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Sinale
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Anmeldedatum: 17.02.2007
Beiträge: 2720

BeitragVerfasst am: 06.03.2010, 01:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jenny,

ist doch kein Problem! Wink

Gute Nacht!

LG
Sinale

_________________
(*1968) Diagnose: Tetraspastik
Rollstuhlnutzerin
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andrea72
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Beiträge: 103
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BeitragVerfasst am: 06.03.2010, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen,
@ Jenny
also braucht man auch für Kinder unter 6 auf jeden Fall ein Streckenverzeichnis und eine Wertmarke? Habt Ihr die denn automatisch bekommen, als Ihr den SBA bekommen habt oder habt Ihr die extra beantragt? Wir haben nämlich kein Streckenverzeichnis oder eine Wertmarke, weil zumindest eine Aussage war, daß Kinder unter 6 das nicht bräuchten. Ja, und wie ich schon sagte bei der Bahn bekommt man auch lauter unterschiedliche Aussagen, irgendwie bin ich immernoch nicht schlauer.

Viele Grüße
Andrea

_________________
Andrea mit Tochter (12/06), bislang medikamentenresistente, kryptogene Epilepsie mit partiellen und generalisierten Anfällen; globale Entwicklungsstörungen
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IngeH
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Beiträge: 2254

BeitragVerfasst am: 06.03.2010, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Streckenverzeichnis haben wir mit dem ersten SBA bekommen und da warer unter 6, Wertmarke haben wir erst nachdem er 6 Jahre alt war beantragt.

Liebe Grüße

_________________
Liebe Grüße von Inge
mein besonderes Kind wurde 05.97 geboren und hat eine beinbetonte Tetraspastik ist ein Läufer aber hat keine Lautsprache, er hat noch 3 ebenso wunderbare jüngere Geschwister, die beiden Jüngsten mit AVWS
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KatharinaN
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Beiträge: 59
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BeitragVerfasst am: 06.03.2010, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin aufgrund Studium oft nach Berlin und nach NRW gereist, da dort meine Eltern wohnen.

Ich reserviere immer Sitzplätze über den Mobilitätsservice der Bahn und dort wurde mir gesagt, dass bis 6 Jahre Kind und Begleitperson deutschlandweit frei fahren.
Und weil einmal im Kleinkindabteil nichts frei war, bin ich in der 1.Klasse im ICE gefahren.

Weder im Nahverkehr, noch im Fernverkehr oder Stadtverkehr hatte ich jemals Probleme bei der Kontrolle. ICE ist auch in der 1.KLasse kein Problem. ich bin sogar mal vom Schaffner angesprochen worden, dass wir auch in die 1:Klasse dürften, da wäre auch viel mehr Platz. Ich persönlich fahre nicht so gerne 1.Klasse, denn da habe ich bei jedem Geräusch von Sophie Angst, dass Bewschwerden kommen. Kleinkindabteil ist schöner. Auch im Stadtverkehr war bis jetzt alles gut.

Also ruf einfach beim Mobilitätsservice der Bahn an, siehe www.bahn.de

Mobilitätsservice-Zentrale: 0180 5 512512

(14 ct/Min. aus dem Festnetz via Vodafone, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.), Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr, Samstag 8 bis 16 Uhr, Sonn- und Feiertag geschlossen (Ausnahme: Ostermontag, Pfingstmontag sowie am 3. Oktober und 26. Dezember von 8 bis 20 Uhr), www.bahn.de/handicap

Ich hoffe dass hilft dir jetzt.

Lg, Katharina

_________________
Katharina *84 mit Sophie *08 ( V.A.Bloch-Sulzberger Syndrom, Wahrnehmungsstörung, Gedeihstörung, Microcephalie, Bewegungsstörung und statomotorische Retardierung, Epilepsie seit 12/08
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IngeH
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Beiträge: 2254

BeitragVerfasst am: 06.03.2010, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

KatharinaN hat folgendes geschrieben:
Und weil einmal im Kleinkindabteil nichts frei war, bin ich in der 1.Klasse im ICE gefahren.


Hallo, das geht aber nur solange die Kinder keine eigene Fahrkarte brauchen.
Später - wenn das Kind älter ist -muß man dann für ICE, IC usw eine Fahrkarte für das Kind kaufen. In der jeweils gültigen Klasse darf dann auch die Begleitperson kostenlos mitfahren.

Liebe Grüße

_________________
Liebe Grüße von Inge
mein besonderes Kind wurde 05.97 geboren und hat eine beinbetonte Tetraspastik ist ein Läufer aber hat keine Lautsprache, er hat noch 3 ebenso wunderbare jüngere Geschwister, die beiden Jüngsten mit AVWS
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Katja_S
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Beiträge: 151
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BeitragVerfasst am: 06.03.2010, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andrea,
Zitat:
also braucht man auch für Kinder unter 6 auf jeden Fall ein Streckenverzeichnis und eine Wertmarke?

hmm, ich bin mit meinem Sohn (unter 6 Jahre, SBA 100% und B) schon mehrfach mit der Bahn gefahren (sogar ICE) und hatte noch nie Probleme. Tickets habe ich, wenn ich mit ihm unterwegs bin, noch nie gekauft, habe auch keine Wertmarke, ich hole mir vorher nur immer am Schalter eine Sitzplatzreservierung für das Kleinkindabteil, dass ist ja auch kostenlos, sowohl für mich als auch für meinen Sohn. Mir wurde das am Schalter auch so erklärt, dass man als Begleitperson immer unentgeltlich fährt und für das Kind zahlt man dann ab 6 Jahre den Kinderbetrag. Ich zeige einfach den SBA im Zug und dann ist das i.O.
Um Streckeverzeichnisse und Wertmarke habe ich mich noch nicht gekümmert, weil das meines Wissens nach ja erst ab 6 jahren interessant wird..und das dauert bei uns noch 4 Jahre.
Gruß,
Katja
Um

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Katja mit Erik (geb. April'08), Frühchen 26. SSW, Hirnblutungen, Hydrocephalus (Shunt-versorgt), an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (CI-versorgt), psychomotorische Retardierung
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JennyZ
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Beiträge: 122

BeitragVerfasst am: 06.03.2010, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Streckenverzeichnis habe ich mit dem Schwerbehindertehausweiß mitgeschickt bekommen ,nur die Wertmarke musste ich extra beantragen.Das habe ich telefonisch gemacht.Musste dann nur etwas unterschreiben und zurück schicken.
Das Streckenverzeichnis geben ich bei der Kontrolle immer mit ab-wobei die sich hauptsächlich für den ausweis und die Wertmarke interessieren.
Ich darf bis an die Grenze von Frankreich kostenlos mit meinem Sohn fahren.

lg jenny
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Gisi
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Beiträge: 22985
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BeitragVerfasst am: 06.03.2010, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

solange das Kind noch keine 6 ist, braucht man auch keine Wertmarke. Nur den SBA mit B drin und einsteigen in was man will, welche Klasse man will. Wink
Einzige Ausnahme sind Sonderzüge. (Fragt mich jetzt nicht genau, was darunter fällt), das sind so extra eingesetzte Züge zu Veranstaltungen meine ich.....

Probleme wirds immer mal wieder geben, weil eben immer mal wieder die Schaffner nicht bescheid wissen. Da sollte man sich dann selber sehr sicher sein Wink

LG
Gisi

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Sabine Bj 65, Dirk Bj 63, mit Fenja 6/98
und Nina 10/01 frühkindlicher Autismus, seit Juni 2009 im Heilpädagogischen Heim Peronnik
Das Gegenteil von "gut" ist "gut gemeint"!

Ich bin eben schlichtweg anders als andere es sind
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andrea72
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Beiträge: 103
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BeitragVerfasst am: 07.03.2010, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
genau auf solche Diskussionen mit irgendwelchen Schaffnern oder so habe ich ja eben überhaupt keine Lust.
Übrigens habe ich nochmal in unseren Unterlagen nachgesehen, also in Hamburg bekommt man für Kinder unter 6 vom Versorgungsamt auch kein Streckennetz oder eine Wertmarke.

Vielen Dank für Eure Antworten

Andrea

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Andrea mit Tochter (12/06), bislang medikamentenresistente, kryptogene Epilepsie mit partiellen und generalisierten Anfällen; globale Entwicklungsstörungen
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Helena*
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BeitragVerfasst am: 07.03.2010, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andrea,
wenn dein Kind ein *H* hat bekommst du die Wertmarke kostenlos. Man muss sie beim Versorgungsamt beantragen. Einige schicken sie bei Kindern unter sechs nicht mehr einfach so mit, weil sie ja eigentlich noch nicht nötig ist.
Wenn du die Marke jedoch bezahlen müsstest würde ich keine holen.
Sie ist nicht notwendig damit du dein Kind kostenlos begleiten kannst, dafür ist das gültige Merkzeichen *B* im SBA zuständig.

Um Diskussionen mit unwissenden Schaffnern vorzubeugen drucke dir am besten diesen Paragraphen aus, SGB IX § 145:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__145.html
"§ 145 Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle
(1) Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, werden von Unternehmern, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises nach § 69 Abs. 5 im Nahverkehr im Sinne des § 147 Abs. 1 unentgeltlich befördert; die unentgeltliche Beförderung verpflichtet zur Zahlung eines tarifmäßigen Zuschlages bei der Benutzung zuschlagpflichtiger Züge des Nahverkehrs. Voraussetzung ist, dass der Ausweis mit einer gültigen Wertmarke versehen ist. Sie wird gegen Entrichtung eines Betrages von 60 Euro für ein Jahr oder 30 Euro für ein halbes Jahr ausgegeben. Wird sie vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zurückgegeben, wird auf Antrag für jeden vollen Kalendermonat ihrer Gültigkeit nach Rückgabe ein Betrag von 5 Euro erstattet, sofern der zu erstattende Betrag 15 Euro nicht unterschreitet; Entsprechendes gilt für jeden vollen Kalendermonat nach dem Tod des schwerbehinderten Menschen. Auf Antrag wird eine für ein Jahr gültige Wertmarke, ohne dass der Betrag nach Satz 3 zu entrichten ist, an schwerbehinderte Menschen ausgegeben,
1.
die blind im Sinne des § 72 Abs. 5 des Zwölften Buches oder entsprechender Vorschriften oder hilflos im Sinne des § 33b des Einkommensteuergesetzes oder entsprechender Vorschriften sind oder
2.
die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch oder für den Lebensunterhalt laufende Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des Zwölften Buches, dem Achten Buch oder den §§ 27a und 27d des Bundesversorgungsgesetzes erhalten oder
3.
die am 1. Oktober 1979 die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 (BGBl. I S. 978), das zuletzt durch Artikel 41 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) geändert worden ist, erfüllten, solange ein Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 70 festgestellt ist oder von mindestens 50 festgestellt ist und sie infolge der Schädigung erheblich gehbehindert sind; das Gleiche gilt für schwerbehinderte Menschen, die diese Voraussetzungen am 1. Oktober 1979 nur deshalb nicht erfüllt haben, weil sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu diesem Zeitpunkt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet hatten.[....]

(2) Das gleiche gilt im Nah- und Fernverkehr im Sinne des § 147, ohne dass die Voraussetzung des Absatzes 1 Satz 2 erfüllt sein muss, für die Beförderung
1.
einer Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen im Sinne des Absatzes 1, wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen und dies im Ausweis des schwerbehinderten Menschen eingetragen ist, und
2.
des Handgepäcks, eines mitgeführten Krankenfahrstuhles, soweit die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dies zulässt, sonstiger orthopädischer Hilfsmittel und eines Führhundes; das Gleiche gilt für einen Hund, den ein schwerbehinderter Mensch mitführt, in dessen Ausweis die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist."

Kinder unter sechs müssen noch keine Fahrkarte kaufen. Wenn das ein Schaffner behauptet, würde ich mir seinen Namen /Dienstnummer notieren und mich über ihn beschweren, denn der hat dann null Ahnung ,bzw. erfindet Tarife, die es nicht gibt.

LG, helena
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