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Freiwillige Pensionsversicherung für pflegende Angehörige

 
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BirgitW
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BeitragVerfasst am: 14.12.2009, 11:55    Titel: Freiwillige Pensionsversicherung für pflegende Angehörige Antworten mit Zitat

Halli hallo,

seit 1. August 2009 kann man sich als pflegender Angehoerige ja freiwillig pensionsversichern, noch dazu "gratis" (der Bund uebernimmt die Beitraege). Voraussetzungen dazu sind Pflegestufe 3, dass das Kind im gleichen Haushalt lebt etc.
http://www.pflegedaheim.at/

Hab ich schoen alles gefunden, aber nirgends ein Formular dafuer. Hat das zufaelligerweise jemand von euch schon gemacht, und damit ein Formular? Ansonsten muss ich eben mit der SVA telefonieren.

Danke!! Very Happy
Liebe Gruesse,
Birgit

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Mama von Gabriel (*2002, Sauerstoffmangel waehrend der Geburt; allgemeine Entwicklungsverzoegerung; komplexe Wahrnehmungsstoerung: Magensonde zw. 15 Monaten und 2,5 Jahren; derzeit non-verbal, aber verwendet Gebaerden) und Julian (*2004, gesund) und Florian (*gerade noch 2008 ;o) und ein gesundes, ganz liebes und braves Baby)
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anamor78
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BeitragVerfasst am: 15.12.2009, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

formular hab ich auch keines, aber ich weiß, daß das Kind bzw. das jüngste Kind der Familie mind. Jahre alt sein muß ...
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Romana mit Rett-Mädchen Isabella (*2003)
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anamor78
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BeitragVerfasst am: 15.12.2009, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

ich lieeebe googel ...

http://www.help.gv.at/linkhelp/besu.....rauswahl.formular?id=2541

bitte sehr *wink* (habs mir auch gleich ausgedruckt hihi)

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BirgitW
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BeitragVerfasst am: 15.12.2009, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

daaaaanke!!!!

ooops, das mit dem juengsten Kind hab ich total uebersehen, danke fuer auch diesen Hinweis! Florian wird ja naechsten Sonntag ein Jahr alt, also kann ich das derzeit nicht beantragen.... hmm...

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anamor78
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BeitragVerfasst am: 15.12.2009, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

ich habs jetzt aber dezitiert nirgends gefunden, aber ich bin mir schon sicher mit dem 4. geb!
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BirgitW
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BeitragVerfasst am: 15.12.2009, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

doch, hier ist es...

http://www.pflegedaheim.at/cms/pfle.....document=CMS1152875363165

Die Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes ist für die Zeit ausgeschlossen, in der jemand...

• versicherungsrechtlich so geschützt ist, dass eine Ersatzzeit in der Pensionsversicherung erworben wird (das ist zB bei Bezug von Wochen-, Kranken- oder Arbeitslosengeld und während der Kindererziehungszeit für die ersten 48 Monate nach der Geburt eines Kindes).

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anamor78
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BeitragVerfasst am: 15.12.2009, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

ah - ok - super ... zusammen sind wir unschlagbar!! Very Happy
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BirgitW
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BeitragVerfasst am: 16.12.2009, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

richtig! Laughing
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Silvia & Iris
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BeitragVerfasst am: 16.12.2009, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, und damit gehe ich dann auf die PVA? - Oder??

und 4. Geburtstag des jüngsten Kindes! - nicht des besonderen!
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BirgitW
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BeitragVerfasst am: 16.12.2009, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

stimmt, einfach des juengsten Kindes, weil du ja sowieso Pensionszeit angerechnet bekommst (ich glaub ist seit 2005 so, leider nicht schon vorher) fuer die Erziehung. Maximal 4 Jahre, deswegen kann man erst am 4. Geburtstag des juengsten Kindes diese Pensionsversicherung beantragen.

Sollte man zu dem Zeitpunkt allerdings einer Arbeit nachgehen, ist das wieder hinfaellig... nehm ich mal schwer an, denn doppelt pensionsversichert wird bei uns wohl keiner durch den Staat. Da fragt man sich eher, was wirklich mal bei der staatlichen Pension herausschaut, wenn wir mal soweit sind... Rolling Eyes

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