| Vorheriges Thema anzeigen :: Dieses Thema einem Freund schicken :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Steffi2008 Mitglied

Anmeldedatum: 11.12.2008 Beiträge: 28
|
Verfasst am: 05.01.2010, 15:41 Titel: Hilflosenentschädigung Widerspruch erheben? |
|
|
Hallo,
kennt sich jemand aus mit Widerspruch erheben nach Vorbescheid der Hilflosenentschädigung??
Habe ein Vorbescheid bekommen.
Ich finde aber das für den Intensivzuschlag nicht richtig berechnet worden ist.
Wie ist das, wenn man Widerspruch einlegt wird nach Vorbescheid, muss man danach vors Gericht??
Ich habe Zeit bis Ende Januar zu reagieren.
Ich finde, wenn ein Kind Autismus hat und man immer beim Kind sein muss, ein Intensivzuschlag angerechnet werden muss.
Mir wurden 2 Std. für die ständige persönliche Überwachung berechnet, ich finde aber das ich mehr wie 2 Std. überwachen muss.
Mehraufwand in Std. waren 1 Std.11.
Also insgesamt 3 Std. 11
Ich finde diesen Punkt wichtig (ständige Überwachung).
Unten im Vorbescheid steht ganz klein gedruckt, die ständige persönliche ÜBERWACHUNG kann frühstens nach Vollendung des 6.Lebensjahr geprüft werden.
Mein Sohn ist 6 Jahre und 7 Monate alt.
Wie ist das gemeint mit Vollendung des 6 Lebensjahr.
Muss er dann schon fast 7 sein.Hmmm
Kann mir da jemand helfen??
Lg.Steffi |
|
| Nach oben |
|
 |
|
Verfasst am: Titel: Anzeige |
|
|
|
|
|
| Nach oben |
|
 |
willywinzig1 Neumitglied

Anmeldedatum: 22.10.2009 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 05.01.2010, 19:13 Titel: |
|
|
Hallo,
soviel ich weiss fängt am 6. geb. das 7. Lebensjahr an.
ABER ICH HABE EINE ANDERE fRAGE: Was ist eine Hilflosenentschädihung? Mein Sohn hat auch G, B und H im Ausweis stehen. hat das was damit zutun? Wenn ja wo kann man das beantragen? |
|
| Nach oben |
|
 |
ilo75 REHAkids Urgestein

Anmeldedatum: 10.03.2008 Beiträge: 1916
Wohnort: Niedersachsen
|
Verfasst am: 05.01.2010, 19:18 Titel: |
|
|
Hallo,
also vollendetes 6 Lebensjahr heisst das er 7 Jahre alt sein muss.
Und wird die Hilflosenentschädigung nicht auch nach Alter und dem entsprechenden "Pflegeaufwandt/ Hilfebedarf" berechnet? Ein 6 -jähriges Kind eäre ja eh noch nicht wirklich selbstständig.
LG Ilona _________________ 1 Sohn mit ADS, ehemaliges Frühchen aus der 30SSW,Entwicklungsstörungen leider in allen Bereichen, vor allem in der Wahrnehmung
Asthma aufgrund einer BPD |
|
| Nach oben |
|
 |
Gaby V. REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 07.11.2006 Beiträge: 5024
|
Verfasst am: 05.01.2010, 19:22 Titel: |
|
|
http://de.wikipedia.org/wiki/Vollj%C3%A4hrigkeit
Vollendung des 6- Lebensjahres bedutet, dass das Kind an seinem 6. Geburtstag das 6. Lebensjahr vollendet hat. Also das Kind ist nach Vollendung des 6. Lebensjahres 6 Jahre alt. _________________ Lg Gaby
T. Teenie, Cerebralparese
Lernen ist wie Rudern gegen den Strom:
sobald man aufhört, treibt man zurück.
(Benj. Britten ) |
|
| Nach oben |
|
 |
Steffi2008 Mitglied

Anmeldedatum: 11.12.2008 Beiträge: 28
|
Verfasst am: 05.01.2010, 22:00 Titel: |
|
|
| willywinzig1 hat folgendes geschrieben: | Hallo,
soviel ich weiss fängt am 6. geb. das 7. Lebensjahr an.
ABER ICH HABE EINE ANDERE fRAGE: Was ist eine Hilflosenentschädihung? Mein Sohn hat auch G, B und H im Ausweis stehen. hat das was damit zutun? Wenn ja wo kann man das beantragen? |
Hallo,
Hilflosenentschädigung ist das sogenannte Pflegegeld .
In der Schweiz heisst es Hilflosenentschädigung für Kinder die viel auf Hilfe Dritter angewiesen sind.
Gruss Steffi |
|
| Nach oben |
|
 |
Steffi2008 Mitglied

Anmeldedatum: 11.12.2008 Beiträge: 28
|
Verfasst am: 05.01.2010, 22:09 Titel: |
|
|
| ilo75 hat folgendes geschrieben: | Hallo,
also vollendetes 6 Lebensjahr heisst das er 7 Jahre alt sein muss.
Und wird die Hilflosenentschädigung nicht auch nach Alter und dem entsprechenden "Pflegeaufwandt/ Hilfebedarf" berechnet? Ein 6 -jähriges Kind eäre ja eh noch nicht wirklich selbstständig.
LG Ilona |
Hallo,
Im Sinne der IV hilflos sind minderjährige und volljährige Personen, die bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Essen, Toilette dauernd auf Hilfe anderer Personen angewiesen sind, dauernde Pflege oder persönliche Überwachung brauchen. Sie haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung, wenn sie in der Schweiz wohnhaft sind. Die Hilflosigkeit muss bleibend sein oder ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert haben. Zudem darf kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung bestehen.
Mir geht es aber nicht um die Hilflosenentschädigung sondern auf den Intensivzuschlag den es hier in der Schweiz gibt.
In Deutschland ist es einwenig anders.
Lg.Steffi |
|
| Nach oben |
|
 |
Steffi2008 Mitglied

Anmeldedatum: 11.12.2008 Beiträge: 28
|
Verfasst am: 05.01.2010, 22:12 Titel: |
|
|
| Gaby V. hat folgendes geschrieben: | http://de.wikipedia.org/wiki/Vollj%C3%A4hrigkeit
Vollendung des 6- Lebensjahres bedutet, dass das Kind an seinem 6. Geburtstag das 6. Lebensjahr vollendet hat. Also das Kind ist nach Vollendung des 6. Lebensjahres 6 Jahre alt. |
Hallo Gaby,
ja das dachte ich mir auch, verstehe nur nicht warum es kleingedruckt ist und wie gesagt mein Sohn ist ja schon 6 Jahre und 7 Monate.
Lg.Steffi |
|
| Nach oben |
|
 |
Gaby V. REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 07.11.2006 Beiträge: 5024
|
Verfasst am: 05.01.2010, 22:17 Titel: |
|
|
Hallo Steffi,
vermutlich ist das ein Standarddruck und das Kleingedruckte trifft nun nicht persönlich auf Dich zu. _________________ Lg Gaby
T. Teenie, Cerebralparese
Lernen ist wie Rudern gegen den Strom:
sobald man aufhört, treibt man zurück.
(Benj. Britten ) |
|
| Nach oben |
|
 |
Mags Stamm-User


Anmeldedatum: 11.09.2005 Beiträge: 576
Wohnort: Hölstein
|
Verfasst am: 05.01.2010, 22:26 Titel: |
|
|
hallo steffi
wir kriegen auch nicht den intensiv zuschlag, da unser kleiner noch zu klein sei und daher so oder so hoher pflege und betreuungsaufwand besteht.
mir wurde dies so erklährt, dass ein kind in dem alter nur volle hiv bekommt, wenn es gar nichts selbst kann, weder essen, aufs wc gehen, aufstehen usw. unser sohn ist sehr überwachungsbedürftig, aber eben zu wenig (zum glück) wir haben auch um die 3 std... und wenn dann die fixateur pflege wieder kommt und dies länger als 6 mt am stück ist, kann ich die tägliche pflegezeit von ca 1 std auf intensiv zuschlag beantragen...
hab dir ev ein wenig durchblick verschaffen können, ansonsten würde ich direkt bei der person rückfragen,welche die abklährung gemacht hat, hab ich auch so gemacht.
lg aus dem baselbiet
mags _________________ Margrith und Patrik, mit Bastian 12/99 (36.5 SSW) AD(H)S und Severin 1/04 Tibia Pseudarthrose und NF1
Unsere Vorstellung: http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....php?t=5466&highlight=
Unsere Bilder: http://www.REHAkids.de/phpBB2/album.....personal.php?user_id=2984 |
|
| Nach oben |
|
 |
|
Verfasst am: Titel: Anzeige |
|
|
 |
|
| Nach oben |
|
 |
ilo75 REHAkids Urgestein

Anmeldedatum: 10.03.2008 Beiträge: 1916
Wohnort: Niedersachsen
|
Verfasst am: 05.01.2010, 23:03 Titel: |
|
|
Hallo,
ach ja, mal wiedr etwas dazugelernt. Ich wußte nicht das es in der Schweitz anders gehandhabt wird.
Aber man lernt ja nie aus.
LG Ilona _________________ 1 Sohn mit ADS, ehemaliges Frühchen aus der 30SSW,Entwicklungsstörungen leider in allen Bereichen, vor allem in der Wahrnehmung
Asthma aufgrund einer BPD |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
|