wenn dein Kind ein *H* hat bekommst du die Wertmarke kostenlos.
Die Wertmarke ist sowohl mit H als auch mit aG kostenlos. _________________ Liebe Grüße Kerstin
* 1985 ICP einer beinbetonten Tetraspastik
Rollifahrerin und von Beruf Justizfachwirtin
Nebenher Studentin zur Tierheilpraktikerin
Fachübungsleiterin einer Rollisportgruppe
(SBA mit GdB 100 und MZ G, B, aG und H)
bis jetzt haben wir uns mit diesem Thema noch nicht befasst und wollten wegen vorhandenem Entwicklungspotential auch keinen SBA für unseren 7jährigen Sohn (NF 1 mit diverser Begleiterscheinungen) beantragen. Auf Zuraten des SPZ haben wir uns dann doch dafür entschieden und haben nun den SBA mit 90 % G, H, B erhalten. Nachdem der erste Schreck verdaut ist stellt sich für uns auch die Frage nach dem Bahnfahren mit SBA.
1. Wir haben ein Beiblatt erhalten, mit dem wir die unentgeldliche Wertmarke für den Transport im Nahverkehr beantragen können. Wenn ich das richtig verstanden habe, bezieht sich diese Wertmarke auf einen Umkreis von 50 km und gilt sowohl für Zug und Bus (sowohl für Kind als auch für Begleitperson. Stimmt das?
2. Wir fahren häufig auch weitere Strecken mit dem Zug. Hier würde es bedeuten, dass das Kind den Kindertarif bezahlt und eine Begleitperson kostenlos fährt? Wäre das auch dann so, wenn das Kind mit Bahncart 25 bzw. 50 zu vergünstigt fährt?
...Fragen über Fagen
die Begleitperson ist in allen Nah- UND Fernverkehrszügen frei.
Mit Wertmarke ist der Behinderte in allen Nahverkerszügen frei, wenn diese im Verkehrsverbund der DB liegen - auch über 50 km hinaus.
Die 50 km des Streckenverzeichnis heißen nur, dass man die AUF JEDEN FALL kostenlos fahren kann - auch wenn es KEIN Verkehrsverbund ist,
weil diese zur Verrichtung des täglichen Lebens nötig sind (Ärzte, Einkauf etc.). Kinder unter 6 zahlen nichts, egal ob behindert oder nicht.
Busse sind in ganz Deutschland frei. Fernverkehrszüge müssen normal bezahlt werden und können für den Behinderten nicht durch die
Wertmarke gedeckt werden.
Fährt man zum ersten Mal eine Strecke, bei der man nicht weiß, ob sie zur DB gehört, vorher die Bahn anrufen - dann gibt es keine Scherereien.
Hallo Johannes04,
wenn das behinderte Kind IC/E oder EC fährt, greift die Wertmarke eh nicht und es kann dann ganz normal wie ein gesunder auch die BahnCard nutzen. _________________ LG Jaqueline
ICP - spast. Tetraparese, Kyphose
Freund: GM-Epilepsie (VNS-Träger)
Hallo Johannes 04,
Jaqueline hat das ja schon schön dargelegt.
Ich möchte nur noch ein wenig ergänzen. In Verkehrsverbünden darf mit Wertmarke der Behinderte alle Verkehrsmittel nutzen, also Bahn,Bus, S-Bahn, Tram, U-Bahnen, teils auch Fähren.
Wenn du mit deinem Sohn auf Fernstrecken alleine unterwegs bist, solltest du ihm für einmalig 10 Euro eine Jugendbahncard kaufen (gilt bis zum ende des 18. Lebensjahres), bringt 25 % Rabatt (bis 14 Jahre braucht das Kind ein Kinderticket das 50 % vom normalen kostet, mit Jugendbahncard also dann nur 37,5 % eines Normaltickets, über 14 Jahre braucht das Kind eine Etrwachsenenkarte, dann sinds 25 % , jeweils sowohl in der ersten als auch in der 2. Klasse). Du als Begleiter fährst dann auf SBA umsonst.
Wenn ihr zu mehreren fahrt kann dein Kind kostenlos bis 14 Jahre auf die Fahrkarte des anderen Erwachsenen fahren wenn es beim Kauf der Fahrkarte als Kind dort mit eingetragen wird. Du fährst dann wieder umsonst auf SBA des Kindes.
Nicht zu vergessen: du kannst 2 Plätze kostenfrei reservieren für dich und dein Kind, entweder Mobilitätszentrale der Bahn anrufen oder am Schalter den SBA vorlegen.
Danke Helena, für die Ergänzung.
Mit den BahnCards kenne ich mich nicht aus, da ich keine habe. _________________ LG Jaqueline
ICP - spast. Tetraparese, Kyphose
Freund: GM-Epilepsie (VNS-Träger)
Wäre das auch dann so, wenn das Kind mit Bahncart 25 bzw. 50 zu vergünstigt fährt?
Ja, das ist auch mit BC so. Für meinen Sohn habe ich die Jugend BC 25 gekauft. Hat 10 € gekostet u das nicht für ein Jahr, sondern bis zu seinem 19. Geburtstag.
Damit kann ich für ihn sowohl 1. Klasse als auch 2. Klasse Fahrkarten kaufen u fahre als Begleitperson in der gleichen Klasse kostenfrei mit.
Gruß
Anna H.
Die Wertmarke ist sowohl mit H als auch mit aG kostenlos.
Meines Wissens ist die Wertmarke mit aG nicht kostenlos, nur mit H. _________________ LG Jaqueline
ICP - spast. Tetraparese, Kyphose
Freund: GM-Epilepsie (VNS-Träger)
Hallo,
hier die Übersicht, wer eine kostenlose Wertmarke bekommen kann:
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/we.....eiser/wegrechte.html#A302
"Wer erhält eine kostenlose Wertmarke?
Folgende freifahrtberechtigte Personen erhalten eine für ein Jahr gültige Wertmarke auf Antrag unentgeltlich:
-schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Bl,
-schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen H,
-Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten,
-Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten,
-Personen, die Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) oder den §§ 27a oder 27d BVG erhalten,
-Schwerkriegsbeschädigte und Personen mit Merkzeichen VB oder EB , die mindestens seit dem 01.10.1979 wegen ihrer Schädigungsfolgen die Freifahrtberechtigung haben."
Hallo !
Ich mußte für Amelie die Wertmarke bezahlen,obwohl sie erst 4 ist.Die 30 Euro für ein halbes Jahr hatte ich aber schnell wieder raus,da Amelie gerne Bus und Bahn fährt.
Christiane _________________ christiane68,patrick71,anna7/97Legasthenie,frgl.ADHS,Amelie06/05periventrikuläre Leukomalazie
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