KH, die sich ebreit erklärt hatten zu operieren und dieses war das nächstgelegene), wurde dem stattgegeben und ich bekam zumindest für den stationären Aufenthalt die Fahrtkosten zurück, aber nicht für den Tag, wo wir vorher in die Klinik mußten zu den ganzen Voruntersuchungen (die auch nur dort machbar waren und nicht hier und nicht direkt am Tag der OP erfolgen sollten, sondern 2-3 Wochen vorher).
Ich hab also die Kosten für die Fahrt zur OP und zurück wieder bekommen, aber nur einfache Fahrt, wußte ich aber vorher und ist ok so, aber für den vorstationären Termin nicht, mir fehlen etwas über 80 Euro dadurch. _________________ LG T.
Patienten, die laut Schwerbehindertenausweis außergewöhnlich gehbehindert (aG), blind (Bl) oder besonders hilfsbedürftig (H) sind und Patienten mit der Pflegestufe Stufe 2 oder 3.
Des Weiteren können Ärzte bei Erkrankungen, die von den genannten Ausnahmeregelungen nicht erfasst, jedoch von vergleichbarem Schweregrad sind, eine Fahrtkostenübernahme verordnen.
Weil es keine Merkzeichen gibt (wir arbeiten dran, J. hat nur einen GdB von 60 ohne alles) und keine PS2, sollten wir ja die Verordnung einreichen, es war vorher alles geklärt mit der AOK, es wurde extra beim Arzt seitens der AOK angegeben,was genau er in die Verordnung eintragen muß, damit wir die Fahrtkosten für den vorstationären Termin erstattet bekommen. Wir haben alles genau das gemacht, was von der AOK gesagt wurde - und nun heißt es nöö, wird nicht erstattet, was soll denn sowas? Unser Doc ist auch stinkesauer und meint, wenn er das vorher gewußt hätte, daß einen die AOK so veräppelt und nicht zu dem steht, was sie sagt, dann hätte er stattdessen nen Krankenwagen verordnet und nicht, wie die von der AOK sagte, aus wirtschaftlichen Gründen den Privat-PKW eingetragen.
Ich würde mich darüber gar nicht aufregen, wenn die AOK nicht im Vorfeld gesagt hätte, so und so muß das laufen und eingetragen werden, dann werden die kosten getragen - und nun heißt es einfach nur ganz platt: tschuldigung, unsere Mitarbeiterin hat Sie wohl falsch beraten....! _________________ LG T.
wie weit ist denn das KH weg gewesen? Wer hat euch hingebracht? Warum hat das ganze 80 EUR gekostet?
LG
Sabine _________________ Unsere Vorstellung? -> hier klicken
Jan-Paul (10/01), schwer mehrfachbehindert ohne Diagnose, Tim-Henrik (03/05), Lea-Kristin (01/11)
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