Anmeldedatum: 18.11.2006 Beiträge: 4343
Wohnort: Österreich
Verfasst am: 27.02.2010, 08:59 Titel:
Hallo Dany,
die 50 % hatten bzw. haben wir eh schon. Mich interessiert nur, ob man bei Autismus mehr bekommt, weil ich hier immer von mehr lese, aber ist wahrscheinlich in Deutschland anders geregelt. Wobei es im Endeffekt eh keine Rolle spielt, Hauptsache die 50 %! _________________ Liebe Grüße
Elke
Sohnemann (5.03), Hypospadie, chron. Obstipation, Autismus-Spektrum-Störung
mit großem Bruder und großer Schwester
Bei uns in Graz werden erhöhte Familienbeihilfe und Behindertenpass auch aneinander gekoppelt, damit für beides nur einmal untersucht wird.
Auch bei uns muss man sich 2 Monate vor Auslaufen melden, damit es einen glatten Übergang gibt.
Unser Lorenz hat 70% im Pass stehen. Jetzt, nach einem Jahr, wollen sie die Befristung aufheben. Außerdem kriegen wir ein "B" und eine Berechtigung zur Fahrpreisermäßigung bei den ÖBB in den Pass geschrieben - das haben wir wenigstens beantragt. "B" heißt Begleitung und sagt aus, dass Lorenz sich nicht allein im öffentlichen Raum bewegen kann. Konkret bedeutet es, dass in Bussen und Bahnen eine Begleitperson gratis mitfahren kann. _________________ Vater von Lorenz, Jg. 1994, frühkindlicher Autismus mit schwerer bis schwerster geistiger Behinderung. Tochter Jg. 88, Studentin
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Wohnort: Österreich
Verfasst am: 27.02.2010, 13:18 Titel:
Hallo Norbert,
mein Sohn ist nicht wriklich schwer betroffen, insofern sind die 50 % sicher okay. Das B ist bei uns sicher noch zu bald, weil er kann sowieso noch nicht alleine fahren, ausserdem fahren bei uns mit der Familien-Vorteilskarte vom Land OÖ. Kinder sowieso gratis bei der ÖBB und Eltern zahlen halben Preis.
Bei uns muss man sich nicht melden wg. der erh. FB, man wird automatisch 2 Monate vor Ablauf kontaktiert. _________________ Liebe Grüße
Elke
Sohnemann (5.03), Hypospadie, chron. Obstipation, Autismus-Spektrum-Störung
mit großem Bruder und großer Schwester
Ich glaube nicht das die Erhöhung von der Krankheit abhängt sonder nur von der Anzahl der Prozente also ab 50% Deniz hat 100% wird aber erst 2 und wir bekommen auch nicht mehr als andere !
Ja die Gesetze in Deutschland sind wirklich anders ! Ab und zu Positiv ab und zu auch Negativ !
Mir wurde gesagt das ich mich 2 Monate vorher melden Muß wegen der Verlängerung !
LG Dany _________________ Sebastain 2002
Deniz 2008 VD PCH 1-Syndrom Epi und PEG- Sonde Schwer Merfach Behindert. Ein Süsser Engel der viel lacht.
Mama 1982
Erhöhte Familienbeihilfe wird ab 50% Behinderung gewährt. Sind es 100% macht es auch nicht mehr aus, als bei 50%...
Relevant sind dann die altersgemäßen Sprünge, fragts mich aber net wann das ist. Mein Kind wird heuer 8, soviel ich weiß wär der nächste Sprung mit 10 Jahren, sicher bin ich auch net (wobei da nur die "normale" Kinderbeihilfe einen Sprung macht,glaube ich )
Ich glaube da wurde was mit dem Pflegegeld verwechselt, wegen der höheren Auszahlung, weil da glaub ich ist Autismus schon relevant mit der Einstufung (genau weiß ich es nicht, Kind ist nicht betroffen davon, aber ich glaub schon davon gelesen zu haben)
Ps: Hätt ich beinah vergessen zu schreiben...die Länge der Gewährung ist scheinbar unterschiedlich bei den Fa. Wir bekamen automatisch ein Formular zum Ausfüllen der Weitergewährung, nachdem die Befristung abgelaufen war.
Hallo ihr lieben!
Ich bin auch Mama von einer tochter mit einem Gendefekt, der sich nicht in Luft auflösen wird. Hatte im Dezember die Verlängerung beantragt und bekomme sie doch tatsächlich gleich für ganze "2" Jahre!? Ich dachte, ich sehe nicht richtig. Aber leider hat auch ein Telefonat mit dem FA nichts genützt. Die Dame meinte nur, es wäre halt eine Ermessensfrage.
Tja, man hat ja sonst nichts zu tun, als Anträge zu stellen!
L. G. Andrea
bei uns waren die ersten 6 Jahre bewilligt, danach "nur" 2 1/2 Jahre...was soll ich dazu sagen, entweder bin ich mittlerweile ausgeglichener was die Anträge/Bewilligungen anbelangt.
Mein Sohn hat die Pflegestufe sieben, und da wird sich nix mehr ändern daran....
Wie unterschiedlich das immer ist, da kann ich echt nur staunen. Mein Sohn hat einige Veränderungen im Gehirn, er hat Epilepsie, Grad der Behinderung von 100%, Pflegegeld der Stufe 5 (mußten wir aber klagen um die zu bekommen), wir hatten letztes Jahr im September die Untersuchung für die Erhöhung und haben sie nun bekommen bis zum 18. Geburtstag ohne jegliche Nachkontrollen. _________________ Markus (8/99) - Kidd-Syndrom, ADHS; Christian (7/01), Kidd + Sprachentwicklungsverzögerung, AVWS; David (3/06) - Hydrocephalus internus ohne Shunt, z. n. Asphyxie, schwere Entwicklungsverzögerung, ICP, Kiss-Sydnrom, ausgeprägte muskuläre Hypotonie, Balkenhypoplasie - septooptische Dysplasie, Epilepsie, PEG-versorgt seit 3/09,
Wir wandern nach Österreich aus.
Kann mir irgendwer ein PDF oder so schicken oder einen guten Link wo ich Infos zu den GDB Prozenten etc. finden kann?
Weiss jemand wie Duchenne eingestuft wird in Österreich?
In BRD gibts dafür ab Geburt 50%, auch wenns dem Kind in den ersten Jahren ja noch relativ gut geht... _________________ Ruth *1986 mit Linus 10/08 Muskeldystrophie (zu 98% Duchenne)
Der Grad der Behinderung wird uebrigens vom Amtsarzt festgesetzt.
Liebe Gruesse,
Birgit _________________ Mama von Gabriel (*2002, Sauerstoffmangel waehrend der Geburt; allgemeine Entwicklungsverzoegerung; komplexe Wahrnehmungsstoerung: Magensonde zw. 15 Monaten und 2,5 Jahren; derzeit non-verbal, aber verwendet Gebaerden) und Julian (*2004, gesund) und Florian (*gerade noch 2008 ;o) und ein gesundes, ganz liebes und braves Baby)
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