Verfasst am: 19.09.2005, 14:22 Titel: Wechsel von PKV in gesetzliche KV
Hallo an alle,
habe erfahren das es evtl. doch eine Möglichkeit gibt von der privaten in die gesetzliche KV zu gelangen.
Habe es gerade in einer Infobroschüre der Hansestadt Hamburg gelesen (Kapitel D, Seite 75). http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell.....2-pdf,property=source.pdf
Vorraussetzung ist das innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderung (Versorgungsamt oder Arzt???) der Antrag gestellt wird. Vorherige Anerkennung durch das Versorgungsamt ist obligatorisch. Die einzelnen Details versuche ich gerade abzuklären ...
Ein Elternteil muß vor dem Beitritt in die PKV in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre gesetzlich versichert gewesen sein.
von der Möglichkeit wissen wir, wurde auch schon mal an anderer Stelle erwähnt, jedoch für diejenigen, die eine Rückkehr in die gesetzliche KV angedacht haben, kam dieses Wissen zu spät. Die Anerkennung der Schwerbehinderung lag länger als drei Monate zurück.
liebe Grüße
Christoph _________________ Jonas, 28.04.2002 - 29.11.2006, David, 12.05.2004 und Mia, 12.09.2007
eigene Erfahrungen mit dem Wechsel von PKV zu GKV habe ich leider nicht. Es ist aber wohl genau so, wie es auch da steht, dass ein Wechsel innerhalb von 3 Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderung möglich ist. Leider haben die meisten Eltern in den ersten drei Monaten andere Sorgen als sich über die langfristigen Konsequenzen einer PKV bei schwerbehinderten Kindern Gedanken zu machen. Auch in der von dir verlinken Broschüre wird die deutliche schlechtere Versorgung mit Hilfsmitteln durch die PKV nicht erwähnt. Überhaupt finde ich das die PKV nicht ausreichend beachtung findet. Gerade einmal zwei Seite zur PKV aber elf Seiten zur GKV. Und der Satz am Anfang ist ja wohl der pure Hohn: "Auf die private Krankenversicherung wird in einem gesonderten Abschnitt nur kurz eingegangen, da sie in der Regel vergleichbare Leistungen zur GKV bietet."
Das ist genau der Irrglaube den wohl die meisten PKV Versicherten haben und daher erst merken, dass sie mit einem behinderten Kind besser in der GKV wären, wenn die drei Monate längst verstrichen sind...
Schönen Gruß
Thomas _________________ Unsere Vorstellung? -> hier klicken
Jan-Paul (10/01), schwer mehrfachbehindert ohne Diagnose, Tim-Henrik (03/05), Lea-Kristin (01/11)
REHAkids - Das Forum für besondere Kinder
in der Regel ist es auch so, dass viele Eltern in der Anfangszeit gar nicht wissen, wohin die Reise mit ihrem behinderten Kind gehen wird. Wir wissen zum Beispiel erst seit ca. einem Jahr, dass wir ein SCHWER behindertes Kind haben. In den Jahren zuvor glaubten wir noch an eine leichtere Form der Behinderung sowie daran, dass unser Sohn zumindest laufen lernen wird. Mit einem laufenden, leicht behinderten Kind ist die PKV weniger problematisch. Da sich nun aber langsam abzeichnet, dass Jan-Paul wohl nicht laufen lernen wird, wären wir in der GKV mit ihm - zumindest was die Hilfsmittelversorgung betrifft - sicher besser aufgehoben. Das konnten wir allerdings im Vorfeld nicht wissen, denn nach Feststellung der Schwerbehinderung gingen sogar Ärzte und Therapeuten davon aus, dass er laufen lernen wird.
Fazit: Drei Monate nach Feststellung einer Behinderung wissen Eltern meistens nicht, was ihr Kind noch lernen wird und was nicht. Das gilt besonders für behinderte Kinder ohne Diagnose. Woher sollen die Eltern daher nach so kurzer Zeit wissen, ob ein Wechsel nötig ist oder nicht?
Lieben Gruß,
Sabine _________________ Unsere Vorstellung? -> hier klicken
Jan-Paul (10/01), schwer mehrfachbehindert ohne Diagnose, Tim-Henrik (03/05), Lea-Kristin (01/11)
REHAkids - Das Forum für besondere Kinder
Hallo,
genau diese Frage habe ich heute meiner KK gestellt und die sagten, dass sie davon noch nie gehört haben, dass man nach Feststellung einer Schwerbehinderung wechseln könnte...nun funktioniert der Link oben leider nicht mehr...weiß jemand, wo dazu etwas steht, ein Paragraph oder so?
Liebe Grüße
Erica _________________ Mama von Lena (11 Jahre), Frühchen, benigne occipitale Partialepilepsie/ Panayiotopoulos-Syndrom, nächtl. Bradykardien, Z.n. Schädelbasisfraktur/ SHT/subduralem Hämatom/ Hämatotympanon im April 2006, Herzrhytmusstörungen, räuml.-konstruktive Wahrnehmungsstörung, etc.
So, ich habe ein wenig im SGB gewühlt und es tatsächlich gefunden:
SGB V, §9, Absatz 1 Satz 4:
Der Versicherung beitreten (freiwillig) können:
.
.
schwerbehinderte Menschen im Sinne des 9. Buches, wenn sie, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder ihr Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren, es sei denn sie konnten wegen ihrer Behinderung dieses Voraussetzungen nicht erfüllen; die Satzung kann das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen.
SGB V, § 9, Absatz 2, Satz 4
Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten anzuzeigen, im Falle des Absatzes 1 Nr. 4 nach Feststellung der Behinderung nach § 68 des Neuntes Buches.
War das die Grundlage, die im o.g. Link stand? Oder stand da noch mehr?
Bin ja gespannt, was die Sachbearbeiterin meiner KK sagt, wenn ich ihr das am Montag zeige...also das SGB sollten die wenigstens kennen, oder?
Die nächste Frage ist ja, ob die denn Lena auch nehmen würden oder könnten sie Lena ablehnen? Wie geht das?
Liebe Grüße
Erica _________________ Mama von Lena (11 Jahre), Frühchen, benigne occipitale Partialepilepsie/ Panayiotopoulos-Syndrom, nächtl. Bradykardien, Z.n. Schädelbasisfraktur/ SHT/subduralem Hämatom/ Hämatotympanon im April 2006, Herzrhytmusstörungen, räuml.-konstruktive Wahrnehmungsstörung, etc.
wir sind von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt.
Die Voraussetzungen hast Du in Deinem letzten Beitrag schon angegeben. Weitere Voraussetzungen gibt es meiner Kenntnis nach nicht. Es muss auch nicht dieselbe gestzliche Krankenversicherungs sein, in der einer von Euch war. Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du mir gerne eine PN senden.
Liebe Grüße
Ute _________________ 01/05, Gehirnblutung IV. Grades, rechtsbetonte Tetraparese, unlösbare Hirndruckproblematik, † 06/09 Unser fröhlicher Kämpfer hat uns verlassen
Roland hat die wesentliche Voraussetzung bereits genannt: innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderung. Deine Lena ist inzwischen 5 Jahre alt - habt ihr bisher auf einen Schwerbehindertenausweis verzichtet?
liebe Grüße
Christoph _________________ Jonas, 28.04.2002 - 29.11.2006, David, 12.05.2004 und Mia, 12.09.2007
jetzt werden viele empört aufschreien, aber wer sich meiner Meinung nach für die PKV entschied - und es ist bekannt, dass man nur sehr schwer zurückkehren kann -, soll bleiben "wo der Pfeffer wächst".
Jeder PKV-Entscheid lag zugrunde, dass in der GKV Beitrag auch für andere Leute zu zahlen ist, ohne Leistungen in Anspruch zu nehmen. Da denke ich doch lieber an mich und zahle bei jungem Eintrittsalter in die PKV weniger Beitrag ... Solidarisch - ohne mich!
Ich bin gesetzlich versichert und bin trotz aller Diskussionen von der GKV überzeugt!
na das ist doch mal eine ganz tolle und differenzierte Aussage... mit viel guten Willen könnte man ihr glatt stammtischniveau attestieren, aber eigentlich ist sie schon knapp darunter.
Falls du dich mal etwas differenzierter mit der Thematik befassen willst, rate ich dir zu diesem Thread: http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic2517.html
Schönen Gruß
Thomas _________________ Unsere Vorstellung? -> hier klicken
Jan-Paul (10/01), schwer mehrfachbehindert ohne Diagnose, Tim-Henrik (03/05), Lea-Kristin (01/11)
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