Verfasst am: 04.03.2010, 19:07 Titel: Integrationshelfer im integrativen Kindergarten?
Hallo,
ich würde gerne wissen, ob es evtl. auch Kinder gibt, die im integrativen Kindergarten einen Integrationshelfer bewilligt bekommen haben? Oder ist das irgendwie "doppeltgemoppelt" und wird deshalb abgelehnt?
Habt Ihr positive Erfahrungen gemacht MIT Integrationshelfer in einem integrativen oder heilpädagogischen Kindergarten, oder ist ein Integrationshelfer eigentlich nur nötig, wenn ein Kind mit Hilfebedarf in eine Regelkita soll?
Viele Grüße
Simone _________________ Simone mit Calvin (*8/2006) Asperger Autist, Sprachentwicklungsstörung, generalisierte u. fokale Epilepsie, und Céline (*5/2009), Entwicklungsverzögerung
Seltsam, dass der Mensch doch glaubt, nur mit Worten kann man sprechen. Hörst Du, was das Meer Dir sagt, wenn am Strand die Wellen brechen.
(Stephan Lentz)
einen Integrationshelfer in einem Heilpädagogischem KiGa halt ich für sehr unwahrscheinlich, in einem integrativen wird es wohl sehr schwer werden, aber nicht unmöglich.
Ich kenne bisher nur den Fall eines Rett-Mädchens in HH das einen Integrationshelfer im KiGa bekommen hat. Allerdings ist das halt Hamburg, dort gibt es ja keinen heilpädagogischen KiGa oder integrativen. Das ist also ein normaler Regelkiga!
Ciao Chris _________________ Kommunikationsassistent von Marla (Bj. 01 - Rett-Syndrom) an einer Kooperativen Grundschule. AKUK-Mitglied. http://www.akuk-online.de , Freiberuflicher Betreuer behinderter Kinder von 2 - 12 Jahren (verschiedene Krankheitsbilder), Tobii-Produkt-Trainer, angehender Kommunikations-Pädagoge
ein Integrationshelfer hat die Aufgabe, ein Kind bei der Integration zu unterstützen. Warum sollte dies nicht in einer Kita möglich/nötig sein? Also rein vom Aufgabenverständnis her müsste es gehen.
In der integrativen Kita, in der ich arbeite, sind gleich 2 Kinder mit ihrem eigenen I-Helfer, weil bei beiden der Unterstützungsbedarf so hoch ist, dass das Gruppenpersonal es alleine nicht bewältigen könnte.
Also unmöglich ist es nicht.
LG! Silvia _________________ Motopädin, Sonderpädagogin und Schwester von Sternen-Bruder
Integration in einem Integrationskindergarten und Integrationshelfer werden über die gleiche rechtliche Grundlage finanziert - Eingliederunghilfe. Die ist (theoretisch) so ausgestaltet, dass das Kind genau die Hilfe in dem Umfang bekommt, die es im Einzelfall braucht. Praktisch wird es aber meist so gehandthabt, dass der Kindergarten einen bedarfsunabhängigen Pauschbetrag erhält und damit Betreuung und Förderung absichern muss. Die Möglichkeit, bei entsprechendem Bedarf zusätzlich auf einen Integrationshelfer zurückgreifen zu können, ist in vielen Bundesländern per Rechtsverordnung ausgeschlossen.
Bei unserem Sohn hat der Amtsarzt die Notwendigkeit einer umfassenderen Betreuung festgestellt. Dafür hätte hier der Integrationsstatus "zurückgegeben" werden müssen - der Kindergarten hätte die zusätzlichen Mittel nicht erhalten und zudem eine fremde I-Helferin in der Gruppe akzeptieren müssen. Damit wäre die Betreuung im Kindergarten beendet worden.
Theoretisch ist also eine I-Kraft auch im I-Kindergarten möglich. Du musst aber schauen, ob das in eurem Bundesland rechtlich möglich ist und ob der konkrete Kindergarten mit dieser Situation leben kann.
Ich bin etwas ratlos, wir brauchen zumindest für einige Wochen eine Kindergartenbegleitung, aber ich weiß nicht so recht, wo ich mich hinwenden kann. In der Autismusambulanz hat man mir nur zu verstehen gegeben, dass ich das gar nicht probieren bräuchte- es würde eh abgelehnt.
LG
Simone _________________ Simone mit Calvin (*8/2006) Asperger Autist, Sprachentwicklungsstörung, generalisierte u. fokale Epilepsie, und Céline (*5/2009), Entwicklungsverzögerung
Seltsam, dass der Mensch doch glaubt, nur mit Worten kann man sprechen. Hörst Du, was das Meer Dir sagt, wenn am Strand die Wellen brechen.
(Stephan Lentz)
in eurem KiBiZ habe ich keine explizite Ausschlussmöglichkeit gefunden. Frag doch mal bei euren Sozialamt nach, ob eine eine Verordnung gibt, die einen Einzelfallhelfer neben dem I-Platz ausschließt. Wenn es diese nicht gibt, hast du Chancen auf Durchsetzung.
hallo simone !
als wir noch in nrw gewohnt haben , ging bene dort in eine integrative kita der lebenshilfe und da in die heilpädagogische gruppe .
der kindi hat zusätzlich eine integrationskraft angeregt , uns einen musterantrag zur verfügung gestellt und das ganze selber eingereicht .
im ersten kindijahr wurden die vollen beantragten stunden bewilligt ( weiß nicht mehr wieviel ... ) , im zweiten jahr waren es deutlich weniger stunden , aber immerhin ( musste werden ) .
also auf jedenfall drannbleiben !
grüße , eva - jetzt in bw zu hause ! _________________ eva mit benedikt 02/03 und jonathan 08/05 - 04/11
beide MECP2 duplications - syndrom , diagnose august 2010
u.a. kein freies stehen und laufen , keine verbale kommunikation , wahrnehmungsstörungen .
uuuups -
in der klammer fehlt das .... neu beantragt .... !
sorry , eva ! _________________ eva mit benedikt 02/03 und jonathan 08/05 - 04/11
beide MECP2 duplications - syndrom , diagnose august 2010
u.a. kein freies stehen und laufen , keine verbale kommunikation , wahrnehmungsstörungen .
Ich bin etwas ratlos, wir brauchen zumindest für einige Wochen eine Kindergartenbegleitung, aber ich weiß nicht so recht, wo ich mich hinwenden kann. In der Autismusambulanz hat man mir nur zu verstehen gegeben, dass ich das gar nicht probieren bräuchte- es würde eh abgelehnt.
LG
Simone
Hallo Simone,
wir wohnen ebenfalls in NRW und haben für unseren Sohn in einem I-KiGa ebenfalls eine Integrationskraft. Du benötigst eine Stellungnahme des KiGa, warum eine Integrationskraft benötigt wird (pflegerischer Mehraufwand, Defizite im motorischen Bereich) die eine zusätzliche Betreuung erforderlich machen. Das könnt ihr als Eltern am besten einschätzen (z.B. Wickeln oder Unterstützung bei Toilettengängen, Unterstützung beim Zähneputzen, Unterstützung beim Essen, Unterstützung beim Basteln wg. motorischer Defizite). Zusammen mit dem KiGa die Stellungnahme aufsetzen, die geht dann ans zuständige Sozialamt. Wir haben dann schriftlich (formlos) einen Antrag beim Sozialamt gestellt und hier die Notwendigkeit aus persönlicher Sicht dargelegt. Das ging dann seinen Weg. Wieviel Stunden tägl. genehmigt werden hängt vom Bedarf ab, dass sollte aus der Stellungnahme des KiGa hervorgehen. Die Genehmigung ist meist auf einen Zeitraum beschränkt (üblicherweise KiGa Jahr und muss jedes Jahr erneut beantragt werden).
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben. Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen. Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum posten Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen