REHAkids - Das Forum für besondere Kinder.
468x60 spring2010
Eine Spende fuer REHAkids
Kinderbutt ...was Kinder mögen! JAKO-O ... ausgewählte Kindersachen! Tchibo - Jede Woche eine neue Welt
SuchenSchnellsuche:  

Chat-RaumSmalltalk-Chat  
Chat-RaumThemen-Chat (Sommerpause)

Hilflosenentschädigung Widerspruch erheben?
Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    REHAkids Foren-Übersicht -> Österreich, Schweiz und Nachbarländer
Vorheriges Thema anzeigen :: Dieses Thema einem Freund schicken :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Steffi2008
Mitglied
Mitglied


Anmeldedatum: 11.12.2008
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 05.01.2010, 15:41    Titel: Hilflosenentschädigung Widerspruch erheben? Antworten mit Zitat

Hallo,

kennt sich jemand aus mit Widerspruch erheben nach Vorbescheid der Hilflosenentschädigung??

Habe ein Vorbescheid bekommen.

Ich finde aber das für den Intensivzuschlag nicht richtig berechnet worden ist.
Wie ist das, wenn man Widerspruch einlegt wird nach Vorbescheid, muss man danach vors Gericht??
Ich habe Zeit bis Ende Januar zu reagieren.
Ich finde, wenn ein Kind Autismus hat und man immer beim Kind sein muss, ein Intensivzuschlag angerechnet werden muss.
Mir wurden 2 Std. für die ständige persönliche Überwachung berechnet, ich finde aber das ich mehr wie 2 Std. überwachen muss.
Mehraufwand in Std. waren 1 Std.11.
Also insgesamt 3 Std. 11
Ich finde diesen Punkt wichtig (ständige Überwachung).
Unten im Vorbescheid steht ganz klein gedruckt, die ständige persönliche ÜBERWACHUNG kann frühstens nach Vollendung des 6.Lebensjahr geprüft werden.
Mein Sohn ist 6 Jahre und 7 Monate alt.
Wie ist das gemeint mit Vollendung des 6 Lebensjahr.
Muss er dann schon fast 7 sein.Hmmm

Kann mir da jemand helfen??

Lg.Steffi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden







Verfasst am:     Titel: Anzeige

Nach oben
willywinzig1
Neumitglied
Neumitglied


Anmeldedatum: 22.10.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.01.2010, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

soviel ich weiss fängt am 6. geb. das 7. Lebensjahr an.
ABER ICH HABE EINE ANDERE fRAGE: Was ist eine Hilflosenentschädihung? Mein Sohn hat auch G, B und H im Ausweis stehen. hat das was damit zutun? Wenn ja wo kann man das beantragen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
ilo75
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 10.03.2008
Beiträge: 1916
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.01.2010, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also vollendetes 6 Lebensjahr heisst das er 7 Jahre alt sein muss.
Und wird die Hilflosenentschädigung nicht auch nach Alter und dem entsprechenden "Pflegeaufwandt/ Hilfebedarf" berechnet? Ein 6 -jähriges Kind eäre ja eh noch nicht wirklich selbstständig.

LG Ilona

_________________
1 Sohn mit ADS, ehemaliges Frühchen aus der 30SSW,Entwicklungsstörungen leider in allen Bereichen, vor allem in der Wahrnehmung
Asthma aufgrund einer BPD
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gaby V.
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 07.11.2006
Beiträge: 5024

BeitragVerfasst am: 05.01.2010, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

http://de.wikipedia.org/wiki/Vollj%C3%A4hrigkeit

Vollendung des 6- Lebensjahres bedutet, dass das Kind an seinem 6. Geburtstag das 6. Lebensjahr vollendet hat. Also das Kind ist nach Vollendung des 6. Lebensjahres 6 Jahre alt.

_________________
Lg Gaby

T. Teenie, Cerebralparese


Lernen ist wie Rudern gegen den Strom:
sobald man aufhört, treibt man zurück.
(Benj. Britten )
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Steffi2008
Mitglied
Mitglied


Anmeldedatum: 11.12.2008
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 05.01.2010, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

willywinzig1 hat folgendes geschrieben:
Hallo,

soviel ich weiss fängt am 6. geb. das 7. Lebensjahr an.
ABER ICH HABE EINE ANDERE fRAGE: Was ist eine Hilflosenentschädihung? Mein Sohn hat auch G, B und H im Ausweis stehen. hat das was damit zutun? Wenn ja wo kann man das beantragen?


Hallo,
Hilflosenentschädigung ist das sogenannte Pflegegeld.
In der Schweiz heisst es Hilflosenentschädigung für Kinder die viel auf Hilfe Dritter angewiesen sind.

Gruss Steffi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Steffi2008
Mitglied
Mitglied


Anmeldedatum: 11.12.2008
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 05.01.2010, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

ilo75 hat folgendes geschrieben:
Hallo,

also vollendetes 6 Lebensjahr heisst das er 7 Jahre alt sein muss.
Und wird die Hilflosenentschädigung nicht auch nach Alter und dem entsprechenden "Pflegeaufwandt/ Hilfebedarf" berechnet? Ein 6 -jähriges Kind eäre ja eh noch nicht wirklich selbstständig.

LG Ilona


Hallo,

Im Sinne der IV hilflos sind minderjährige und volljährige Personen, die bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Essen, Toilette dauernd auf Hilfe anderer Personen angewiesen sind, dauernde Pflege oder persönliche Überwachung brauchen. Sie haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung, wenn sie in der Schweiz wohnhaft sind. Die Hilflosigkeit muss bleibend sein oder ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert haben. Zudem darf kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung bestehen.

Mir geht es aber nicht um die Hilflosenentschädigung sondern auf den Intensivzuschlag den es hier in der Schweiz gibt.

In Deutschland ist es einwenig anders.

Lg.Steffi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Steffi2008
Mitglied
Mitglied


Anmeldedatum: 11.12.2008
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 05.01.2010, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Gaby V. hat folgendes geschrieben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vollj%C3%A4hrigkeit

Vollendung des 6- Lebensjahres bedutet, dass das Kind an seinem 6. Geburtstag das 6. Lebensjahr vollendet hat. Also das Kind ist nach Vollendung des 6. Lebensjahres 6 Jahre alt.


Hallo Gaby,

ja das dachte ich mir auch, verstehe nur nicht warum es kleingedruckt ist und wie gesagt mein Sohn ist ja schon 6 Jahre und 7 Monate.

Lg.Steffi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gaby V.
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 07.11.2006
Beiträge: 5024

BeitragVerfasst am: 05.01.2010, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Steffi,
vermutlich ist das ein Standarddruck und das Kleingedruckte trifft nun nicht persönlich auf Dich zu.

_________________
Lg Gaby

T. Teenie, Cerebralparese


Lernen ist wie Rudern gegen den Strom:
sobald man aufhört, treibt man zurück.
(Benj. Britten )
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mags
Stamm-User
Stamm-User


Anmeldedatum: 11.09.2005
Beiträge: 576
Wohnort: Hölstein

BeitragVerfasst am: 05.01.2010, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

hallo steffi

wir kriegen auch nicht den intensiv zuschlag, da unser kleiner noch zu klein sei und daher so oder so hoher pflege und betreuungsaufwand besteht.
mir wurde dies so erklährt, dass ein kind in dem alter nur volle hiv bekommt, wenn es gar nichts selbst kann, weder essen, aufs wc gehen, aufstehen usw. unser sohn ist sehr überwachungsbedürftig, aber eben zu wenig (zum glück) wir haben auch um die 3 std... und wenn dann die fixateur pflege wieder kommt und dies länger als 6 mt am stück ist, kann ich die tägliche pflegezeit von ca 1 std auf intensiv zuschlag beantragen...
hab dir ev ein wenig durchblick verschaffen können, ansonsten würde ich direkt bei der person rückfragen,welche die abklährung gemacht hat, hab ich auch so gemacht.

lg aus dem baselbiet
mags

_________________
Margrith und Patrik, mit Bastian 12/99 (36.5 SSW) AD(H)S und Severin 1/04 Tibia Pseudarthrose und NF1
Unsere Vorstellung: http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....php?t=5466&highlight=
Unsere Bilder: http://www.REHAkids.de/phpBB2/album.....personal.php?user_id=2984
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen







Verfasst am:     Titel: Anzeige

www.tchibo.de
Nach oben
ilo75
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 10.03.2008
Beiträge: 1916
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.01.2010, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ach ja, mal wiedr etwas dazugelernt. Ich wußte nicht das es in der Schweitz anders gehandhabt wird.
Aber man lernt ja nie aus.

LG Ilona

_________________
1 Sohn mit ADS, ehemaliges Frühchen aus der 30SSW,Entwicklungsstörungen leider in allen Bereichen, vor allem in der Wahrnehmung
Asthma aufgrund einer BPD
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    REHAkids Foren-Übersicht -> Österreich, Schweiz und Nachbarländer Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Dieses Thema einem Freund schicken

Gehe zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben.
Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Seite erstellt in 0.13 Sekunden
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
subGreen style by ktauber