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Mehr Stunden Behandlungspflege, wie am besten begründen?
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Lovis3
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BeitragVerfasst am: 21.06.2009, 12:46    Titel: Mehr Stunden Behandlungspflege, wie am besten begründen? Antworten mit Zitat

Hallo!

Wir haben im Moment 30 Stunden Behandlungspflege pro Woche. Damit ist vor allem die Kindergartenzeit von Anton abgedeckt. Bis Februar hatten wir nur 20 St. /Woche, da Anton bis dahin nur sehr wenig in den Kiga ging.
Die Beihilfe hat damals die Erhöhung sofort akzeptiert (alles ist ok, was der KiA verordnet), die PKV hat ziemlich Theater gemacht. Sie wollten die genauen Zeiten vom Kiga wissen und haben es im Endeffekt nur genehmigt, weil er mehr in den Kiga geht.

Jetzt habe ich das Problem, dass meine Elternzeit vorbei ist und ich im neuen Schuljahr wieder Teilzeit anfange zu arbeiten. Und egal wie ich es hin und her schiebe, die 30 Stunden Behandlungspflege sind extrem knapp. Ich kann leider nicht nur während der Kiga-Zeiten arbeiten gehen. Anton geht im Moment nur von 8-12 Uhr in den Kiga.

Kann ich die Stundenerhöhung (KiA würde das verordnen) mit meiner Beruftätigkeit begründen oder bekomme ich dann erst recht Probleme mit der PKV? Oder muss Anton auch nachmittags in den Kiga, damit wir mehr Stunden bekommen?
Ich kann Anton ja nicht einfach bei irgendeinem Babysitter lassen oder bei einer Tagesmutter.

Sorry, ist etwas lang geworden, aber bin gerade etwas hilflos.

Danke
Katrin

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Katrin mit A. *06, SSW 23+0, 600g, Sauerstoffpflichtige BPD und Lungenschädigung durch RSV-Virus, pulmonale Hypertonie, Rechtsherzinsuffizienz, Hypotonie,entwicklungsverzögert, sehbehindert, ein immer fröhliches Kerlchen
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Jakob
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BeitragVerfasst am: 21.06.2009, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katrin,
ich verstehe den Zusammenhang zwischen Behandlungspflege und Deiner Arbeit nur begrenzt. Bei der Behandlungspflege geht es doch um den Bedarf den Dein Kind an medizinischer Betreuung hat, nicht um Kinderbetreuung. Vielleicht könntest Du die zusätzlichen Betreuungsleistungen und die Verhinderungspflege nutzen, um die Zeiten zu verlängern?
LG Daniela
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Mandy B.
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BeitragVerfasst am: 21.06.2009, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katrin,

Wir haben mit Diagnosen und medizinischen Gründen argumentiert, aber die Berufstätigkeit bzw. Studium sind vom MDK berücksichtigt worden und haben dann zu einer entsprechenden Empfehlung geführt. Wir sind allerdings bei einer gesetzlichen KK. An deiner Stelle würde ich mir jetzt mehr Stunden verordnen lassen (und zwar wirklich ausreichend), bei Antons Diagnosen und dem ständigen Sauerstoffbedarf steht euch das zu- man kann nur hoffen, dass die PKV das auch ohne größeren Ärger einsieht! Wink

Hallo Daniela,

Eine kompetente Krankenschwester, die behandlungspflegerische Maßnamen durchführen kann, ist unmöglich dauerhaft über Verhinderungspflege oder zus- Betreuungsleistungen bezahlbar. Unser PD hat einen Stundenlohn von ca. 30 Euro. Shocked

LG Mandy

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Friedrich (04/04): unklare neurodegenerative Grunderkrankung mit komb. Atmungskettendefekt/ Mitochondriopathie
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Jakob
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BeitragVerfasst am: 21.06.2009, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mandy,
das ist mir bekannt, ich habe das gleiche Problem. Deshalb bleibt von meinem Gehalt auch selten viel übrig. Aber trotzdem kann es nicht sein, dass sich das Ausmaß an Behandlungspflege an den Bedürfnissen der Eltern orientiert. Es ist eine Leistung deren Bedarf sich rein an den medizinischen Notwedigkeiten des Kindes orientieren sollte. Sonst hätten wir bestimmt auch mehr Stunden Smile denn Bedarf habe ich immer.
LG Daniela
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Mandy B.
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BeitragVerfasst am: 21.06.2009, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Daniela,

Meiner Ansicht nach (und so sieht es auch die Gesetzeslage vor) steht einem Kind die gesellschaftliche Teilhabe am Leben zu. Das bedeutet hier: der Besuch im Kindergarten. So herum sehe ich das und so würde ich auch argumentieren. Das sind dann auch die Bedürfnisse des Kindes. Wink
Bei dir ist die Frage, ob dir nicht auch viel mehr Stunden zustehen, als du bekommst? Hat dein Kind Sauerstoffbedarf? Muss es abgesaugt werden? Lebensbedrohliche Situationen irgendeiner Art? Leider ist es so, dass "nur schwerstpflegebedürftige Kinder" leider keine oder nur wenig Behandlungspflege zugesprochen bekommen, wenn keine medizinischen Verrichtungen zu machen sind.

LG Mandy

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Lovis3
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BeitragVerfasst am: 21.06.2009, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Unser KiA würde uns mehr Stunden verordnen, das wäre bei Antons Diagnosen und seinen gesundheitlichen Schwankungen völlig gerechtfertigt.
Bisher hatte ich nur nie mehr Stunden haben wollen, da ich nicht ständig jemanden zu Hause haben möchte und wir sehr viel selbst irgendwie geschafft haben. Die ersten 2 Jahre haben wir komplett alleine gemacht. Aber irgendwann läßt die eigene Kraft nach, nur sieht das die PKV nicht ein. Sie will eben nur die Zeiten des Kiga übernehmen. Ist das rechtlich in Ordnung?

@ Daniela: Ich weiß, dass sich die Behandlungspflege an der medizinischen Notwendigkeit orientiert. Aber wie gesagt, die medizinische Notwendigkeit ist ja schon immer da. Anton ist permanent sauerstoffpflichtig, sehr viel monitorüberwacht, bekommt unendliche viele Medis und muss sehr viel inhalieren. Es muss ständig jemand bei ihm sein, der sich wirklich mit der medizinischen Betreuung auskennt. Nur haben wir das eben bisher fast ausschließlich selbst gemacht. Und das wird eben schwerer, auch weil ich wieder arbeiten muss.

Gruß
Katrin

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n.schreyer
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BeitragVerfasst am: 21.06.2009, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

hallo katrin,

wir haben das alles gerade aktuell durchgekämpft. wir hatten bisher 262 h /monatskontigent behandlungspflege da aber im april noch nachwuchs zu uns kam Very Happy haben wir 24 h behandlungspflege beantragt schon letztes jahr im november . wir haben vorgestern per einstweilige verfügung vorm sozialgericht 24 h behandlungpflege ohne abzug der grundpflege genehmigt bekommen.

emily kann jederzeit lebensbedrohliche situationen haben und dafür muss immer jemand mit professioneller medizinischer ausbildung vor ort sein. dies gilt auch für den kindergartenaufenthalt(emily geht aber nicht in den kita). wenn du wieder arbeitest steht euch das auch zu ,weil du es ja dann nicht selbst machen kannst und eine normale tagesmutter für deinen sohn nicht in frage kommt.

das zählt alles mit rein: betreuung im kita durch pflegedienst, eigen arbeit, alle medizinisch notwendigen maßnahmen an deinem sohn die du vielleeicht auch nicht selbst machen kannst weil du mit sicherheit keine mediz. ausbildung hast und auch mal verkehrt reagieren oder handel kannst
das lässt sich immer alles etwas schlecht aufschreiben, wenn du noch fragen hast, jeder zeit gerne.

lg nadine

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emily geb.07.03.03 trisomie 13, blind, hörgeräte beidseits, epilepsie, doppelnieren beidseits mit multiplen zysten, z.n. steißteratom op nov. 03, PEG-Anlage märz 06 button seit feb.08, schlafapnoe syndrom c-pap beatmung nachts, fundoplikatio`op feb. 08, seit april 09 große schwester von luise
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Lovis3
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BeitragVerfasst am: 21.06.2009, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nadine!

Danke für deine Antwort!
24 h wären bei uns zu viel. Anton ist zum Beispiel nachts inzwischen sehr stabil und schläft auch relativ ruhig. Das können wir gut ohne Hilfe schaffen.

Anton braucht eben ständig Sauerstoff. Wenn er ansonsten fit ist, ist er auch stabil. Aber das kann sich bei ihm leider immer sehr schnell ändern und dann muss man richtig reagieren. Das kann eben nur jemand machen, der sich damit gut auskennt. Wir sind inzwischen Profis, in allen Situationen. Auch bebeuteln mussten wir schon.
Aber seit 1 Jahr haben wir ja auch noch Madita, die leider relativ oft zurückstecken muss, wenn Anton Probleme hat.
Letzten Sonntag z. B. war ich mit beiden Kindern alleine zu Hause. Direkt vor dem Abendessen (Madita hatte riesigen Hunger) ging es Anton auf einmal schlecht. Er hat sich übergeben und sein Sauerstoffbedarf stieg rapide an. Da hatte ich keine Möglichkeit, mich um Madita zu kümmern. Du kannst dir das Geschrei hier wahrscheinlich vorstellen. Und dabei tut sie mir dann unendlich leid. Weil kein kleines Kind in ihrem Alter sollte so oft zurückstecken müssen.

Mein Problem ist, dass die PKV bei jeder Verordnung ziemliches Theater macht. Am Februar haben sie alle möglichen Unterlagen für den MDK eingefordert. Daraus sollte dann langfristig entschieden werden, wie es weitergeht. Wir haben dann die Genehmigung unserer 30 Stunden bis Ende Juni Exclamation bekommen. Der absolute Witz, oder? Dabei haben wir auch ärztliche Atteste eingereicht, dass sich Antons Situation in den nächsten 1-2 Jahren definitiv nicht wirklich verbessern wird! Hilft alles nicht. Und um jede Stunde diskutieren sie rum.

Hattet ihr den MDK zu Hause? Wir nämlich nicht. Nur wegen der Pflegestufe, aber wegen der Behandlungspflege nicht.

Grundpflege wollten sie uns noch nicht abziehen. Aber da Anton ja im Moment hauptsächlich den PD hat, um in den Kiga zu gehen, ginge das auch schwer. Dort gibt es nämlich auch einen Zivi, der mit für die Grundpflege zuständig ist.

Gibt es Gesetze oder Urteile, auf die man sich berufen kann?
Rede ich vorher mit der zuständigen Sachbearbeiterin und versuche zu erklären, warum wir uns mehr Stunden verordnen lassen oder warte ich erst mal ab?

Ich habe einfach Angst, einen Fehler zu machen.

Liebe Grüße
Katrin

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Katrin mit A. *06, SSW 23+0, 600g, Sauerstoffpflichtige BPD und Lungenschädigung durch RSV-Virus, pulmonale Hypertonie, Rechtsherzinsuffizienz, Hypotonie,entwicklungsverzögert, sehbehindert, ein immer fröhliches Kerlchen
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n.schreyer
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BeitragVerfasst am: 23.06.2009, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

hallo katrin,

meine erfahrung hat gezeigt, das es nichts bringt mit der sacharbeiterin vorher zu sprechen. sie brauchen verordnungen und urteile sonst entscheiden die eh nichts.
wir hatten den MDK da.

hier ein zitat aus unserm beschluß:

nach §37 abs.2 sgb v erhalten versicherte in ihrem haushalt, ihrer familie oder sonst an einem geeigneten ort, insbesondere in betreuten wohnformen, schulen und kindergärten, bei besonders hohem pflegebedarf als häusliche krankenpflege, behanlungspflege, wenn diese zur sicherung des ziels der ärztlichen behandlung erforderlich ist. zur behandlungspflege gehören alle pflegemaßnahmen die nur durch eine bestimmte krankheit verursacht werden, speziel auf den krankheitszustand des versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen die kranklheit zu heilen, ihre verschlimmerung zu verhüten oder krankheitsbeschwerden zu verhindern und zu lindern wobei diese maßnahmen tüpischerweise nicht von einem arzt sondern von vertretern medizinischer hilfsberufe erbracht werden.

ich hoffe es hilft dir etwas.

lg nadine

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Magdalena&Tomasz
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BeitragVerfasst am: 23.06.2009, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katrin

wir haben auch behandlungspflige 5 tage die Woche am Tag 7 Stunden und nachts 9 Stunden. am Anfang hat die PKV sich bei uns geweigert zu bezahlen und das mit Beihilfe wo sie ja dann nur 20% zu zahlen haben Shocked
wir haben eine schicke Brief von KA mit begründung und gleichzeitig auch geschrieben das wir bei eine absage gezwungen sind vor sozial Gericht zu klagen. und sehe mal ein die bezahlen brav und jetzt Zucker 100% weil bei uns die Beihilfe weg ist Very Happy zum glück ist sie weg.
ach ab August werden wir waschanlich die stundenzahl weiter steigen weil Tomasz apnomen macht und man muss schnell reagieren. das bedeutet eine muss an sein Bett Nacht sitzen.
also schreibe mal ein nette Brief an die KK und lass sich noch von Arzt begründung schreiben warum das medizinisch notwendig ist.

LG Magdalena

_________________
Magdalena&Bernd mit Tomasz (17/12/04) *26 08 09 "Die Leute haben Sterne, aber es sind nicht die gleichen (...) Du wirst Sterne haben, wie sie niemand hat (...)." Und wenn du dich getröstet hast, wirst du froh sein, mich gekannt zu haben" Jonathan 05/05/09
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