Hallo!
Das 3 Lebensjahr ist am 3 Geburtstag beendet, denn dann beginnt das 4 Lebensjahr.
MFG Mandy _________________ Einander zu schreiben ist der Versuch, ein Sternenfunkeln aus Worten in das Herz eines anderen Menschen zu schicken
Mandy (1982) & Dominik (1981) mit Merle Sophie (2004 )HB & Lukes Michel (2006) starke Entwicklungsretadierung, schwere therapieresistente Epilepsie, V.a.Impfschaden nach 6-Fach Impfung
DAS habe ich ihr dann auch gesagt, da Zoé ja auch laut dem aktuellen Gutachten schon im dritten Lebensjahr ist.....
Irgendwie schnallte sie das nicht...... _________________ LG Maren (1976), Philipp 04/00, Felix (HLHS) *29.11.01 + 05.12.01, Hannah 02/03, Zoé (*36+0 SSW, frühkindlicher Autismus ( Kanner), GdB 90, Sondenkind seid 01/10) 06/07
sie sollte sich mal schlau machen.
Das erste Lebensjahr ist beendet wenn das Kind 1 Jahr alt wird, das 2. mit 2 Jahren und das 3. mit 3 Jahren.
Das haben wir bei uns auf der HP stehen und hatten uns damals extra bei der AOK schlau gemacht.
Nach SGB V § 33 Hilfsmittel (1):
Versicherte habe Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen
Weiter steht im Hilfsmittelverzeichnis der KK:
Es entspricht durchaus der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr mit Windeln versorgt werden. Daher besteht grundsätzlich bis zu diesem Lebensalter keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ich hoffe nun dass diese Aussage einigen Eltern helfen wird.
Noch eins.
Es scheint auch immer wieder ein Zweifell zu bestehen wann z.B. das dritte Lebensjahr vollendet ist.
Ein Lebensjahr ist immer mit dem Geburtstag vollendet (z.B.: Das dritte Lebensjahr ist mit dem dritten Geburtstag vollendet.)
Liebe Grüße
Yvonne _________________ Mamavon Sarah 17 Jahre Entwicklungsverzögert ohne Diagnose, Jana 19 Jahre und Alina 15 Jahre
Hallo Maren,
wenn Deine Kleine im Juni 2007 geboren ist dann müsstest Du "theoretisch" ab August 2010 den Windelzuschuß von der KK bekommen.
LG
Renate KN _________________ Tochter 71, herzkrank, Sohn 75, ADHS, Enkelin 94, gesund, Enkelin 03, auditative Wahrnehmungsstörung, Enkel 08, Frühchen 34. SSW, Fehlstellung am kleinen Finger beider Hände, andere "Fehlerchen" haben sich jetzt zu unserer Freude als nicht besorgniserregend herausgestellt
Hallo!
Ich habe da noch mal eine Frage. Ist das Kind um welches es geht krank? Denn ich habe noch nie gehört das man für gesunde Kinder die mit 3 noch nicht trocken sind Windeln bekommt. Das Kind muß eine medizinische Diagnose Inkontinenz haben. Ich habe schon mal gehört das man bei einem 6 Jährigen für Nachts Windel bekommen kann wenn er bis dahin nicht trocken ist und die Inkontinenz behandelt wird - sprich organische Untersuchung, Klingelhose oder sonstiges.
MFG Mandy _________________ Einander zu schreiben ist der Versuch, ein Sternenfunkeln aus Worten in das Herz eines anderen Menschen zu schicken
Mandy (1982) & Dominik (1981) mit Merle Sophie (2004 )HB & Lukes Michel (2006) starke Entwicklungsretadierung, schwere therapieresistente Epilepsie, V.a.Impfschaden nach 6-Fach Impfung
Unsere KK behauptet, das Kinder erst ab dem 4. Geburtstag, sprich mit vollendetem 3. Lebensjahr ein Anspruch auf Windeln haben
Vielleicht redet Ihr aber auch aneinander vorbei ?
Zitat:
DAS habe ich ihr dann auch gesagt, da Zoé ja auch laut dem aktuellen Gutachten schon im dritten Lebensjahr ist.....
Denn Deine Zoe hat ihr 3.LJ noch nicht vollendet, das ist erst im Juni der Fall, von daher besteht derzeit auch noch keine Leistungspflicht der KK zur Windelersorgung.
Gruß
Anna H.
Entschuldige ich habe mich verlesen der Geburtstag steht ja hinter den Diagnosen. Also habt ihr ab Juni Anspruch.
MFG Mandy _________________ Einander zu schreiben ist der Versuch, ein Sternenfunkeln aus Worten in das Herz eines anderen Menschen zu schicken
Mandy (1982) & Dominik (1981) mit Merle Sophie (2004 )HB & Lukes Michel (2006) starke Entwicklungsretadierung, schwere therapieresistente Epilepsie, V.a.Impfschaden nach 6-Fach Impfung
Ja ich glaube auch, das sie das mit dem vollendetem Lebensjahr nicht so recht versteht.
Nein aneinander vorbei reden wir nicht.
Sie meinte, wenn es so wäre, wie ich es sage, dann würden sie darrüber nachdenken, das an Windeln auszugleichen, was über das "normale" hinausginge, bis zu dem Zeitpunkt, wo es dann komplett ausgelichen werden würde.
Zu dem, was sie hat.....
Sie hat Megaverstopfung...was leider nicht heisst, das sie gar nicht in die Windel macht, sondern sie "schmiert"...sprich, es kommt mit viel Mühe und Not immer ein bissl, leider auch in einer Stunde schon bis zu dreimal,.....Leider hat hier die Erfahrung gezeigt, selbst ein klein bissl "geschmiere" macht sie schnell wund. So kommen wir leider fast tgl in 24h auf statt normal 5-6 Windeln auf 10 bis 12 Windeln, manchmal noch mehr
Wenn wir das nicht tun, wird sie schnell so wund, das es noch viel Schlimmer für uns alle ist.
Danke Yvonne, ich werde es ihr genau so, wie du es geschrieben hast, auch per Mail senden...Mal sehen, was sie dazu schreiben wird. _________________ LG Maren (1976), Philipp 04/00, Felix (HLHS) *29.11.01 + 05.12.01, Hannah 02/03, Zoé (*36+0 SSW, frühkindlicher Autismus ( Kanner), GdB 90, Sondenkind seid 01/10) 06/07
seid Ihr gesetzlich oder privat versichert. In der GKV hast Du ja das Gesetz bekommen. In der PKV ist es wohl oft so, dass es erst nach Vollendung des 4. LJ Windeln gibt.
LG
Nellie _________________ Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus --> unsere Vorstellung und --> Bilder von uns
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