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Pflegedienst für die Nacht
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Denja
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Anmeldedatum: 01.10.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.01.2010, 04:12    Titel: Pflegedienst für die Nacht Antworten mit Zitat

Hallo
Ich habe mal eine frage und zwar habe ich ein 4 jährigen Sohn der Geistig und körperlich leider Behindert ist. Und muss nachts mehrmal umgelagert werden, gewickelt werden, seine Trinkflasche muss mehrmals in der nacht gehalten werde usw. Ich habe schlafe nachts nur noch 2-3 std weil zu mehr komme ich nicht und so sehe ich aus und so gelaunt bin ich natürlich auch am nächsten Tag. Ich muss aber für Jason und seinen 2 Geschwister ( 1 Jahr alt mit überwachungsgerät Plötzlicher Kindstot gefährdet und 1 Monat alt) am nächsten Tag fit sein. Und habe von der pflegekasse 1040 euro genehmigt bekommen und jetzt sagte der pflegedienst zu mir da gebe ich nicht weit mit um genauso zusagen wären 3 Nächte gedeckt und wie läuft das mit den anderen Tagen? Oder brauche ich eine verordnung von der Kinderärztin?
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Moalin
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Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 29.01.2010, 04:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Denja,
ich kenne mich nicht wirklich mit den Gegebenheiten,welche einen Pflegedienst für die Nacht rechtfertigen aus.Nur mal so ne Überlegung-wenn Du doch 1040€ genehmigt bekommen hast,kannst Du dann nicht "Privat"sowas wie einen Babysitter engagieren??Oder wird das geld dann nicht gezahlt? Ich weis ja nicht wie schwer Dein Kind behindert ist aber wenn es nur lagern,wickeln und Trinken ist könnte dies doch ein verantwortungsvoller Babysitter oder Au-Pair auch machen.
Nur so ein Gedanke....Gruß Moalin
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Bea F.
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Beiträge: 1158
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BeitragVerfasst am: 29.01.2010, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Denja,
die 1040 Euro, ist das Verhinderungspflege, die Dir pro Jahr zusteht ?
Du schreibst leider nicht, welche Pflegestufe und welche Erkrankung Dein Kind hat.
Wenn medizinische Überwachung und Sicherung der Vitalfunktionen notwendig ist, könntest Du bei Deinem Kinderarzt Behandlungspflege verordnen lassen.
Gibt es einen Vater zu den Kindern, der Dich unterstützen könnte ? Oder wende Dich mal an den FUD oder ähnliche Einrichtungen, vielleicht kann Dir auch das Jugendamt helfen ?

l.G.
Bea

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anner
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Beiträge: 2760

BeitragVerfasst am: 29.01.2010, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Verhinderungspflege sind 1510€ pro Jahr.

Ich denke, Du sprichst von der Kombinationsleistung der Pflegestufe 2.
Dieses Geld kannst du z. B. dann für Sachleistungen von einem Pflegedienst einsetzen, aber eben nur für Grundpflege (wie waschen, füttern etc. - wird nach Tätigkeit, nicht nach Zeit abgerechnet).

Die Nachtwachen, die bei Intensivkindern üblich sind, leisten Behandlungspflege (wird vom Arzt verordnet).
Wenn Du Dir überlegst, daß so ein Kinderpflegedienst in der Regel 30€ die Stunde verlangt, kommst Du natürlich nur auf ca. 3 Nächte im Monat.

Allerdings wirst Du kaum eine Verordnung für Behandlungspflege bekommen, wenn es grundsätzlich nur Grundpflege ist, was nachts zu leisten ist.

Anne

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DUM SPIRO SPERO
(solange ich atme, habe ich Hoffnung) CICERO

Benedict 06/99, Osteopathia striata, Z. n. Analatresie,neurogene Blasenentleerungsstörung, tracheotomiert, re. blind., Syndakt. beider Hände, Fibulaapplasie beidseits,Makrocephalie, Gaumenspalt u. e. mehr
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Sabine
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BeitragVerfasst am: 29.01.2010, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Denja,

bei der nächtlichen Behandlungspflege geht es um Monitorüberwachung, Absaugen etc. Grundpflegerische Tätigkeiten wie nächtliches Wickeln und Füttern fallen nicht darunter.
Ich hatte jetzt auch über einen Pflegedienst nachgedacht, da ich morgens im Winter bald 1,5 Std. brauche, um meinen mehrfach behinderten Sohn fertig zu machen, mit Medis zu versorgen, zu waschen und zu füttern. Leider habe ich auch zu wenig Behandlungspflege dabei. Insofern habe ich dann wieder davon Abstand genommen. Mein Kind fällt da auch leider durch alle Raster. Sad
Im Prinzip ist ein sehr pflegeintensives, oft krankes Kind mit zu wenig Behandlungspflege das schlimmste, was einem passieren kann, denn auch der FuD hat oft keine geeigneten Kräfte, die mit so einem Kind umgehen können. Wir machen fast alles alleine, haben zum Glück eine Spitzenkraft vom FuD, die ein Mal pro Woche zu uns kommt. Das ist aber ein absoluter Glücksfall, denn viele FuD-Mitarbeiter sind leider nicht vom Fach und trauen sich die Pflege eines mehrfachbehinderten Kindes nicht zu.
Für tagsüber würde ich mal bei eurem FuD nachfragen, wen sie euch vermitteln können. Die nächtliche Pflege wirst du allerdings wohl weiterhin alleine stemmen müssen - so traurig das auch ist.

LG
Sabine

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Jan-Paul (10/01), schwer mehrfachbehindert ohne Diagnose, Tim-Henrik (03/05), Lea-Kristin (01/11)
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Denja
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Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.01.2010, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Jason hat die seltene Stoffwechselerkrankung Niemann Pick Typ C. Er hat sich normal entwickelt aber durch die krankheit hat er sich zurück entwickelt. Er kann nicht nichts mehr. Und jetzt hat er auch eine PEG anlage bekommen wo er nachts dran angeschlossen werden muss. Und jetzt hat Pflegestufe 2 aber wir warten auf dem MDK wegen erhöhung. Jason hat letztes Jahr im Sommer Pflegestufe 2 bekommen wo er noch minimal was machen konnte aber jetzt liegt er nur noch
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Nellie
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BeitragVerfasst am: 29.01.2010, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Denja,

auch die PEG-Sondierung ist leider nur Grundpflege. Das, wofür man PD verordnet bekommt und nichts vom Pflegegeld abgezogen bekommt, ist aber Behandlungspflege. Zum Beispiel auch spzielle Krankenbeobachtung, wenn er oft Anfälle hat und evtl. Notfallmedikamente braucht.
Wart Ihr schon in einem Kinderhospiz oder habt Kontakt zu einem ambulanten Kinderhospizdienst? Woher kommt Ihr denn?

LG
Nellie

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Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus
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NicoleundLana
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BeitragVerfasst am: 29.01.2010, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Denja,

Muß da leider meinen Vorrednern recht geben, du hast einfach keine Behandlungspflege daher wird dir die Krankenkasse keinen Pflegedienst genehmigen! Würde mich aber trotzdem einfach mal mit einem Pflegedienst in deiner Nähe kontakt auf nehmen und man ganz unverbindlich nachfragen, wo wohnt ihr denn?

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Liebe Grüße Nicole
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Denja
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BeitragVerfasst am: 29.01.2010, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wir kommen aus Bochum. Er hat manchmal krampfanfälle und bekommt dafür ein medikament und als notfallmedikament haben wir diazepan
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Nellie
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BeitragVerfasst am: 29.01.2010, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Denja,

bei EUch in der Nähe gibt es das Palliativnetzwerk NRW, die Euch weiterhelfen können: http://www.appz-nrw.de/Kontakt.html Ruf doch mal an und erzähle Eure Geschichte.

LG
Nellie

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