Mone hat dir diese Frage in einem anderen Thema von dir beantwortet, siehe hier:
Mone80 hat folgendes geschrieben:
Hallo Hansgerd,
1. Schweigepflicht in Verbindung mit Ergotherapieverordnung und ausstellenden Arztes ist aufgehoben sobald der Therapeut die Verordnung in der Hand hat.
2. Schuleignungstest-ist mir nicht bekannt das wir Ergos das machen. Auch IQ Test ist nicht unser Aufgabengebiet.
Wie heißt der Test den?
3.
Jeder Test muß zuvor mit den Eltern besprochen werden das er durch geführt wird.
Wir Therapeuten können keine Auswertungen und Beurteilungen abgeben in welche Schule ein Kind sollte. Empfehlungen gemeinsam mit SPZ, Sonderpädagogische Überprüfung,... können gegeben werden. Wobei immer die Eltern entscheiden wohin ihr Kind gehen darf.
Ich denke bei Euch hat eine Sonderpädagogische Überprüfung statt gefunden sonst hätte der Wechsel gar nicht statt finden können und der zählt. Wenn die Schule der Meinung ist alles OK.
4. Ganz genau ein Test ist nur eine Momentaufnahmen und sehr davon abhängig wie war der Tag, Krankheit, Umgebung, Personen,.... .
Desweiteren ist die Frage ob der Test auch seine Gültigkeit hat!
Wäre gut wenn Du herausfinden würdest wie der heißt.
Habt ihr persönlich mit der Ergo gesprochen oder alles nur vom Dr. erfahren ?
LG Mone80 _________________ Ergo.-Castillo Morales, Sensorische Integration, Psychomotorik,...,Schwerpunkt:Säuglinge/Kleinkinder - ca. 16 Lebensjahr, Die "Besonderen Kinder" liegen mir besonders am Herzen! Praxisarbeit/Praktisch Bildbaren Schule/Lernhilfeschule
"Jeder kann etwas ganz besonderes, man muß sich nur die Zeit nehmen und die Arbeit machen danach zu suchen."
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