Wir wandern nach Österreich aus.
Kann mir irgendwer ein PDF oder so schicken oder einen guten Link wo ich Infos zu den GDB Prozenten etc. finden kann?
Weiss jemand wie Duchenne eingestuft wird in Österreich?
In BRD gibts dafür ab Geburt 50%, auch wenns dem Kind in den ersten Jahren ja noch relativ gut geht...
Hallo Ruth,
anders als in Deutschland wird in Österreich wirklich individuell der Grad der Behinderung ermittelt - in der richtigen Erkenntnis, dass die Diagnose darüber wenig aussagt. Für Duchenne gibt es also nicht pauschal irgendwelche Prozente.
Das mit dem Nach-Österreich-Auswandern ist keine schlehte Idee. Wir haben es gemacht (allerdings vor der Geburt von Lorenz) und haben es nicht bereut. Wir wollten vor fünf Jahren aus beruflichen Gründen nach D zurückwandern und haben es dann wegen der schlechten Bedingungen für unseren Sohn bleiben lassen.
Gruß,
Norbert _________________ Vater von Lorenz, Jg. 1994, frühkindlicher Autismus mit schwerer bis schwerster geistiger Behinderung. Tochter Jg. 88, Studentin
Anmeldedatum: 18.11.2006 Beiträge: 4353
Wohnort: Österreich
Verfasst am: 12.04.2011, 12:48 Titel:
Hallo Ruth,
wie Norbert sagt, gilt in Ö nicht die Diagnose als Kriterium, sondern wieviel Pflegebedarf das Kind hat, auch wenn das oft im Ermessen des Gutachters liegt und da gibt es halt solche und solche. Eine progrediente Diagnose macht es aber sicher leichter, zumindest was Behörden anbelangt.
Manches ist aber bundesländermäßig sehr individuell geregelt, in welches Bundesland wirst du denn ziehen?
Was dir aber auf alle Fälle auch zusteht ist zusätzlich zur normalen Familienbeihilfe, die erhöhte Familienbeihilfe, das gibt es nämlich so in der Form in D nicht. Hier das Formular: http://formulare.bmf.gv.at/service/.....euern/pdfs/9999/Beih3.pdf
Das sind ca. € 140,-- im Monat und hat mit dem Pflegegeld nichts zu tun! _________________ Liebe Grüße
Elke
Sohnemann (5.03), Hypospadie, chron. Obstipation, Autismus-Spektrum-Störung
mit großem Bruder und großer Schwester
hier findest du die Einstufungsverordnung zum Bundespflegeldgesetz. Danach kannst du dir ausrechnen, wie viele Stunden Pflegeaufwand wahrscheinlich berechnet werden.
Mit dem Grad der Behinderung, der im Behindertenpass erscheint, hat das aber nichts zu tun. Hier gilt ebenfalls der INDiIVIDUELLE Grad der Behinderung, unabhängig von der Diagnose.
Gruß,
Norbert _________________ Vater von Lorenz, Jg. 1994, frühkindlicher Autismus mit schwerer bis schwerster geistiger Behinderung. Tochter Jg. 88, Studentin
Anmeldedatum: 18.11.2006 Beiträge: 4353
Wohnort: Österreich
Verfasst am: 12.04.2011, 15:04 Titel:
Hallo Norbert,
soviel ich weiß ist aber der Grad der Behinderung bei der erh. Familienbeihilfe ident mit dem Grad der im Behindertenpass steht. _________________ Liebe Grüße
Elke
Sohnemann (5.03), Hypospadie, chron. Obstipation, Autismus-Spektrum-Störung
mit großem Bruder und großer Schwester
das stimmt. Relevant ist es aber nur bei der Frage, ob der Grad über 50 Prozent liegt. Drüber gibt es erhöhte Familienbeihilfe, drunter nicht. Nur mit der Pflegestufe hat es nichts zu tun.
Gruß,
Norbert _________________ Vater von Lorenz, Jg. 1994, frühkindlicher Autismus mit schwerer bis schwerster geistiger Behinderung. Tochter Jg. 88, Studentin
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben. Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen. Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen