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Wohnort: Schweiz, über dem Bodensee
Verfasst am: 08.09.2009, 11:19 Titel: Schweizer Krankenkasse muss Windeln zahlen
hallo an alle Schweizer Innen
ab dem vollendeten 3. Lebensjahr ist die Krankenkasse verpflichtet, mit Arztzeugnis, die Windelkosten zu übernehmen für inkontinente Kinder.
Viele Kassen stellen sich zwar blöd an, wollen kneifen oder weigern sich, manchmal ist der Gang bis zum Chef nötig.
Es ist eine Pflichtleistung aus der Grundversicherung aus der sogenannten MIGEL Liste.
Die MiGel Liste findet ihr in der Homepage vom BAG (Bundesamt für Gesundheit). Unter der Rubrik Rechts- und Vollzugsmaterial ist die MiGel Liste aufgelistet. Die aktuelle Liste anklicken und schon seit ihr drin . Die Kosten für die Windeln werden unter Inkontinenzhilfen abgerechnet. Ab Pos. 15. Es wird zwischen 3 verschiedenen Positionen unterschieden: mittlere, schwere und totale.
Wir haben lediglich ein Arztrezept eingereicht, da stand in wenigen Worten drauf: Windeln bei totaler Inkontinenz, DAuerrezept für 1 Jahr.
Hier mein Text an die Krankenkasse:
Sehr geehrte Damen und Herren
Anbei sende ich Ihnen ein Dauerrezept unseres Kinderarztes für
unseren Sohn.....Er ist geistig behindert und total inkontinent .
Ich bitte Sie , aufgrund der MiGel Liste 15.01.03001 L uns eine Kostengutsprache für Inkontinenzwindeln zu machen.
Mit bestem Dank für die Kostengutsprache und freundlichen Grüssen
Bei totaler Inkontinenz muss die Kasse 2700 Fr. Jahr zahlen, bei schwerer Inkontinenz 1350 Fr und bei mittlerer Inkontinenz 900 Fr. Jahr.
Bei leichter Inkontinenz zahlt sie nichts.
Es ist also wichtig, was imArztzeugnis steht, welcher Inkontinenzgrad!
Das hört sich nach viel Geld an, ist aber wenig, sobald man mit den herkömmlichen Babywindeln nicht mehr zurechtkommt.
Nun sende ich einfach die Kassenzelttel der Windeln ein und bekomme das Geld zurück.
Hat ein Kind gewisse IV Nummer , z.B. die 390, so übernimmt die IV die Windelkosten.
viele Grüsse und viel Glück _________________ viele Grüsse aus der Schweiz
Andrea mit Sonnenschein Roman 5/2000, Trisomie 21 (Down-Syndrom) Innenohrschwerhörigkeit (Hörgeräte erst seit 2008),Visusminderung, schwerer geistiger Behinderung,Hypotonie und schwerer Sprechdyspraxie. Er verständigt sich mit Gebärden, Worten und elektr. Kommunikationshilfe
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