Verfasst am: 26.09.2005, 13:13 Titel: Logopädie im Kindergarten
Hallo,
ich habe seit letzter Woche die Möglichkeit für Jonna im KiGa Logopädie zu bekommen. Es spricht alles dafü: nette Therapeutin, Fahrerei weniger
und mehr Zeit für Privat.
Nun muß die TK aber ihre Genehmigung dazu erteilen, obwohl es sie nicht einen Cent mehr kostet (die Fahrkosten zahlt der KiGa). Sie verweigert das mit der Begründung, die Therapien müssen in der Praxis stattfinden.
Die Logopädie sagt aber, es gibt für I-Kinder Ausnahmen, kann mir aber die entsprechenden Texte nicht nennen.
Was stimmt denn nun? Wer weiß weiter.
Gruß an alle, Angelika.
Hallo Angelika,
mein Max bekommt auch Logo in der I-Kita. Auf unserer Verordnung muss immer drauf stehen: Behandlung in der Kita erforderlich wegen sonstiger Überforderung des Kindes.
Bei uns musste die Kasse nicht zustimmen, der Doc. schreibt die Verordnung und das lief von Anfang an. Genau so ist es bei der Bobath Therapie bei uns auch.
Hallo nochmal,
ich muß noch erwähnen, dass die Kinder, die in einer RVO-Kasse (AOK und IKK) versichert sind, keine Probleme mit der Genehmigung haben.
Angelika.
ich habe dieselbige Krankenkasse,man hat mir davon nichts berichtet.Vincent bekam 3 Jahre lang bei einer privaten Sprachheiltherapeutin Logopädie,das wurde genehmigt da sie privat arbeitet und keine offizielle Praxis hat und weit über 70 Jahre alt ist-aber eine Wahnsinnsfrau mit viel Erfahrung.
Vincent bekommt nun im KiTa Logopädie und es mußte nur auf dem Rezept stehen wie bei der KG,in der Einrichtung erforderlich.Weiter wurde mir nichts von der Logopädin sowie Krankengymnastik mitgeteilt.
Gruss,
Beate _________________ ..es gibt nichts,was uns die Abwesenheit eines geliebten Menschen ersetzen kann;und man soll das auch gar nicht versuchen,man muss es einfach aushalten und durchhalten;das klingt zunächst sehr hart,aber es ist doch zugleich ein großer Trost,denn indem eine Lücke wirklich unausgefüllt bleibt,bleibt man durch sie miteinander verbunden.D. Bonhoefffer
Hallo
Auch mein Sohn hat im Intergrativen Kindergarten über eine Logodädin Sprachtherapie erhalten.
Der Vorteil jedoch war, das diese Logopädin fest Angestellt ist.
Diese war dann für 10 Kinder zuständig.
So kam es vor das er bis zu 5 mal die Woche Sprachtherapie erhalten konnte.
In den 3 Jahren die er dort im Kindergarten war hat seine Sprache sich so gut Entwickelt das er heute keine Sprachtherapie mehr braucht.
Wie ich aber aus Erfahrung her weiß, von meiner Tochter, diese bekommt in der
Schule eine Sprachtherapie, steht auf dem Rezept nur Sprachtherapie in der Schule erforderlich.
Aber durch die neue Gesundheitsreform wird es immer schwieriger ein Rezept vom Kinderarzt zu bekommen .
Meißt mache ich dann eine Pause von 2 Monaten und dann erhalte ich wieder ein
Rezept von 30 Sitzungen.
unser Regelkindergarten hat das Glück das sich eine Logopädin gefunden bzw. angeboten hat im Kindergarten Logopädie anzubieten.
Eltern können sich unverbindlich an sie wenden wenn Bedarf besteht oder vermutet wird. In einem Gespräch mt ihr wird dan geklärt ob eine logopädische Behandlung notwendig und förderlich wäre.
Es reicht aus wenn ein ganz normales Rezept vom Kinderarzt vorliegt, da sie ja quasi ihre Praxis für gewisse Zeiten in den Kindergarten verlegt. Die Fahrzeiten und Fahrkosten trägt selbst, hat aber jetzt mehr Kinder zum therapieren.
Bis jetzt hat noch niemand Probleme mit der KV gehabt.
Aber Erfahrungsgemäß sind Therapien im Osten meist billiger...
Liebe Grüße _________________ dieMeike mit
der Große, an der Grenze zur leichten Schwerhörigkeit ADS und LRS
Der Kleine, Muskelhypoton,
unklare Genese, einseitiger HG Träger
"Nicht behindert zu sein, ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das uns jederzeit genommen werden kann."
Hallo
Julian kriegt auch Logopädie im KiGa, und gab keine Probleme mit der Kasse. Julian ist auch nicht das einzige Kind dass Logopädie kriegt, sind noch 4 andere Kinder.
Bezahlt wird die Logopädin über einen Zuschuss vom Landratsamt.
es ist unglaublich, wie unterschiedlich Kinder- Fachärzte und Krankenkassen diese Verordnungsverfahren handhaben. Leider ist es immer wieder so, dass der Kinder- oder Facharzt (Phoniater, HNO-Arzt) eine Verordnung ausstellt. Wenn die Therapie in der Einrichtung stattfinden soll steht dies oft auf der Verordnung (muss jedoch nicht). Wenn dann drei Rezepte fertig sind, muss, wenn die Verordung als Regelfall ausgestellt ist, eine Therapiepause von mind. 2 Monaten erfolgen bevor der Kinder- oder Facharzt wieder eine Erstverordnung ausstellt. Dann beginnt das ganze Procedure von vorne. Werden Verordnungen außerhalb des Regelfalls beantragt, dann muss dies von der Krankenkasse genehmigt werden. Und- ganz ehrlich, wenn bei einer schweren Sprachentwicklungsstörung oder Schluckstörung die Verordnungen über 30 TE´s erfolgt ist, reicht das bei weitem nicht aus. Es muss also außerhalb des Regelfalls beantragt werden. Was bedeutet: ärgern und rumschlagen mit Krankenkassen bezüglich Genehmigung des Rezeptes. Auskünfte darüber kann aber auch jede Logopädin geben, die mit Rezeptwesen zu tun hat. Bei Logopäden die in einer Einrichtung fest angestellt sind ist das anders. Sie rechenen meistens nicht über Rezept ab, da sie durch die Einrichtung und Ämter bezahlt werden. Hier kann die Logopädin natürlich ihren Therapieplan frei gestalten und nach Bedarf behandeln.
Liebe Grüße
Sandra Dödtmann _________________ Fr. Dödtmann, Logopädin in stationärer Intensivreha für besondere Kids, UK- Fachberaterin
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben. Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen. Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum posten Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen