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Pflegebett vom Gutachter befürwortet - aber....
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sylvia-kerstin
Gast





BeitragVerfasst am: 19.09.2005, 08:55    Titel: Pflegebett vom Gutachter befürwortet - aber.... Antworten mit Zitat

Hallo,

ichbin hier noch ziemlich neu und kenne mich auchmit Hilfsmittelversorgungen nicht gut aus. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu, ganz zu schweigen!
Meine Tochter ist 6 Jahre alt und geistig und leicht körperbehindert. Sie fällt mir seit 6 Jahren aus so ziemlich jedem Bett heraus und geistert die ganze Nacht durchs Haus und macht extrem gefährliche Dinge! Das haben wir mit MarkeEigenbau-Betten immer versucht zu verhindern. Doch leider ist sie jetzt zu groß für alle unsere Ideen und wir bemerkten auch, wie gefährlich so einEigenbau sein kann! (An manche Dinge wäre ich im Traum nicht drauf gekommen!!!!)
Da sie keine Pflegestufe bisher hat, (wurde mit 2 Jahren abgelehnt und ich habe erst jetzt einen neuen Antrag gestellt) wusste ich nicht, dass man auch so als Einzelfallentscheidung ein Pflegebett beantragen kann. Am Donnerstag war nun der Gutachter da und hat sich die Geschichte mal angehört und angeschaut, wo sie zur Zeit schläft. (im verschließbaren Campingzelt extra für Kleinkinder - wird aber wirklich langsam zu klein)
Er sagte, daß er schon vor Eintreffen des Rezeptes eine Bewilligung bei der KK abgibt, da es hier wirklich notwendig ist! Toll! Ich habe mich gefreut! ABER!!! Da wir in einem Haus mit Dachgeschoß wohnen und meine Tochter im Zimmer schräge Wände hat, muss das Bett eingebaut werden und ist somit ein Sonderbau! Er meinte gleich, dass es sein kann, dass wir die Differenz zwischen einem normalen Bett der Firma und des Einbaubettes alleine bezahlen müssten.
Stimmt das? Ich hätte ja liebend gerne ein NORMALES Therapiebett genommen! Geht aber nun mal nicht bei schrägen Wänden!
Habt ihr Anmerkungen oder Ideen für mich?

Vielen Dank
Sylvia-Kerstin
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Petra B
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Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 19.09.2005, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo sylvia-kerstin,

zur Iddesammlung wäre es gut, wenn Du das Zimmer noch näher beschreibst.

Wenn deine Tochter nur leicht körperbehindert ist, brauchst du das Bett auch für die Pflege?

Viele Grüße
Petra B
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sylvia-kerstin
Gast





BeitragVerfasst am: 19.09.2005, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Petra,

nein, für die Pflege benötige ich das Bett nicht! Sie kann alleine in das Bett rein und raus und hat Nachts auch keine Windel mehr!Ich muß nur manchmal (alle 3 Nächte vielleicht) das Bett beziehen, weil ein Mallheur passiert ist. Ich habe deshalb auch ein Bett beantragt, welches keine Hydraulik hat. Hier geht es nur darum, das Kind im Bett zu halten und vor Gefahren zu beschützen.
Das Zimmer ist sehr schlecht zu beschreiben. Es ist sehr verwinkelt und man kann wirklich kein anderes Bett stellen. Das Bett muss in einer Nische gebaut werden, wo das Dach am Fussende beginnt. Also vom Fussende aus muss schräg nach oben gebaut werden. Ich hoffe, man kann sich was darunter vorstellen...


Viele Grüße
Sylvia-Kerstin
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kerstinm
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Anmeldedatum: 24.11.2004
Beiträge: 836
Wohnort: Bad Camberg

BeitragVerfasst am: 19.09.2005, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sylvia,

ich denke nicht, dass du die Kosten für eine Sonderanfertigung selbst tragen musst. Voraussetzung: Ihr seid gesetzlich krankenversichert. Du wirst dich jedoch wahrscheinlich auf einen längeren Kampf mit der Krankenkasse einrichten müssen.

Wenn ich dich richtig verstehe benötigt das Bett ein hohes Gitter und nicht nur einen Rausfallschutz. Das Gitter ist auf Grund der geistigen Behinderung deiner Tochter nötig. Ein normales Bett für eine 6-jährige könntet ihr jedoch problemlos in ihrem Zimmer unterbekommen. Unter diesen Voraussetzungen muss die KK letztendlich die Kosten für das entsprechende Pflegebett zahlen. Zulässig ist nur, dass ihr einen Eigenanteil zahlt, der ca. der Höhe der Kosten für ein Bett für ein gesundes 6-jähriges Kind beträgt.

Also: Erst mal gut beraten lassen. Bei www.kayserbetten.de habe ich z. B. Pflegebetten gesehen, die an eine Dachschräge angepasst wurden. Dann einen entsprechenden Kostenvoranschlag mit einem Rezept und am besten auch noch mit einem ärtlichen Gutachten an die Krankenkasse schicken. Bei einer Ablehnung sofort Widerspruch einlegen und erneut um eine häusliche Begutachtung bitten.

Wenn ich dich richtig verstehe, dann ist der Sonderumbau ja auf Grund der Behinderung deiner Tochter nötig und nicht, weil ihr das Bett auch an jedem anderen Ort aufstellen könntet.

Viel Erfolg und gute Nerven

Kerstin
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sylvia-kerstin
Gast





BeitragVerfasst am: 19.09.2005, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kerstin,
Danke erst mal für Deine guten Tips!
Ich kann ein normales Bett,ohne Gitter in ihrem Zimmer stellen. Das ist kein Problem! Da aber die Gitter in unserem Fall entscheidend sind, muss man diese nun mal an die Dachschrägen anpassen. Das wäre dann der Sonderbau. Ich habe auch ein Bett von "Kayserbetten" bestellt. Anders geht es ja kaum. Dieses Bett mit der Dachschrägenanpassung, ist im Internet zu sehen - allerdings auch als SPEZIAL anfertigung. Wir benötigen die schräge Anpassung aber vom Fußende ausgehend zum Kopfende.
Das wird sicher ein lustiger Kampf. mit der KK .Sonst hatte ich nicht das Gefühl, dass die kleinlich wären. Aber hier geht es ja um richtig viel Geld!
Das Bett wird so ca. 7000 € kosten hat uns der Berater gesagt.

Viele Grüße
Sylvia-Kerstin
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jessie
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BeitragVerfasst am: 19.09.2005, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

hallo sylvia-kerstin

ich will dich niht entmutigen, aber wir hatten es so ähnlich. am liebsten hätte ich das bett in den kniestock gehabt, das hätte bei uns halt ein angepasstes seitengitter bedeutet, und da war es nun mal so, das sowas ein "individueller einrichtungswunsch" ist, und wir den mehraufwand, der nichts mit der krankheit oder behinderung zu tun hatte, und für den auch keine medizinische notwendigkeit vorlag, sondern mit den räumlichkeiten, selber hätten zahlen müssen, und der war echt horrend. also mußten wir räumen, jeder bekam ein anderes zimmer (meine tochter schmollt immer noch, da wir "ihre" tapete nicht wieder bekommen haben), und kleinlü bekam das zimmer, in dem das bett am besten stehen konnte.
für den platzaufwand ist die kk nun mal nicht zuständig, sie erfüllen ihre versorgungspflicht, indem sie das bett bezahlen, nicht aber die "sonderwünsche".
wir haben ein umgebautes kayserbett (aus medizinischen gründen), welches schon ohne angepasste schräge auf über 10000eur kam Shocked der aufpreis für diese sachen ist echt wahnsinn.
savi baut auch angepasste betten, sind aber mit sicherheit nicht preiswerter. vielleicht lässt sich die kk ja darauf ein, das ihr ienen schreiner beauftragt, wenn ihr keine höhenverstellun o.ä. braucht.

gruß jessie

_________________
"wir können die kinder nach unserem sinne nicht formen. so wie gott sie uns gab, so muß man sie haben und lieben, sie erziehen aufs beste und jeglichen lassen gewähren." (j.w. von Goethe)
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sylvia-kerstin
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BeitragVerfasst am: 19.09.2005, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jessi,

Danke für den Hinweis. Ich werde mein Glück versuchen. Vielleicht kann man etwas tricksen in unserem Fall. Meine Tochter hat eine schlimme Wahrnehmungsstörung, die es ihr nicht erlaubt, in ein größeres Zimmer umzuziehen. Sie leidet unter der Reizüberflutung sehr und hat deshalb!!! das kleinste Zimmer mit den Dachschrägen. Die anderen Dachschrägenzimmer sind viel größer! Der Umbau bzw. Sonderbau des Bettes wäre dann allerdings immernoch notwendig. Man kann an der geraden Wand zwar ein Bett stellen, doch nur, wenn man dabei das Fenster verstellt. Das kann nicht Sinn und Zweck sein - oder?
Also um eine Sonderanfertigung kommen wir nicht drumherum. So oder so!
Anderenfalls muss ich wirklich nach einem Schreiner schauen. Ob die Kasse davon einen Anteil zahlt? Die zahlen doch nur Dinge mit Heilmittelnummer-oder?

LG Sylvia-Kerstin
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maritatina
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BeitragVerfasst am: 19.09.2005, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Na dann Wünsche ich auch Glück für den Kampf.UnserKampf gegen die KK wird wohl wieder mal im Rechtsstreit vorm Sozialgericht enden.
Da war doch ein anderer Gutachter da und sagte gleich als er das Bett sah, ahja das habe ich mit dem Gutachter der vorher hier war schon besprochen.Sowas von ,normalerweise sollte Doch ein Gutachter kommen der sich ein eignes Urteil bilden sollte und nicht sich das abspricht mit dem vorherigen.Und das schärfste kommt ja noch: sagt er doch tja das eletrische Teil ist ja am teuersten,kann mann sich nicht auf eine feste liegehöhe einigen,dann wäre das mit dem höheren gitter machbar? Sagt mal Spinnt der? wozu habe ich seit Jahren den elektrischen Rahmen,na weil ich den brauche zum höherstellen zwecks pflege!Tja sagt er oder das feste oben lassen? ne sage ich Tina soll unten schlafen,wie alle andern Kinder auch,kann ja nicht sein das sie sich wie im KHbett fühlen tut,die ja wegen der Pflege auch oben sind.
Ich frage Euch kann mann aus einem andern Bundesland oder so sich ein anderen Gutachter selber holen lassen?der unvoreingenommen ist,die ganze Sache mit eignen Augen sieht?Kann ja nicht sein das wieder zig Gutachter kommen die sich vorher mit den andern absprechen.
Naja ich werde das wohl demnächst mit dem Anwalt bereden,denn nach dieser Ablehnung die kommen wird,heißt es ja nun Sozialgericht.
Also Silvia Kerstin ,viel Glück und lass Dich nicht unterkriegen,mann muß für die Hilfsmittel halt Kämpfen in den Meisten Fällen,aber es lohnt sich fast immer.
Gruß Marita

_________________
Marita(39)mit Tina 8.4.94 Frühk.Hirnschädigung mit CP,MC,Spastik,Epelepsie,rechts konvexe Kyphoskoliose,Sehb.(leichte)Störung der Blutg.Coxalgie,Hüftdysplasie
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sylvia-kerstin
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BeitragVerfasst am: 19.09.2005, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, Marita!

Ich wünsche Dir ebenfalls viel Glück bei Deinem Kampf! Ich weis ja ehrlich gesagt noch nicht, was mich erwartet. Eigentlich versuche ich nur, alle Eventualitäten hier abzuwägen und mich vorher drauf ein zu stellen. Da mein SPZ nicht unter zu kriegen ist, werde ich schon von Vornherein ein Gutachten dazu packen lassen von denen. Dann hat die KK gleich eine medizinische Begündung für all die "Sonderwünsche".Das ist echt traurig, daß man so vorgehenmuss. Ich melde mich, wenn ich Erfolg hatte oder wieder Hilfe von Euch brauche.
Danke noch mal für die guten Tips.

Viele Grüße
Sylvia-Kerstin
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Skylar
Erzieherin
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Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 19.09.2005, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sylvia-Kersin,

auch wenn Du das im ersten Moment vielleicht furchtbar findest:

Hast Du mal über einen Beckengurt nachgedacht?

Wenn Deine Tochter an starken Wahrnehmungsstörungen leidet haben wir in unserem Heim die Erfahrung gemacht, daß eine "Fixierung" (klingt furchtbar) sehr viel Sicherheit geben kann. Wenn es bei Deiner Tochter außerdem lediglich um die Sicherheit geht und nicht um die pflegerischen Tätigkeiten denke ich, daß zu überlegen sei ob man ein Kind unbedingt "hinter Gitter" legen muß. Wir haben bisher auch mit schwer wahrnehmungsgestörten Kindern immer die Erfahrung gemacht, daß die Kinder mit den Gurten das Durchschlafen lernen können weil sie nicht bei jedem Erwachen sofort dem Trieb nachgehen können aus dem Bett zu springen. Zwei unserer Jungs wurden bei uns mit Beckengurten aufgenommen und schlafen mittlerweile ohne sicher durch. Zur Zeit sind alle unserer Jungs wieder Segufix-frei und schlafen durch.
Die Kinder können sich trotz des Gurtes recht gut bewegen und aus meiner Erfahrung kann ich sagen, daß er recht gut toleriert wird.

Ich kann leider nicht genau sagen, wie die rechtliche Lage bei Kindern ist die zu Hause wohnen. Wir im Heim benötigen eine richterliche Verfügung und ein Gutachten vom Arzt. Allerdings brauchen wir dies auch für die von euch beschriebenen Pflegebetten...

Weitere Infos findest Du auch unter www.Segufix.de
Allerdings benötigt Deine Tochter ganz sicher nur den reinen Beckengurt mit Sicherheitssystem.

Ich hoffe ihr findet meinen Vorschlag nicht allzu verwerflich. Habe eben gute Erfahrungen gemacht... Rolling Eyes

Liebe Grüße,
Tina
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